Wird eine Kostengrundentscheidung aus dem erstinstanzlichen Urteil durch eine per Prozessvergleich getroffene Kostenregelung im zweiten Rechtszug ersetzt, gilt nach dem BGH Folgendes: Eine Verzinsung der zu erstattenden Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO kann erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des auf den Prozessvergleich bezogenen Kostenfestsetzungsantrags.
Das grundsätzliche Verbot eines Erfolgshonorars für Rechtsanwälte soll für Mandate zur Inkassodienstleistung und für geringwertige Mandate gelockert werden: Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der ...
Frage: Ich habe mit einem Mandanten im Juli 20 für ein Ermittlungsverfahren eine pauschale Honorarvereinbarung über 1.200 EUR (netto) geschlossen. Während des gerichtlichen Verfahrens wurde ich Pflichtverteidiger.
In der Rechtsprechung der Obergerichte war bislang die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung einer Mindestvergütung und einer Zeittaktklausel in einer Vergütungsvereinbarung umstritten. Hierzu hat jetzt der BGH Klartext gesprochen.
Das OLG Düsseldorf hat sich mit den Rechtsfolgen einer formunwirksamen Vergütungsvereinbarung auseinandergesetzt. Seine Leitsätze sind
lesenswert (12.6.18, I-24 U 131/17, Abruf-Nr. 208163 ).
Die Frage, ob der nur mündliche Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten einen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Verstoß gemäß § 43 BRAO darstellt, hat jetzt das AnwG Hamm beschäftigt.
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Beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind bestimmte Formvorschriften zu beachten. Hier liegen viele Tücken im Detail verborgen. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie beachten müssen.