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    <title>RVG professionell</title>
    <description>Anwaltsgebühren zeitsparend optimieren</description>
    <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 07:50:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 23 Jun 2026 21:18:55 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Einstweiliger Rechtsschutz | Diese Gebühren entstehen  im Schutzschriftverfahren</title>
      <description><![CDATA[Der einstweilige Rechtsschutz zählt zu den haftungs- und kostenintensiven Bereichen anwaltlicher Tätigkeit. Gleichzeitig gewinnt die Schutzschrift durch das zentrale Schutzschriftenregister (vgl. § 945a ZPO) erheblich an praktischer Bedeutung. In der Praxis ergeben sich dabei gebührenrechtliche und taktische Herausforderungen – insbesondere zur Entstehung und Anrechnung der Gebühren und zur Abgrenzung zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit. Sieben Fallkonstellationen zeigen, welche Gebühr wann entsteht und wo Honorar verloren geht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 07:50:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/einstweiliger-rechtsschutz-diese-gebuehren-entstehen-im-schutzschriftverfahren-f174390</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der einstweilige Rechtsschutz zählt zu den haftungs- und kostenintensiven Bereichen anwaltlicher Tätigkeit. Gleichzeitig gewinnt die Schutzschrift durch das zentrale Schutzschriftenregister (vgl. § 945a ZPO) erheblich an praktischer Bedeutung. In der Praxis ergeben sich dabei gebührenrechtliche und taktische Herausforderungen ? insbesondere zur Entstehung und Anrechnung der Gebühren und zur Abgrenzung zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit. Sieben Fallkonstellationen zeigen, welche Gebühr wann entsteht und wo Honorar verloren geht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>PKH/VKH | Gerichtskosten: Streitgenosse ohne PKH  haftet gegenüber dem mit PKH nur beschränkt</title>
      <description><![CDATA[Vielfach tritt in der anwaltlichen Praxis ein häufig unterschätztes Kostenrisiko auf: Bei Streitgenossenschaften mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhält nur einer PKH/VKH. Die Landeskasse nimmt dann den vermögenden Streitgenossen wegen der gesamten Gerichtskosten in Anspruch. Bei Gesamtschuldverhältnissen löst eine vollständige Inanspruchnahme des zahlungsfähigen Streitgenossen regelmäßig Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB aus. Damit würde die prozesskostenhilfebedürftige Partei mittelbar doch belastet werden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:05:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/pkhvkh-gerichtskosten-streitgenosse-ohne-pkh-haftet-gegenueber-dem-mit-pkh-nur-beschraenkt-f174389</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Vielfach tritt in der anwaltlichen Praxis ein häufig unterschätztes Kostenrisiko auf: Bei Streitgenossenschaften mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhält nur einer PKH/VKH. Die Landeskasse nimmt dann den vermögenden Streitgenossen wegen der gesamten Gerichtskosten in Anspruch. Bei Gesamtschuldverhältnissen löst eine vollständige Inanspruchnahme des zahlungsfähigen Streitgenossen regelmäßig Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB aus. Damit würde die prozesskostenhilfebedürftige Partei mittelbar doch belastet werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beweisverfahren | Nichtzahlung eines ergänzenden Vorschusses</title>
      <description><![CDATA[Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen. Diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (KG Berlin 11.7.25, 7 W 11/25, Abruf-Nr.  253256 ).]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 07:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/beweisverfahren-nichtzahlung-eines-ergaenzenden-vorschusses-f174383</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen. Diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (KG Berlin 11.7.25, 7 W 11/25, Abruf-Nr.  253256 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktenumfang | Höchstgebühr kann auch bei zeitlich geringer Dauer der Hauptverhandlung angesetzt werden</title>
      <description><![CDATA[Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem umfangreich begründeten Beschluss  dem Verteidiger die Höchstgebühr zugesprochen – trotz kurzer Hauptverhandlung. Die Auslagen für den Aktenausdruck erhielt der Verteidiger hingegen nicht.]]></description>
      <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 07:51:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/aktenumfang-hoechstgebuehr-kann-auch-bei-zeitlich-geringer-dauer-der-hauptverhandlung-angesetzt-werden-f174388</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem umfangreich begründeten Beschluss  dem Verteidiger die Höchstgebühr zugesprochen ? trotz kurzer Hauptverhandlung. Die Auslagen für den Aktenausdruck erhielt der Verteidiger hingegen nicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostengrundentscheidung | Kostenerstattung für den vor Anhängigkeit verstorbenen Beklagten</title>
      <description><![CDATA[Im Rahmen der nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich dem Kläger aufzuerlegen, wenn der Beklagte vor Anhängigkeit verstorben ist. Dies gilt auch, wenn der Kläger nichts vom Tod wusste (OLG Celle 18.7.25, 14 W 9/25, Abruf-Nr.  253252 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 08:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/kostengrundentscheidung-kostenerstattung-fuer-den-vor-anhaengigkeit-verstorbenen-beklagten-f174382</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Im Rahmen der nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich dem Kläger aufzuerlegen, wenn der Beklagte vor Anhängigkeit verstorben ist. Dies gilt auch, wenn der Kläger nichts vom Tod wusste (OLG Celle 18.7.25, 14 W 9/25, Abruf-Nr.  253252 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fernabsatzgeschäft | Keine Vergütung nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts</title>
      <description><![CDATA[Immer mehr Mandatsverträge werden als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen. Wird der Mandant nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann das bei einem Widerruf für die Vergütung des Rechtsanwalts gefährlich sein (LG Flensburg 9.10.25, 4 O 80/25, Abruf-Nr.  251110 ).]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 07:42:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/fernabsatzgeschaeft-keine-verguetung-nach-widerruf-eines-fernabsatzgeschaefts-f174385</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Immer mehr Mandatsverträge werden als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen. Wird der Mandant nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann das bei einem Widerruf für die Vergütung des Rechtsanwalts gefährlich sein (LG Flensburg 9.10.25, 4 O 80/25, Abruf-Nr.  251110 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Adhäsionsverfahren | Pflichtverteidigung erstreckt sich auf Adhäsionsverfahren</title>
      <description><![CDATA[Die Frage, ob die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst, war lange Zeit umstritten und führte in der Praxis zu Unsicherheiten bei Vergütung und Verfahrensumfang. Unklar war dabei, ob der Pflichtverteidiger ohne gesonderte PKH-Bewilligung auch im Adhäsionsverfahren tätig werden und hierfür Gebühren abrechnen kann.]]></description>
      <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 07:49:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/adhaesionsverfahren-pflichtverteidigung-erstreckt-sich-auf-adhaesionsverfahren-f173866</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Frage, ob die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst, war lange Zeit umstritten und führte in der Praxis zu Unsicherheiten bei Vergütung und Verfahrensumfang. Unklar war dabei, ob der Pflichtverteidiger ohne gesonderte PKH-Bewilligung auch im Adhäsionsverfahren tätig werden und hierfür Gebühren abrechnen kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Streitwert | Keine Streitwerterhöhung durch nachträgliche Bezifferung von wiederkehrenden Leistungen</title>
      <description><![CDATA[Bei der Streitwertbemessung von wiederkehrenden Leistungen sind während eines laufenden Verfahrens neu fällig werdende und später bezifferte Ansprüche nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, so der BGH.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 07:51:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/streitwert-keine-streitwerterhoehung-durch-nachtraegliche-bezifferung-von-wiederkehrenden-leistungen-f173868</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Nichtzulassungsbeschwerde | Vorsicht Falle: Wenn die Addition von  Streitwerten zum Gebührenrisiko wird</title>
      <description><![CDATA[Bei beidseitigen Berufungen droht Anwälten durch eine Entscheidung des BGH eine tückische Kostenfalle. Denn werden eine Verwerfung der Berufung und eine Sachentscheidung in einem Urteil getroffen, werden oftmals die Beschwerdewerte addiert, um dadurch die Zulässigkeitshürde der Nichtzulassungsbeschwerde von 25.000 EUR zu erreichen. Doch der BGH erteilt dieser Praxis eine klare Absage: Eine Addition ist unzulässig.]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 07:45:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/nichtzulassungsbeschwerde-vorsicht-falle-wenn-die-addition-von-streitwerten-zum-gebuehrenrisiko-wird-f173867</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Bei beidseitigen Berufungen droht Anwälten durch eine Entscheidung des BGH eine tückische Kostenfalle. Denn werden eine Verwerfung der Berufung und eine Sachentscheidung in einem Urteil getroffen, werden oftmals die Beschwerdewerte addiert, um dadurch die Zulässigkeitshürde der Nichtzulassungsbeschwerde von 25.000 EUR zu erreichen. Doch der BGH erteilt dieser Praxis eine klare Absage: Eine Addition ist unzulässig.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Auslagenerstattung | Verfassungsbeschwerde: Auslagenerstattung nach Erledigterklärung</title>
      <description><![CDATA[Das BVerfG hat zur Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde Stellung genommen, die gegen einen VG-Beschluss eingelegt worden war. Darin war die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Diese hatte das VG dann nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde von sich aus angeordnet. Das BVerfG hat die Auslagen dem Freistaat Bayern auferlegt (19.9.25, 2 BvR 539/25, Abruf-Nr.  251111 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 07:47:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/auslagenerstattung-verfassungsbeschwerde-auslagenerstattung-nach-erledigterklaerung-f173892</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Beschwerdewert | Eidesstattliche Versicherung: Das müssen Sie zur Bemessung der Beschwer wissen</title>
      <description><![CDATA[Die zutreffende Bemessung der Beschwer hat weitreichende Auswirkungen. Das zeigt eine BGH-Entscheidung zum Streit um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Maßgebend ist danach das wirtschaftliche Interesse des Unterlegenen. Dieses kann regelmäßig mit einem Bruchteil des Hauptanspruchs angesetzt werden — sofern die eidesstattliche Versicherung wie der Auskunftsantrag die Durchsetzung eines solchen Hauptanspruchs vorbereiten soll. Im Streitfall ging es um eine datenschutzrechtliche Auskunft.]]></description>
      <pubDate>Fri, 29 May 2026 07:31:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/beschwerdewert-eidesstattliche-versicherung-das-muessen-sie-zur-bemessung-der-beschwer-wissen-f173859</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die zutreffende Bemessung der Beschwer hat weitreichende Auswirkungen. Das zeigt eine BGH-Entscheidung zum Streit um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Maßgebend ist danach das wirtschaftliche Interesse des Unterlegenen. Dieses kann regelmäßig mit einem Bruchteil des Hauptanspruchs angesetzt werden ? sofern die eidesstattliche Versicherung wie der Auskunftsantrag die Durchsetzung eines solchen Hauptanspruchs vorbereiten soll. Im Streitfall ging es um eine datenschutzrechtliche Auskunft.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Streitwertecke | Streitwert bei dem Facebook-Datenleck</title>
      <description><![CDATA[Der Streitwert bei Verfahren, in denen wegen des Facebook-Datenlecks auf Grundlage der DS-GVO Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung, Auskunft und Schadenersatzfeststellung geltend gemacht werden, beträgt im Regelfall 3.000 EUR (OLG Frankfurt a. M. 11.7.24, 6 W 36/24, Abruf-Nr.  247025 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 28 May 2026 12:45:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/streitwertecke-streitwert-bei-dem-facebook-datenleck-f173891</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Streitwertecke | Streitwert bei dem Facebook Datenleck</title>
      <description><![CDATA[Der Streitwert bei Verfahren, in denen wegen des Facebook-Datenlecks auf Grundlage der DS-GVO Ansprüche auf Schadenersatz, Unterlassung, Auskunft und Schadenersatzfeststellung geltend gemacht werden, beträgt im Regelfall 3.000 EUR (OLG Frankfurt a. M. 11.7.24, 6 W 36/24, Abruf-Nr.  247025 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 28 May 2026 07:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/streitwertecke-streitwert-bei-dem-facebook-datenleck-f173858</link>
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    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 09:29:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174140</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Kostenpraxis | eAkte: Tipps für Wahlverteidiger  zur Kostenfestsetzung und Auszahlung</title>
      <description><![CDATA[Mit der Einführung der elektronischen Akte ist ein bislang eher unscheinbares Detail der Kostenfestsetzung in Strafsachen zum Dauerstreitpunkt geworden, nämlich die Auszahlung der festgesetzten Kosten an den Wahlverteidiger. Hier stellt sich die Frage, wie die Legitimation der Auszahlung von Anwaltskosten an den Wahlverteidiger nach § 463 StPO zu sichern ist, wenn die Kosten von der Staatskasse zu erstatten sind. Praktisch sind dies die Fälle, in denen der Freigesprochene die Kosten erstattet erhält, aber die Rückzahlung an den Rechtsanwalt bereits durch eine Geldempfangsvollmacht oder eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 43 RVG geregelt ist. Eine gesetzliche Lösung, wie die Legitimation der Zahlung an den Anwalt digital oder elektronisch zweifelsfrei nachzuweisen ist, fehlt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 07:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/kostenpraxis-eakte-tipps-fuer-wahlverteidiger-zur-kostenfestsetzung-und-auszahlung-f173855</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Vergütungsvereinbarung | Späteres Rügerecht wird durch Zahlungen nicht ausgeschlossen</title>
      <description><![CDATA[Nur weil ein Mandant zunächst Rechnungen bezahlt, verwirkt er damit nicht sein Rügerecht für spätere Abrechnungen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 22 May 2026 07:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/verguetungsvereinbarungen/verguetungsvereinbarung-spaeteres-ruegerecht-wird-durch-zahlungen-nicht-ausgeschlossen-f173851</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nur weil ein Mandant zunächst Rechnungen bezahlt, verwirkt er damit nicht sein Rügerecht für spätere Abrechnungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Übergangsrecht | Unzulässige Mischabrechnung bei  Gebührenerhöhung in Übergangsfällen</title>
      <description><![CDATA[Übergangsfälle im Gebührenrecht bergen erhebliche Fehlerquellen: Wird ein Mandat unter altem Recht begründet und treten nach einer Gesetzesänderung (hier 1.6.25) weitere Auftraggeber hinzu, stellt sich die Frage, ob die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG isoliert nach neuem Recht berechnet werden darf. Das LG Siegen hat genau das bejaht und vermischt damit innerhalb ein und derselben Angelegenheit unterschiedliche Rechtslagen. Diese Entscheidung ist fehlerhaft, denn das RVG lässt eine solche „gespaltene“ Abrechnung nicht zu.]]></description>
      <pubDate>Thu, 21 May 2026 07:26:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/uebergangsrecht-unzulaessige-mischabrechnung-bei-gebuehrenerhoehung-in-uebergangsfaellen-f173856</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Übergangsfälle im Gebührenrecht bergen erhebliche Fehlerquellen: Wird ein Mandat unter altem Recht begründet und treten nach einer Gesetzesänderung (hier 1.6.25) weitere Auftraggeber hinzu, stellt sich die Frage, ob die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG isoliert nach neuem Recht berechnet werden darf. Das LG Siegen hat genau das bejaht und vermischt damit innerhalb ein und derselben Angelegenheit unterschiedliche Rechtslagen. Diese Entscheidung ist fehlerhaft, denn das RVG lässt eine solche ?gespaltene? Abrechnung nicht zu.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Künstliche Intelligenz | KI in der Gebührenabrechnung: Chancen, Risiken und Kontrollpflichten</title>
      <description><![CDATA[KI-gestützte Tools in der Kanzleisoftware versprechen gerade bei der Erstellung von Gebührenabrechnungen Effizienzgewinne. Gleichzeitig zeigen sich in der Praxis allerdings erhebliche Schwierigkeiten in Form von unvollständiger Sachverhaltserfassung, fehlerhaften Gebührentatbeständen, unzutreffenden Gegenstandswerten, die zu fehlerhaften Abrechnungen führen können. Die Frage ist daher nicht, ob KI genutzt werden sollte, sondern wie sie rechtssicher eingesetzt werden kann.]]></description>
      <pubDate>Thu, 21 May 2026 07:15:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/kuenstliche-intelligenz-ki-in-der-gebuehrenabrechnungchancen-risiken-und-kontrollpflichten-f173854</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[KI-gestützte Tools in der Kanzleisoftware versprechen gerade bei der Erstellung von Gebührenabrechnungen Effizienzgewinne. Gleichzeitig zeigen sich in der Praxis allerdings erhebliche Schwierigkeiten in Form von unvollständiger Sachverhaltserfassung, fehlerhaften Gebührentatbeständen, unzutreffenden Gegenstandswerten, die zu fehlerhaften Abrechnungen führen können. Die Frage ist daher nicht, ob KI genutzt werden sollte, sondern wie sie rechtssicher eingesetzt werden kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zwangsvollstreckung | Klauselverfahren nach § 733 ZPO:  Diese Kostenfolge hat die Antragsrücknahme</title>
      <description><![CDATA[Die kostenrechtliche Behandlung von Klauselverfahren nach § 733 ZPO ist in der Praxis immer wieder unklar. Das gilt insbesondere, wenn der Gläubiger seinen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung zurücknimmt, weil der titulierte Anspruch zwischenzeitlich gezahlt und damit erfüllt ist. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen stellt sich die Frage, ob und auf welcher Grundlage eine Kostentragungspflicht – etwa nach § 788 ZPO, § 91 ZPO oder § 269 ZPO – in Betracht kommt und welche Rolle dabei die „Notwendigkeit“ der Vollstreckungskosten spielt.]]></description>
      <pubDate>Fri, 15 May 2026 07:24:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/zwangsvollstreckung-klauselverfahren-nach-733-zpo-diese-kostenfolge-hat-die-antragsruecknahme-f173857</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/zwangsvollstreckung-klauselverfahren-nach-733-zpo-diese-kostenfolge-hat-die-antragsruecknahme-f173857</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die kostenrechtliche Behandlung von Klauselverfahren nach § 733 ZPO ist in der Praxis immer wieder unklar. Das gilt insbesondere, wenn der Gläubiger seinen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung zurücknimmt, weil der titulierte Anspruch zwischenzeitlich gezahlt und damit erfüllt ist. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen stellt sich die Frage, ob und auf welcher Grundlage eine Kostentragungspflicht ? etwa nach § 788 ZPO, § 91 ZPO oder § 269 ZPO ? in Betracht kommt und welche Rolle dabei die ?Notwendigkeit? der Vollstreckungskosten spielt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafprozess | Terminsgebühr: durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Dauer?</title>
      <description><![CDATA[Die Bemessung der anwaltlichen Gebühren ist in Freispruchsfällen oft ein Problem. Nach Auffassung des LG Nürnberg-Fürth bemisst sich die Höhe der Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG nicht allein nach der Terminsdauer. Hinzu kommt der im Einzelfall erforderliche Tätigkeitsumfang des Verteidigers im jeweiligen Termin. Es könne das Verhalten des Mandanten im Termin berücksichtigt werden, wenn sich dies auf den Umfang oder die Schwierigkeit der erforderlichen Anwaltstätigkeit auswirkt (LG Nürnberg-Fürth 19.9.25, 12 Qs 34/25, Abruf-Nr.  250685 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 14 May 2026 07:46:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-terminsgebuehr-durchschnittliche-oder-unterdurchschnittliche-dauer-f173893</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-terminsgebuehr-durchschnittliche-oder-unterdurchschnittliche-dauer-f173893</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bemessung der anwaltlichen Gebühren ist in Freispruchsfällen oft ein Problem. Nach Auffassung des LG Nürnberg-Fürth bemisst sich die Höhe der Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG nicht allein nach der Terminsdauer. Hinzu kommt der im Einzelfall erforderliche Tätigkeitsumfang des Verteidigers im jeweiligen Termin. Es könne das Verhalten des Mandanten im Termin berücksichtigt werden, wenn sich dies auf den Umfang oder die Schwierigkeit der erforderlichen Anwaltstätigkeit auswirkt (LG Nürnberg-Fürth 19.9.25, 12 Qs 34/25, Abruf-Nr.  250685 ).]]></content:encoded>
    </item>
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