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    <title>RVG professionell</title>
    <description>Anwaltsgebühren zeitsparend optimieren</description>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:00:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 24 Sep 2026 12:10:37 +0200</lastBuildDate>
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      <title>KI-Compliance | Aus Theorie wird Praxis: So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag um</title>
      <description><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop „KI-Compliance“  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-compliance-aus-theorie-wird-praxis-so-setzen-sie-die-vorgaben-der-ki-vo-im-kanzleialltag-um-f176319</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop ?KI-Compliance?  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Auskunftsverfahren | Geheimhaltungsinteresse hebt Beschwerdewert über 600-EUR-Grenze</title>
      <description><![CDATA[Bei einer Beschwerde gegen eine Auskunfts- und Belegvorlageentscheidung entscheidet der Beschwerdewert nicht nur über die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Er entscheidet zugleich darüber, ob ein Beschwerdeverfahren durchgeführt wird, und damit, ob die hierdurch ausgelösten anwaltlichen Gebühren überhaupt entstehen. Für die anwaltliche Praxis kommt es deshalb darauf an, den Wert bereits in der Beschwerdeschrift systematisch und nachvollziehbar darzulegen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 05:58:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/auskunftsverfahren-geheimhaltungsinteresse-hebt-beschwerdewert-ueber-600-eur-grenze-f176300</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einer Beschwerde gegen eine Auskunfts- und Belegvorlageentscheidung entscheidet der Beschwerdewert nicht nur über die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Er entscheidet zugleich darüber, ob ein Beschwerdeverfahren durchgeführt wird, und damit, ob die hierdurch ausgelösten anwaltlichen Gebühren überhaupt entstehen. Für die anwaltliche Praxis kommt es deshalb darauf an, den Wert bereits in der Beschwerdeschrift systematisch und nachvollziehbar darzulegen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gerichtskosten | Richtige Klausel senkt Gerichtsgebühr</title>
      <description><![CDATA[Wird ein Rechtsstreit durch Vergleich beendet, liegt die Annahme nahe, dass sich dadurch automatisch auch die 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG auf 1,0 nach Nr. 1211 Nr. 3 KV GKG reduziert. Doch Vorsicht ist geboten. Denn die Gebührenermäßigung ist kein allgemeiner „Vergleichsrabatt“. Sie setzt voraus, dass einer der gesetzlich geregelten Ermäßigungstatbestände erfüllt ist. Die konkrete Gestaltung des Vergleichs kann daher entscheidend sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 08:57:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/gerichtskosten-richtige-klausel-senkt-gerichtsgebuehr-f176303</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird ein Rechtsstreit durch Vergleich beendet, liegt die Annahme nahe, dass sich dadurch automatisch auch die 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG auf 1,0 nach Nr. 1211 Nr. 3 KV GKG reduziert. Doch Vorsicht ist geboten. Denn die Gebührenermäßigung ist kein allgemeiner ?Vergleichsrabatt?. Sie setzt voraus, dass einer der gesetzlich geregelten Ermäßigungstatbestände erfüllt ist. Die konkrete Gestaltung des Vergleichs kann daher entscheidend sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Webinar für Rechtsanwälte und Steuerberater | KI-Praxis-Workshop zu ChatGPT &amp; Co., Live-Prompting und Recht aktuell</title>
      <description><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben – von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 08:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-webinar-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-ki-praxis-workshop-zu-chatgpt-co-live-prompting-und-recht-aktuell-f172369</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben ? von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>PKH | Muss der beigeordnete Rechtsanwalt  erhaltene Vorschüsse zurückzahlen?</title>
      <description><![CDATA[Wird die PKH-Bewilligung aufgehoben (§ 124 ZPO), ist die Frage, ob der beigeordnete Rechtsanwalt die bereits aus der Staatskasse gezahlten Vorschüsse nach §§ 47, 55 RVG zurückzahlen muss. Außerdem ist zu klären, welche Auswirkungen es hat, wenn der Anwalt erst im laufenden Verfahren erkennt, dass seine Mandantschaft den Sachverhalt unzutreffend dargestellt hat. Beide Fragen hat das OLG Hamburg beantwortet.]]></description>
      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:52:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/pkh-muss-der-beigeordnete-rechtsanwalt-erhaltene-vorschuesse-zurueckzahlen-f176302</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird die PKH-Bewilligung aufgehoben (§ 124 ZPO), ist die Frage, ob der beigeordnete Rechtsanwalt die bereits aus der Staatskasse gezahlten Vorschüsse nach §§ 47, 55 RVG zurückzahlen muss. Außerdem ist zu klären, welche Auswirkungen es hat, wenn der Anwalt erst im laufenden Verfahren erkennt, dass seine Mandantschaft den Sachverhalt unzutreffend dargestellt hat. Beide Fragen hat das OLG Hamburg beantwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verzugszinsen | Basiszinssatz steigt zum 1.7.26 auf 1,52 Prozent</title>
      <description><![CDATA[Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.26 auf 1,52 % gestiegen. Die Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) liegen bei 6,52 % und die für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) bei 10,52 %.]]></description>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 07:51:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/verzugszinsen-basiszinssatz-steigt-zum-1726-auf-152-prozent-f175906</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.26 auf 1,52 % gestiegen. Die Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) liegen bei 6,52 % und die für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) bei 10,52 %.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abonnentenservice | Ihre Webinare bei RVG prof. inklusive – so funktioniert es</title>
      <description><![CDATA[In Ihrem Abonnement von RVG prof. sind vier Live-Webinare pro Jahr enthalten (eins pro Quartal). Zusätzlich haben Sie Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der letzten vier Webinare.]]></description>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 08:50:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/abonnentenservice-ihre-webinare-bei-rvg-prof-inklusive-so-funktioniert-es-f171710</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Ihrem Abonnement von RVG prof. sind vier Live-Webinare pro Jahr enthalten (eins pro Quartal). Zusätzlich haben Sie Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der letzten vier Webinare.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsschutzversicherung | Leistungsrückforderung nach Verurteilung wegen Vorsatzstraftat</title>
      <description><![CDATA[Der Rechtsschutzversicherer kann die erbrachten Leistungen zurückfordern, wenn die Versicherungsbedinungen vorsehen, dass der Strafrechtsschutz bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat rückwirkend entfällt. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt bereits mit der Rechtskraft des Schuldspruchs. Auf die Rechtskraft des Rechtsfolgenausspruchs kommt es nicht an (OLG Hamm 5.12.25, I-20 U 117/25, Abruf-Nr.  253842 ).  Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass beim Strafrechtsschutz der Versicherungsschutz bei „rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat […] rückwirkend“ entfällt. Der Versicherte ist dann „verpflichtet, dem Versicherer die insoweit erbrachten Leistungen einschließlich der ihn betreffenden Nebenleistungen zu erstatten“. Dieser Rückforderungsanspruch ist im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB bereits entstanden, sobald infolge der Entscheidung des Revisionsgerichts nur der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ist. Die entsprechende Vertragsklausel sei wirksam und begründe keinen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter.]]></description>
      <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 07:56:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/rechtsschutzversicherung-leistungsrueckforderung-nach-verurteilung-wegen-vorsatzstraftat-f175909</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/rechtsschutzversicherung-leistungsrueckforderung-nach-verurteilung-wegen-vorsatzstraftat-f175909</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Rechtsschutzversicherer kann die erbrachten Leistungen zurückfordern, wenn die Versicherungsbedinungen vorsehen, dass der Strafrechtsschutz bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat rückwirkend entfällt. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt bereits mit der Rechtskraft des Schuldspruchs. Auf die Rechtskraft des Rechtsfolgenausspruchs kommt es nicht an (OLG Hamm 5.12.25, I-20 U 117/25, Abruf-Nr.  253842 ).  Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass beim Strafrechtsschutz der Versicherungsschutz bei ?rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat [?] rückwirkend? entfällt. Der Versicherte ist dann ?verpflichtet, dem Versicherer die insoweit erbrachten Leistungen einschließlich der ihn betreffenden Nebenleistungen zu erstatten?. Dieser Rückforderungsanspruch ist im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB bereits entstanden, sobald infolge der Entscheidung des Revisionsgerichts nur der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ist. Die entsprechende Vertragsklausel sei wirksam und begründe keinen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafprozess | Vernehmungsterminsgebühr für Vorführtermin nach § 115a StPO</title>
      <description><![CDATA[In Haftsachen wird immer wieder um die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG gestritten. So jetzt auch nach einem Vorführtermin gem. § 115a StPO, an dem der Verteidiger teilgenommen hatte. Er hatte dort beantragt, den Haftbefehl des AG aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Das AG hat die Gebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG festgesetzt. Das Rechtsmittel der Staatskasse hatte beim LG Frankfurt a. M. keinen Erfolg (8.10.25, 5/16 Qs 20/25, Abruf-Nr.  251112 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 08:55:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-vernehmungsterminsgebuehr-fuer-vorfuehrtermin-nach-115a-stpo-f175907</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Haftsachen wird immer wieder um die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG gestritten. So jetzt auch nach einem Vorführtermin gem. § 115a StPO, an dem der Verteidiger teilgenommen hatte. Er hatte dort beantragt, den Haftbefehl des AG aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Das AG hat die Gebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG festgesetzt. Das Rechtsmittel der Staatskasse hatte beim LG Frankfurt a. M. keinen Erfolg (8.10.25, 5/16 Qs 20/25, Abruf-Nr.  251112 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafprozess | Vernehmungsterminsgebühr für Vorführtermin nach § 115a StPO</title>
      <description><![CDATA[In Haftsachen wird immer wieder um die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG gestritten. So jetzt auch nach einem Vorführtermin gem. § 115a StPO, an dem der Verteidiger teilgenommen hatte. Er hatte dort beantragt, den Haftbefehl des AG aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Das AG hat die Gebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG festgesetzt. Das Rechtsmittel der Staatskasse hatte beim LG Frankfurt a. M. keinen Erfolg (8.10.25, 5/16 Qs 20/25, Abruf-Nr.  251112 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 08:50:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-vernehmungsterminsgebuehr-fuer-vorfuehrtermin-nach-115a-stpo-f176304</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-vernehmungsterminsgebuehr-fuer-vorfuehrtermin-nach-115a-stpo-f176304</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Haftsachen wird immer wieder um die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG gestritten. So jetzt auch nach einem Vorführtermin gem. § 115a StPO, an dem der Verteidiger teilgenommen hatte. Er hatte dort beantragt, den Haftbefehl des AG aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Das AG hat die Gebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG festgesetzt. Das Rechtsmittel der Staatskasse hatte beim LG Frankfurt a. M. keinen Erfolg (8.10.25, 5/16 Qs 20/25, Abruf-Nr.  251112 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflichtverteidigung | Konkludente Pflichtverteidigerbestellung</title>
      <description><![CDATA[Im Recht der Pflichtverteidigung wird häufig in sog. Einstellungsfällen um die rückwirkende Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gestritten. Das LG Verden zeigt einen Weg, wie der Verlust von (gesetzlichen) Gebühren ggf. vermieden werden kann.]]></description>
      <pubDate>Thu, 03 Sep 2026 06:57:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/pflichtverteidigung-konkludente-pflichtverteidigerbestellung-f175910</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Recht der Pflichtverteidigung wird häufig in sog. Einstellungsfällen um die rückwirkende Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gestritten. Das LG Verden zeigt einen Weg, wie der Verlust von (gesetzlichen) Gebühren ggf. vermieden werden kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ergänzungspflegschaft | Keine Wertdeckelung für Ergänzungspfleger, aber enge Grenzen für die Einigungsgebühr</title>
      <description><![CDATA[Die Vergütung anwaltlicher Ergänzungspfleger ist gerade bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Vermögensübertragungen mit hohen Geschäftswerten bedeutsam. Der BGH hat nun entschieden, dass der Gegenstandswert nicht entsprechend § 46 Abs. 3 FamGKG auf 1 Mio. EUR begrenzt ist und dass für das Anfallen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG die bloße Anbahnung eines Rechtsverhältnisses nicht ausreicht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 08:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/ergaenzungspflegschaft-keine-wertdeckelung-fuer-ergaenzungspfleger-aber-enge-grenzen-fuer-die-einigungsgebuehr-f175505</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/ergaenzungspflegschaft-keine-wertdeckelung-fuer-ergaenzungspfleger-aber-enge-grenzen-fuer-die-einigungsgebuehr-f175505</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Vergütung anwaltlicher Ergänzungspfleger ist gerade bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Vermögensübertragungen mit hohen Geschäftswerten bedeutsam. Der BGH hat nun entschieden, dass der Gegenstandswert nicht entsprechend § 46 Abs. 3 FamGKG auf 1 Mio. EUR begrenzt ist und dass für das Anfallen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG die bloße Anbahnung eines Rechtsverhältnisses nicht ausreicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verwaltungsrecht | Gebühren im disziplinarrechtlichen Fristsetzungsverfahren</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OVG Saarbrücken, 15.1.2026, 6 E 173/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Das OVG Saarbrücken hat zu den im Disziplinarverfahren für ein sog. disziplinargerichtliche Fristsetzungsverfahren anfallenden Gebühren Stellung genommen. Es geht davon aus, dass im gerichtlichen Verfahren nach § 62 Saarländisches Disziplinargesetz (SDG) in erster Instanz eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6203 VV RVG anfällt (15.1.26, 6 E 173/25, Abruf-Nr.  252851 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 07:53:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-oeffentlichen-recht/verwaltungsrecht-gebuehren-im-disziplinarrechtlichen-fristsetzungsverfahren-f175908</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-oeffentlichen-recht/verwaltungsrecht-gebuehren-im-disziplinarrechtlichen-fristsetzungsverfahren-f175908</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OVG Saarbrücken hat zu den im Disziplinarverfahren für ein sog. disziplinargerichtliche Fristsetzungsverfahren anfallenden Gebühren Stellung genommen. Es geht davon aus, dass im gerichtlichen Verfahren nach § 62 Saarländisches Disziplinargesetz (SDG) in erster Instanz eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6203 VV RVG anfällt (15.1.26, 6 E 173/25, Abruf-Nr.  252851 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gerichtskostenvorschuss | Nachfrageobliegenheit und Zustellungsrisiko bei ausbleibender Gerichtskostenrechnung</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis scheitert eine fristwahrende Zustellung häufig nicht an der Klageeinreichung, sondern an Verzögerungen im gerichtlichen Kostenanforderungsverfahren. Besonders risikobehaftet ist dies, wenn nach Klageeinreichung und ergänzendem Vortrag zunächst keine Gerichtskostenrechnung ergeht. Ab wann muss die Partei aktiv nachfragen, um die Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO nicht zu gefährden? Der BGH konkretisiert in seiner Entscheidung die bislang unscharfen Grenzen der Nachfrageobliegenheit.]]></description>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 08:07:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/gerichtskostenvorschuss-nachfrageobliegenheit-und-zustellungsrisiko-bei-ausbleibender-gerichtskostenrechnung-f175504</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis scheitert eine fristwahrende Zustellung häufig nicht an der Klageeinreichung, sondern an Verzögerungen im gerichtlichen Kostenanforderungsverfahren. Besonders risikobehaftet ist dies, wenn nach Klageeinreichung und ergänzendem Vortrag zunächst keine Gerichtskostenrechnung ergeht. Ab wann muss die Partei aktiv nachfragen, um die Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO nicht zu gefährden? Der BGH konkretisiert in seiner Entscheidung die bislang unscharfen Grenzen der Nachfrageobliegenheit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zeugenbeistand | Vertretung des Halters im Bußgeldverfahren</title>
      <description><![CDATA[Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr schreibt die Verwaltungsbehörde oft zuerst den Halter an. Der sucht anwaltliche Hilfe. Nun müssen Sie entscheiden, wie Sie abrechnen und ob der Deckungsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung besteht. Die Antwort hängt allerdings an einer Vorfrage: Wird gegen den Halter ermittelt, oder ist er nur Zeuge?]]></description>
      <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 08:07:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/zeugenbeistand-vertretung-des-halters-im-bussgeldverfahren-f175513</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr schreibt die Verwaltungsbehörde oft zuerst den Halter an. Der sucht anwaltliche Hilfe. Nun müssen Sie entscheiden, wie Sie abrechnen und ob der Deckungsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung besteht. Die Antwort hängt allerdings an einer Vorfrage: Wird gegen den Halter ermittelt, oder ist er nur Zeuge?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Anwaltliches Berufsrecht online – der Kenntnisnachweis nach § 43f BRAO ab dem 29.9.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht – aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 15:07:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-anwaltliches-berufsrecht-online-der-kenntnisnachweis-nach-43f-brao-ab-dem-29926-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht ? aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Billigkeit und Aufwand bei Erinnerung gegen den Kostenansatz</title>
      <description><![CDATA[Bei der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kommt man mit Billigkeitsargumenten nicht weiter. Der BFH lässt nur Einwendungen gegen die Kostenrechnung selbst zu. Der möglicherweise geringe Aufwand des Gerichts bleibt außer Betracht (BFH 20.5.26, V E 3/26, Abruf-Nr.  254307 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 08:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/prozessrecht-billigkeit-und-aufwand-bei-erinnerung-gegen-den-kostenansatz-f175500</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Bei der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kommt man mit Billigkeitsargumenten nicht weiter. Der BFH lässt nur Einwendungen gegen die Kostenrechnung selbst zu. Der möglicherweise geringe Aufwand des Gerichts bleibt außer Betracht (BFH 20.5.26, V E 3/26, Abruf-Nr.  254307 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 10:28:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f175828</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Wiedereinsetzung | Wann die PKH des Kindes trotz elterlichen Vermögens bleibt</title>
      <description><![CDATA[Beantragt eine minderjährige Prozesspartei Prozesskostenhilfe (PKH), zählen nicht nur ihr eigenes Vermögen und Einkommen. Auch ein möglicher Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen die unterhaltspflichtigen Eltern kann als einzusetzendes Vermögen gelten. Das kann auch in der Rechtsmittelinstanz passieren. Wann ein Gericht die Partei tatsächlich auf die Eltern verweisen darf und wann sie trotz schwierigen Vermögensvortrags auf die Bewilligung vertrauen kann, hat der BGH jetzt präzisiert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 08:08:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/wiedereinsetzung-wann-die-pkh-des-kindes-trotz-elterlichen-vermoegens-bleibt-f175508</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Beantragt eine minderjährige Prozesspartei Prozesskostenhilfe (PKH), zählen nicht nur ihr eigenes Vermögen und Einkommen. Auch ein möglicher Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen die unterhaltspflichtigen Eltern kann als einzusetzendes Vermögen gelten. Das kann auch in der Rechtsmittelinstanz passieren. Wann ein Gericht die Partei tatsächlich auf die Eltern verweisen darf und wann sie trotz schwierigen Vermögensvortrags auf die Bewilligung vertrauen kann, hat der BGH jetzt präzisiert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafverteidigerhonorar | Vergütungsvereinbarung:  nicht sittenwidrig, aber herabsetzbar</title>
      <description><![CDATA[Eine Vergütungsvereinbarung, die das 3,8-Fache der gesetzlichen Höchstgebühr erreicht, ist nicht sittenwidrig – aber unangemessen. Das LG Stuttgart hält die Vereinbarung für wirksam, setzt das Honorar nach § 3a Abs. 3 RVG aber auf 2.000 EUR brutto herab. Den Versuch des Mandanten, wegen behaupteter Schlechtleistung weiter zu kürzen, weist das LG zurück (LG Stuttgart 8.4.26, 13 S 56/25, Abruf-Nr.  254514 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 09:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/verguetungsvereinbarungen/strafverteidigerhonorar-verguetungsvereinbarung-nicht-sittenwidrig-aber-herabsetzbar-f175503</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/verguetungsvereinbarungen/strafverteidigerhonorar-verguetungsvereinbarung-nicht-sittenwidrig-aber-herabsetzbar-f175503</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
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