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    <title>RVG professionell</title>
    <description>Anwaltsgebühren zeitsparend optimieren</description>
    <pubDate>Thu, 06 Aug 2026 08:04:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 08 Aug 2026 07:08:57 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Kostenfestsetzung | Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbricht Kostenfestsetzung</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verfahren zur Kostenfestsetzung nach § 464b StPO durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen wird. Das gilt auch, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet (OLG Hamm 6.11.25, 2 Ws 43/25, Abruf-Nr.  251896 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 06 Aug 2026 08:04:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/kostenfestsetzung-insolvenz-eines-verfahrensbeteiligten-unterbricht-kostenfestsetzung-f175502</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verfahren zur Kostenfestsetzung nach § 464b StPO durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen wird. Das gilt auch, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet (OLG Hamm 6.11.25, 2 Ws 43/25, Abruf-Nr.  251896 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostengrundentscheidung | Wie lange darf ein Versicherer überlegen?</title>
      <description><![CDATA[Die Versicherung des Schädigers gibt Anlass zur Klageerhebung, wenn sie bei einem einfachen Verkehrsunfall nicht innerhalb einer Prüffrist von vier Wochen ab Eingang eines spezifizierten Anspruchsschreibens reagiert (AG Braunschweig 21.10.24, 112 C 1575/24, Abruf-Nr.  253253 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 05 Aug 2026 08:02:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/kostengrundentscheidung-wie-lange-darf-ein-versicherer-ueberlegen-f175510</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Versicherung des Schädigers gibt Anlass zur Klageerhebung, wenn sie bei einem einfachen Verkehrsunfall nicht innerhalb einer Prüffrist von vier Wochen ab Eingang eines spezifizierten Anspruchsschreibens reagiert (AG Braunschweig 21.10.24, 112 C 1575/24, Abruf-Nr.  253253 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Auslagen | Aktenversendungspauschale bei nicht ortsansässigem Anwalt</title>
      <description><![CDATA[Vor dem AG Tiergarten ging es um den Antrag eines nicht ortsansässigen Verteidigers auf Erstattung der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG (17.3.25, 288 OWi 1156/24, Abruf-Nr.  247838 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 18:12:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/auslagen-aktenversendungspauschale-bei-nicht-ortsansaessigem-anwalt-f175498</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Vor dem AG Tiergarten ging es um den Antrag eines nicht ortsansässigen Verteidigers auf Erstattung der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG (17.3.25, 288 OWi 1156/24, Abruf-Nr.  247838 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Richtiges Vorgehen gegen den falschen Kostenansatz</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, wie sich ein Verurteilter gegen nach seiner Auffassung zu hohe Aufwendungen bei den Verfahrenskosten wehren kann und wo eine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geltend zu machen ist.]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 07:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/prozessrecht-richtiges-vorgehen-gegen-den-falschen-kostenansatz-f175059</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat entschieden, wie sich ein Verurteilter gegen nach seiner Auffassung zu hohe Aufwendungen bei den Verfahrenskosten wehren kann und wo eine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geltend zu machen ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mehrere Auftraggeber | Vertretung mehrerer Nebenkläger durch denselben Rechtsanwalt</title>
      <description><![CDATA[Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Nebenkläger, kann die Gebührenfrage schnell zum Streitpunkt werden: Während aus anwaltlicher Sicht naheliegt, jede Nebenklagevertretung gesondert abzurechnen, gehen Rechtsprechung und Kostenbeamte regelmäßig von nur einer Angelegenheit im Sinne des § 7 Abs. 1 RVG aus – mit der Folge, dass Gebühren lediglich einmal entstehen und nur eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG in Betracht kommt. Fraglich ist dabei, ob etwas anderes gilt, wenn keine ausdrückliche gemeinschaftliche Nebenklagevertretung nach § 397b StPO angeordnet wurde oder unterschiedliche Interessen der Nebenkläger bestehen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 08:27:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/mehrere-auftraggeber-vertretung-mehrerer-nebenklaeger-durch-denselben-rechtsanwalt-f175061</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/mehrere-auftraggeber-vertretung-mehrerer-nebenklaeger-durch-denselben-rechtsanwalt-f175061</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Nebenkläger, kann die Gebührenfrage schnell zum Streitpunkt werden: Während aus anwaltlicher Sicht naheliegt, jede Nebenklagevertretung gesondert abzurechnen, gehen Rechtsprechung und Kostenbeamte regelmäßig von nur einer Angelegenheit im Sinne des § 7 Abs. 1 RVG aus ? mit der Folge, dass Gebühren lediglich einmal entstehen und nur eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG in Betracht kommt. Fraglich ist dabei, ob etwas anderes gilt, wenn keine ausdrückliche gemeinschaftliche Nebenklagevertretung nach § 397b StPO angeordnet wurde oder unterschiedliche Interessen der Nebenkläger bestehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beginn der Hauptverhandlung | Terminsgebühr mit Haftzuschlag bei Vorführung?</title>
      <description><![CDATA[Ist der Beschuldigte inhaftiert, entstehen für den Verteidiger die Gebühren mit Haftzuschlag (Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG). Bisher nicht entschieden ist, ob das auch gilt, wenn der Angeklagte nach § 230 Abs. 2 Alt. 1 StPO zum Hauptverhandlungstermin vorgeführt wird. Das LG Nürnberg-Fürth hat die Frage verneint, da sich der Angeklagte während der Hauptverhandlung jederzeit „auf freiem Fuß“ befunden habe (9.9.25, 18 Qs 4/25, Abruf-Nr.  251899 ). Die Hauptverhandlung beginne mit dem Aufruf der Sache (§ 243 Abs. 1 S. 1 StPO). In dem Zeitpunkt seien die erlassenen Vorführbefehle gegenstandslos.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:27:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/beginn-der-hauptverhandlung-terminsgebuehr-mit-haftzuschlag-bei-vorfuehrung-f175053</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ist der Beschuldigte inhaftiert, entstehen für den Verteidiger die Gebühren mit Haftzuschlag (Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG). Bisher nicht entschieden ist, ob das auch gilt, wenn der Angeklagte nach § 230 Abs. 2 Alt. 1 StPO zum Hauptverhandlungstermin vorgeführt wird. Das LG Nürnberg-Fürth hat die Frage verneint, da sich der Angeklagte während der Hauptverhandlung jederzeit ?auf freiem Fuß? befunden habe (9.9.25, 18 Qs 4/25, Abruf-Nr.  251899 ). Die Hauptverhandlung beginne mit dem Aufruf der Sache (§ 243 Abs. 1 S. 1 StPO). In dem Zeitpunkt seien die erlassenen Vorführbefehle gegenstandslos.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vergütung aus der Staatskasse | PKH-/VKH-Beschwerde: In diesen Fällen erfasst die Bewilligung die Anwaltsgebühren</title>
      <description><![CDATA[Die Vergütung im PKH-/VKH-Beschwerdeverfahren sorgt in der Praxis regelmäßig für Unsicherheiten, insbesondere wenn ein Rechtsbehelf nicht durch eine gerichtliche Entscheidung, sondern durch Abhilfe erledigt wird. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG überhaupt festgesetzt werden kann, wenn § 127 Abs. 4 ZPO eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren ausschließt und eine ausdrückliche Bewilligung von PKH/VKH für das Beschwerdeverfahren regelmäßig nicht erfolgt. Die Abgrenzung zwischen Gebührenentstehung, Beiordnungsumfang und Kostenerstattung wird hierbei häufig vermischt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 07:24:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/verguetung-aus-der-staatskasse-pkh-vkh-beschwerde-in-diesen-faellen-erfasst-die-bewilligung-die-anwaltsgebuehren-f175062</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Vergütung im PKH-/VKH-Beschwerdeverfahren sorgt in der Praxis regelmäßig für Unsicherheiten, insbesondere wenn ein Rechtsbehelf nicht durch eine gerichtliche Entscheidung, sondern durch Abhilfe erledigt wird. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG überhaupt festgesetzt werden kann, wenn § 127 Abs. 4 ZPO eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren ausschließt und eine ausdrückliche Bewilligung von PKH/VKH für das Beschwerdeverfahren regelmäßig nicht erfolgt. Die Abgrenzung zwischen Gebührenentstehung, Beiordnungsumfang und Kostenerstattung wird hierbei häufig vermischt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Fri, 24 Jul 2026 09:24:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f175297</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Kostenfestsetzung | Reisekosten eines auswärtigen Anwalts nicht festsetzungsfähig</title>
      <description><![CDATA[Die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts ist regelmäßig nicht notwendig, wenn die Partei ihren Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat und dort keinen Anwalt beauftragt (KG Berlin 8.10.25, 5 W 149/25, Abruf-Nr.  253251 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 24 Jul 2026 07:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/kostenfestsetzung-reisekosten-eines-auswaertigen-anwalts-nicht-festsetzungsfaehig-f175055</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts ist regelmäßig nicht notwendig, wenn die Partei ihren Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat und dort keinen Anwalt beauftragt (KG Berlin 8.10.25, 5 W 149/25, Abruf-Nr.  253251 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Schonvermögen | PKH-Antrag: Diese Grundsätze gelten  bei der Verwertung von Sparvermögen</title>
      <description><![CDATA[Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) scheitert in der Praxis häufig an vorhandenem Sparvermögen. Besonders konfliktträchtig sind dabei die Fälle, in denen Antragsteller geltend machen, das Gesparte diene der privaten Altersvorsorge und sei deshalb vor einer Verwertung geschützt. Für die anwaltliche Beratungspraxis stellt sich damit regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen Rücklagen als Schonvermögen anerkannt werden und welche Darlegungslasten den Antragsteller treffen. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung verdeutlicht, dass bloße Vorsorgeabsichten nicht ausreichen und die Anforderungen an die Substanziierung erheblich sind.]]></description>
      <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 07:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/schonvermoegen-pkh-antrag-diese-grundsaetze-gelten-bei-der-verwertung-von-sparvermoegen-f175057</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) scheitert in der Praxis häufig an vorhandenem Sparvermögen. Besonders konfliktträchtig sind dabei die Fälle, in denen Antragsteller geltend machen, das Gesparte diene der privaten Altersvorsorge und sei deshalb vor einer Verwertung geschützt. Für die anwaltliche Beratungspraxis stellt sich damit regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen Rücklagen als Schonvermögen anerkannt werden und welche Darlegungslasten den Antragsteller treffen. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung verdeutlicht, dass bloße Vorsorgeabsichten nicht ausreichen und die Anforderungen an die Substanziierung erheblich sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Anrechnung | Anwaltliches Wahlrecht bei Anrechnung der Geschäftsgebühr: Bindung der Staatskasse</title>
      <description><![CDATA[Gerade in sozialgerichtlichen Verfahren mit vorangegangenem Widerspruchsverfahren stellt sich für beigeordnete Anwälte regelmäßig die Frage, wie die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist und gegenüber welchem Kostenschuldner – Mandant oder Staatskasse – diese Anrechnung erfolgt. Besonders konfliktträchtig ist dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem anwaltlichen Wahlrecht nach § 15a RVG und den Erstattungsmechanismen gegenüber der Staatskasse nach § 58 RVG. Die Praxis zeigt, dass Kostenbeamte und Gerichte die Anrechnung häufig eigenständig vornehmen und dabei das vom Rechtsanwalt ausgeübte Wahlrecht nicht beachten. Der folgende Beitrag klärt darüber auf, ob und in welchem Umfang die Staatskasse an die Ausübung dieses Wahlrechts gebunden ist.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Jul 2026 07:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/anrechnung-anwaltliches-wahlrecht-bei-anrechnung-der-geschaeftsgebuehr-bindung-der-staatskasse-f175060</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Gerade in sozialgerichtlichen Verfahren mit vorangegangenem Widerspruchsverfahren stellt sich für beigeordnete Anwälte regelmäßig die Frage, wie die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist und gegenüber welchem Kostenschuldner ? Mandant oder Staatskasse ? diese Anrechnung erfolgt. Besonders konfliktträchtig ist dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem anwaltlichen Wahlrecht nach § 15a RVG und den Erstattungsmechanismen gegenüber der Staatskasse nach § 58 RVG. Die Praxis zeigt, dass Kostenbeamte und Gerichte die Anrechnung häufig eigenständig vornehmen und dabei das vom Rechtsanwalt ausgeübte Wahlrecht nicht beachten. Der folgende Beitrag klärt darüber auf, ob und in welchem Umfang die Staatskasse an die Ausübung dieses Wahlrechts gebunden ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafprozess | Pausenregelung und Längenzuschlag für den Pflichtverteidiger</title>
      <description><![CDATA[Das RVG sieht für den Pflichtverteidiger bei besonders langen Hauptverhandlungsterminen sog. Längenzuschläge vor. Das LG Coburg hat in einem 
Kostenfestsetzungsbeschluss Stellung zur Berechnung genommen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 07:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-pausenregelung-und-laengenzuschlag-fuer-den-pflichtverteidiger-f175058</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das RVG sieht für den Pflichtverteidiger bei besonders langen Hauptverhandlungsterminen sog. Längenzuschläge vor. Das LG Coburg hat in einem 
Kostenfestsetzungsbeschluss Stellung zur Berechnung genommen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenfestsetzung | Ist ein Ergänzungsbeschluss trotz Fristablauf möglich?</title>
      <description><![CDATA[Wird im Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht über alle angemeldeten Kostenpositionen entschieden, kann auf Antrag ein Ergänzungsbeschluss gem. § 321 Abs. 1 ZPO ergehen. Nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO kann über versehentlich unberücksichtigte Kostenpositionen nur noch im Rahmen einer Nachfestsetzung entschieden werden. Eine Entscheidung über den ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag ist – auch im Hinblick auf die Zinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) – ausgeschlossen (KG 18.12.25, 5 W 170/25, Abruf-Nr.  252080 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Jul 2026 08:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/kostenfestsetzung-ist-ein-ergaenzungsbeschluss-trotz-fristablauf-moeglich-f175054</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/kostenfestsetzung-ist-ein-ergaenzungsbeschluss-trotz-fristablauf-moeglich-f175054</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird im Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht über alle angemeldeten Kostenpositionen entschieden, kann auf Antrag ein Ergänzungsbeschluss gem. § 321 Abs. 1 ZPO ergehen. Nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO kann über versehentlich unberücksichtigte Kostenpositionen nur noch im Rahmen einer Nachfestsetzung entschieden werden. Eine Entscheidung über den ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag ist ? auch im Hinblick auf die Zinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) ? ausgeschlossen (KG 18.12.25, 5 W 170/25, Abruf-Nr.  252080 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenfestsetzung | Versäumnisurteil des unzuständigen  Gerichts – kann der KFB trotzdem ergehen?</title>
      <description><![CDATA[Schwierigkeiten entstehen bei der beantragten Kostenfestsetzung, wenn sich erst im Kostenfestsetzungsverfahren zeigt, dass das Erkenntnisgericht für den Erlass eines Versäumnisurteils (VU) sachlich ausschließlich unzuständig war. Während bei einem streitigen Urteil eine Heilung nach § 39 ZPO durch rügeloses Einlassen in Betracht kommt, scheidet dies bei einem VU regelmäßig aus. Darf der Rechtspfleger in dieser Konstellation einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen oder fehlt es an einer tauglichen Grundlage für die Kostenfestsetzung?]]></description>
      <pubDate>Thu, 16 Jul 2026 08:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/kostenfestsetzung-versaeumnisurteil-des-unzustaendigen-gerichts-kann-der-kfb-trotzdem-ergehen-f175247</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Schwierigkeiten entstehen bei der beantragten Kostenfestsetzung, wenn sich erst im Kostenfestsetzungsverfahren zeigt, dass das Erkenntnisgericht für den Erlass eines Versäumnisurteils (VU) sachlich ausschließlich unzuständig war. Während bei einem streitigen Urteil eine Heilung nach § 39 ZPO durch rügeloses Einlassen in Betracht kommt, scheidet dies bei einem VU regelmäßig aus. Darf der Rechtspfleger in dieser Konstellation einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen oder fehlt es an einer tauglichen Grundlage für die Kostenfestsetzung?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 13:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Anwaltskosten | Anwaltskosten beim Rücktritt vom Kaufvertrag</title>
      <description><![CDATA[Anwaltskosten können als erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB und damit verschuldensunabhängig beansprucht werden (LG Koblenz 2.4.25, 15 O 263/22, Abruf-Nr.  253254 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 08:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/anwaltskosten-anwaltskosten-beim-ruecktritt-vom-kaufvertrag-f175056</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/anwaltskosten-anwaltskosten-beim-ruecktritt-vom-kaufvertrag-f175056</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Anwaltskosten können als erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB und damit verschuldensunabhängig beansprucht werden (LG Koblenz 2.4.25, 15 O 263/22, Abruf-Nr.  253254 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wertfestsetzung | Anhörungsrüge gegen  Streitwertfestsetzung des BFH</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis stellt sich bei Streitwertfestsetzungen durch oberste Bundesgerichte ein kaum geklärtes Problem: Welcher Rechtsbehelf ist überhaupt statthaft, wenn der Antrag auf Wertfestsetzung zurückgewiesen wird – und welche kostenrechtlichen Folgen hat dies? Die Entscheidung des BFH zeigt exemplarisch, dass hier schnell Verfahrensrecht (FGO vs. GKG), Rechtsbehelfszuordnung und Kostenfolgen miteinander vermischt werden. Für die Praxis ist daher entscheidend zu wissen, ob die Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder nach § 69a GKG einschlägig ist – und ob ein solches Verfahren überhaupt Gerichtsgebühren auslöst.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 09:23:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/wertfestsetzung-anhoerungsruege-gegen-streitwertfestsetzung-des-bfh-f175052</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/wertfestsetzung-anhoerungsruege-gegen-streitwertfestsetzung-des-bfh-f175052</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis stellt sich bei Streitwertfestsetzungen durch oberste Bundesgerichte ein kaum geklärtes Problem: Welcher Rechtsbehelf ist überhaupt statthaft, wenn der Antrag auf Wertfestsetzung zurückgewiesen wird ? und welche kostenrechtlichen Folgen hat dies? Die Entscheidung des BFH zeigt exemplarisch, dass hier schnell Verfahrensrecht (FGO vs. GKG), Rechtsbehelfszuordnung und Kostenfolgen miteinander vermischt werden. Für die Praxis ist daher entscheidend zu wissen, ob die Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder nach § 69a GKG einschlägig ist ? und ob ein solches Verfahren überhaupt Gerichtsgebühren auslöst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neues Angebot des IWW | AS Advostart für junge Rechtsanwälte und Berufseinsteiger</title>
      <description><![CDATA[Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 08:37:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/neues-angebot-des-iww-as-advostart-fuer-junge-rechtsanwaelte-und-berufseinsteiger-f174380</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/neues-angebot-des-iww-as-advostart-fuer-junge-rechtsanwaelte-und-berufseinsteiger-f174380</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Erledigung der Hauptsache | Hauptsache erledigt sich vor Abgabe des Rechtsmittels</title>
      <description><![CDATA[Wird das Verfahren nach Einlegung des Rechtsmittels, aber vor der Vorlage an das Beschwerdegericht übereinstimmend für erledigt erklärt, hat das 
Ausgangsgericht nicht mehr über die Abhilfe zu entscheiden, sondern eine Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffen (OLG Celle 16.6.25, 3 W 13/25, Abruf-Nr.  253708 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 14:38:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/erledigung-der-hauptsache-hauptsache-erledigt-sich-vor-abgabe-des-rechtsmittels-f174384</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/erledigung-der-hauptsache-hauptsache-erledigt-sich-vor-abgabe-des-rechtsmittels-f174384</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird das Verfahren nach Einlegung des Rechtsmittels, aber vor der Vorlage an das Beschwerdegericht übereinstimmend für erledigt erklärt, hat das 
Ausgangsgericht nicht mehr über die Abhilfe zu entscheiden, sondern eine Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffen (OLG Celle 16.6.25, 3 W 13/25, Abruf-Nr.  253708 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenfestsetzung | Keine Unterbrechung nach § 240 ZPO bei  „schwachem vorläufigem Insolvenzverwalter“</title>
      <description><![CDATA[Bei der Redaktion ging eine Frage zur Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens ein. Betroffen war der Fall, dass ein „schwacher“ vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde.]]></description>
      <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 14:38:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/kostenfestsetzung-keine-unterbrechung-nach-240-zpo-bei-schwachem-vorlaeufigem-insolvenzverwalter-f174387</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/kostenfestsetzung-keine-unterbrechung-nach-240-zpo-bei-schwachem-vorlaeufigem-insolvenzverwalter-f174387</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der Redaktion ging eine Frage zur Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens ein. Betroffen war der Fall, dass ein ?schwacher? vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde.]]></content:encoded>
    </item>
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