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    <title>RVG professionell</title>
    <description>Anwaltsgebühren zeitsparend optimieren</description>
    <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 09 May 2026 17:52:15 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – GEÄNDERTER Starttermin: 2.6.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-geaenderter-starttermin-2626-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verfahrensgebühr | Zusätzliche Verfahrensgebühr auch bei sog. gezieltem Schweigen</title>
      <description><![CDATA[Mit dem OLG Karlsruhe hat jetzt ein weiteres Obergericht zu der Frage Stellung genommen, ob die zusätzliche Verfahrensgebühr auch anfällt, wenn die Mitwirkung des Verteidigers darin besteht, dass er dem Mandanten zum Schweigen geraten hat (12.2.26, 3 Ws 22/26, Abruf-Nr.  252893 ). Nach Ansicht des OLG fällt die Verfahrensgebühr in diesem Fall an.]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 14:14:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/verfahrensgebuehr-zusaetzliche-verfahrensgebuehr-auch-bei-sog-gezieltem-schweigen-f173852</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem OLG Karlsruhe hat jetzt ein weiteres Obergericht zu der Frage Stellung genommen, ob die zusätzliche Verfahrensgebühr auch anfällt, wenn die Mitwirkung des Verteidigers darin besteht, dass er dem Mandanten zum Schweigen geraten hat (12.2.26, 3 Ws 22/26, Abruf-Nr.  252893 ). Nach Ansicht des OLG fällt die Verfahrensgebühr in diesem Fall an.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozesskostenhilfe | Uneingeschränkte Beiordnung? Ja, wenn  die Anwaltskosten insgesamt niedriger sind</title>
      <description><![CDATA[Hat ein Mandant Sprach- oder Verständnisdefizite, besteht regelmäßig ein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (Anwalt am Wohnort). Das LAG Chemnitz bestätigt: Ist die uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts insgesamt günstiger als ein zusätzlich beigeordneter Verkehrsanwalt, geht die uneingeschränkte Beiordnung vor.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 07:41:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/prozesskostenhilfe-uneingeschraenkte-beiordnung-ja-wenn-die-anwaltskosten-insgesamt-niedriger-sind-f173189</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hat ein Mandant Sprach- oder Verständnisdefizite, besteht regelmäßig ein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (Anwalt am Wohnort). Das LAG Chemnitz bestätigt: Ist die uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts insgesamt günstiger als ein zusätzlich beigeordneter Verkehrsanwalt, geht die uneingeschränkte Beiordnung vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fiktive Terminsgebühr | Erst telefonisch, dann schriftlich: Ein „Nein“ ist kein Gespräch</title>
      <description><![CDATA[Ein Anwalt startet telefonisch einen Einigungsversuch, dringt aber nicht zu einem sachbezogenen Gespräch durch. Folglich gibt es auch keine fiktive Terminsgebühr, selbst wenn dem Telefonat noch eine Korrespondenz folgt. Denn bleibt auch diese erfolglos, blieb die Besprechung schon im Ansatz stecken, so das OLG Brandenburg (12.11.25, 6 W 49/25, Abruf-Nr.  253433 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 07:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/fiktive-terminsgebuehr-erst-telefonisch-dann-schriftlich-ein-nein-ist-kein-gespraech-f173187</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Anwalt startet telefonisch einen Einigungsversuch, dringt aber nicht zu einem sachbezogenen Gespräch durch. Folglich gibt es auch keine fiktive Terminsgebühr, selbst wenn dem Telefonat noch eine Korrespondenz folgt. Denn bleibt auch diese erfolglos, blieb die Besprechung schon im Ansatz stecken, so das OLG Brandenburg (12.11.25, 6 W 49/25, Abruf-Nr.  253433 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenerstattung | Kosten nach Rücknahme einer Beschwerde</title>
      <description><![CDATA[Das LG Magdeburg hat eine Billigkeitsentscheidung zugunsten des Beschuldigten abgewiesen. Damit hat es die Kosten nach Rücknahme einer Beschwerde verneint. Die Richter meinen aber einen Weg gefunden zu haben, wie Verteidiger in vergleichbaren Fällen vorgehen können.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 07:41:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/kostenerstattung-kosten-nach-ruecknahme-einer-beschwerde-f173188</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das LG Magdeburg hat eine Billigkeitsentscheidung zugunsten des Beschuldigten abgewiesen. Damit hat es die Kosten nach Rücknahme einer Beschwerde verneint. Die Richter meinen aber einen Weg gefunden zu haben, wie Verteidiger in vergleichbaren Fällen vorgehen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vergütungsvereinbarungen | Diese Folgen hat die neue BGH-Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung</title>
      <description><![CDATA[Anwaltliche Vergütungsvereinbarungen – insbesondere zu Stundenhonoraren – gehören zum Standardinstrument anwaltlicher Honorargestaltung. Ihre Gestaltung birgt allerdings erhebliche Risiken: Formfehler, unklare Regelungen zum Mandatsumfang oder unzulässige Klauseln können dazu führen, dass die Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam ist. Dann erhält der Anwalt nur die gesetzliche Vergütung nach dem RVG. In seinem Urteil vom 19.2.26 (IX ZR 226/22; Abruf-Nr.  252752 ) präzisiert der BGH zentrale Anforderungen an Stundenhonorarvereinbarungen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 07:42:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/verguetungsvereinbarungen/verguetungsvereinbarungen-diese-folgen-hat-die-neue-bgh-rechtsprechung-zur-verguetungsvereinbarung-f173193</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Anwaltliche Vergütungsvereinbarungen ? insbesondere zu Stundenhonoraren ? gehören zum Standardinstrument anwaltlicher Honorargestaltung. Ihre Gestaltung birgt allerdings erhebliche Risiken: Formfehler, unklare Regelungen zum Mandatsumfang oder unzulässige Klauseln können dazu führen, dass die Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam ist. Dann erhält der Anwalt nur die gesetzliche Vergütung nach dem RVG. In seinem Urteil vom 19.2.26 (IX ZR 226/22; Abruf-Nr.  252752 ) präzisiert der BGH zentrale Anforderungen an Stundenhonorarvereinbarungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Streitwert | Festsetzung des Streitwerts einer Verbandsklage anhand des Interesses der Allgemeinheit</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, wie Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband festzusetzen sind. Angesichts der Zielsetzung einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG ist es danach angemessen, den Streitwert in erster Linie anhand des Interesses der Allgemeinheit zu bestimmen und konkrete wirtschaftliche Interessen grundsätzlich außer Betracht zu lassen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 23 Apr 2026 07:41:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/streitwert-festsetzung-des-streitwerts-einer-verbandsklage-anhand-des-interesses-der-allgemeinheit-f173190</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat entschieden, wie Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband festzusetzen sind. Angesichts der Zielsetzung einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG ist es danach angemessen, den Streitwert in erster Linie anhand des Interesses der Allgemeinheit zu bestimmen und konkrete wirtschaftliche Interessen grundsätzlich außer Betracht zu lassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafprozess | Zusätzliche Verfahrensgebühr für Adhäsion im Berufungsverfahren</title>
      <description><![CDATA[Bisher gibt es – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Adhäsionsverfahren, wenn sich dieses in der Rechtsmittelinstanz befindet. In diesen Fällen ist der Rechtsanwalt häufig auch in erster Instanz tätig geworden und hat die Gebühr Nr. 4143 VV RVG verdient. Nach Ansicht des LG Koblenz entsteht die (zusätzliche) Vergütung gemäß Nr. 4144 VV RVG nur, wenn mit der Berufung auch erneut über den vermögensrechtlichen Anspruch „entschieden“ wird (1.8.25, 12 Qs 32/25, Abruf-Nr.  251898 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 07:40:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafprozess-zusaetzliche-verfahrensgebuehr-fuer-adhaesion-im-berufungsverfahren-f173185</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bisher gibt es ? soweit ersichtlich ? keine Rechtsprechung zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Adhäsionsverfahren, wenn sich dieses in der Rechtsmittelinstanz befindet. In diesen Fällen ist der Rechtsanwalt häufig auch in erster Instanz tätig geworden und hat die Gebühr Nr. 4143 VV RVG verdient. Nach Ansicht des LG Koblenz entsteht die (zusätzliche) Vergütung gemäß Nr. 4144 VV RVG nur, wenn mit der Berufung auch erneut über den vermögensrechtlichen Anspruch ?entschieden? wird (1.8.25, 12 Qs 32/25, Abruf-Nr.  251898 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate</title>
      <description><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 11:42:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit ? werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenfestsetzung | Gegenstandswert für Ablehnungsverfahren</title>
      <description><![CDATA[Der 2. Zivilsenat des KG hatte die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen einen Beschluss, mit dem das LG einen Befangenheitsantrag gegen die in erster Instanz zuständige Vorsitzende Richterin für unbegründet erklärt hat, kostenpflichtig zurückgewiesen. Daraufhin haben die Kläger beantragt, den Streitwert des Beschwerdeverfahrens für die Abrechnung der Anwaltsgebühren festzusetzen. Das KG hat den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in dem Beschwerdeverfahren entsprechend dem Hauptwert der Sache auf 4.107.936,10 EUR festgesetzt (KG 8.12.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr.  253262 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 07:40:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/kostenfestsetzung-gegenstandswert-fuer-ablehnungsverfahren-f173186</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Der 2. Zivilsenat des KG hatte die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen einen Beschluss, mit dem das LG einen Befangenheitsantrag gegen die in erster Instanz zuständige Vorsitzende Richterin für unbegründet erklärt hat, kostenpflichtig zurückgewiesen. Daraufhin haben die Kläger beantragt, den Streitwert des Beschwerdeverfahrens für die Abrechnung der Anwaltsgebühren festzusetzen. Das KG hat den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in dem Beschwerdeverfahren entsprechend dem Hauptwert der Sache auf 4.107.936,10 EUR festgesetzt (KG 8.12.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr.  253262 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 13:31:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173464</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Streitwert | Ein Güterichter darf den  Streitwert nicht festsetzen</title>
      <description><![CDATA[In Kündigungsschutzverfahren, die zur Durchführung einer Güteverhandlung auf den Güterichter übertragen werden, stellt sich die Frage, welches Gericht für die Festsetzung des Streit- und insbesondere eines möglichen Vergleichsmehrwerts zuständig ist. Problematisch ist dabei vor allem, ob dem Güterichter aufgrund seiner besonderen Nähe zum Vergleichsinhalt eine eigene Entscheidungsbefugnis zukommt. Das LAG Sachsen-Anhalt hat hierzu entschieden, dass ein Güterichter weder eine Kompetenz hat, den Streitwert des Verfahrens festzusetzen noch einen Vergleichsmehrwert.]]></description>
      <pubDate>Thu, 16 Apr 2026 07:41:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/streitwert-ein-gueterichter-darf-den-streitwert-nicht-festsetzen-f173192</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Kündigungsschutzverfahren, die zur Durchführung einer Güteverhandlung auf den Güterichter übertragen werden, stellt sich die Frage, welches Gericht für die Festsetzung des Streit- und insbesondere eines möglichen Vergleichsmehrwerts zuständig ist. Problematisch ist dabei vor allem, ob dem Güterichter aufgrund seiner besonderen Nähe zum Vergleichsinhalt eine eigene Entscheidungsbefugnis zukommt. Das LAG Sachsen-Anhalt hat hierzu entschieden, dass ein Güterichter weder eine Kompetenz hat, den Streitwert des Verfahrens festzusetzen noch einen Vergleichsmehrwert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Honorarsicherung | Zulässigkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs</title>
      <description><![CDATA[Das BSG hat sich zur Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung geäußert (23.9.25, B 4 AS 12/24 R, Abruf-Nr.  252849 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 09:04:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/honorarsicherung-zulaessigkeit-der-abtretung-des-kostenerstattungsanspruchs-f173479</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-in-nebengebieten/honorarsicherung-zulaessigkeit-der-abtretung-des-kostenerstattungsanspruchs-f173479</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BSG hat sich zur Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung geäußert (23.9.25, B 4 AS 12/24 R, Abruf-Nr.  252849 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Anrechnung | So ist die Geschäftsgebühr bei einer vorgerichtlichen Teilregulierung anzurechnen</title>
      <description><![CDATA[In der anwaltlichen Abrechnungspraxis führt die vorgerichtliche Teilregulierung einer Forderung – typischerweise durch Zahlung eines Teils der Hauptforderung zuzüglich der Rechtsanwaltskosten – regelmäßig zu Unsicherheiten bei der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Streit entbrennt regelmäßig darüber, ob die hälftige Geschäftsgebühr aus dem vollen ursprünglichen Gegenstandswert oder nur aus dem in das gerichtliche Verfahren übergegangenen – ausgeurteilten – Restbetrag anzusetzen ist. Hierzu folgender Fall:]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 08:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/anrechnung-so-ist-die-geschaeftsgebuehr-bei-einer-vorgerichtlichen-teilregulierung-anzurechnen-f171702</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der anwaltlichen Abrechnungspraxis führt die vorgerichtliche Teilregulierung einer Forderung ? typischerweise durch Zahlung eines Teils der Hauptforderung zuzüglich der Rechtsanwaltskosten ? regelmäßig zu Unsicherheiten bei der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Streit entbrennt regelmäßig darüber, ob die hälftige Geschäftsgebühr aus dem vollen ursprünglichen Gegenstandswert oder nur aus dem in das gerichtliche Verfahren übergegangenen ? ausgeurteilten ? Restbetrag anzusetzen ist. Hierzu folgender Fall:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abonnentenservice | Ihre Webinare bei RVG prof. inklusive – so funktioniert es</title>
      <description><![CDATA[In Ihrem Abonnement von RVG prof. sind vier Live-Webinare pro Jahr enthalten (eins pro Quartal). Zusätzlich haben Sie Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der letzten vier Webinare.]]></description>
      <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 14:37:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/abonnentenservice-ihre-webinare-bei-rvg-prof-inklusive-so-funktioniert-es-f171710</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In Ihrem Abonnement von RVG prof. sind vier Live-Webinare pro Jahr enthalten (eins pro Quartal). Zusätzlich haben Sie Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der letzten vier Webinare.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Streitwertecke | Auch die obsiegende Partei kann den Streitwert anfechten</title>
      <description><![CDATA[Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr.  247028 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 09:07:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/streitwertecke-auch-die-obsiegende-partei-kann-den-streitwert-anfechten-f173481</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr.  247028 ).]]></content:encoded>
    </item>
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      <title>Streitwertecke | Auch die obsiegende Partei kann den Streitwert anfechten</title>
      <description><![CDATA[Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr.  247028 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 07:39:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/streitwertecke/streitwertecke-auch-die-obsiegende-partei-kann-den-streitwert-anfechten-f173191</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr.  247028 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verfahrensgebühren | Wann hat der Verteidiger an der Verfahrenseinstellung mitgewirkt?</title>
      <description><![CDATA[Die zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG setzen eine Mitwirkungshandlung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens voraus. Das AG Calw hat zu den Anforderungen an eine solche Handlung Stellung genommen (AG Calw 8.4.25, 3 OWi 125/25, Abruf-Nr.  249119 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 09:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/verfahrensgebuehren-wann-hat-der-verteidiger-an-der-verfahrenseinstellung-mitgewirkt-f173480</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG setzen eine Mitwirkungshandlung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens voraus. Das AG Calw hat zu den Anforderungen an eine solche Handlung Stellung genommen (AG Calw 8.4.25, 3 OWi 125/25, Abruf-Nr.  249119 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verfahrensgebühren | Wann hat der Verteidiger an der Verfahrenseinstellung mitgewirkt?</title>
      <description><![CDATA[Die zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG setzen eine Mitwirkungshandlung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens vor. Das AG Calw hat zu den Anforderungen an eine solche Handlung Stellung genommen (AG Calw 8.4.25, 3 OWi 125/25, Abruf-Nr.  249119 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 07:39:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/verfahrensgebuehren-wann-hat-der-verteidiger-an-der-verfahrenseinstellung-mitgewirkt-f173183</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/verfahrensgebuehren-wann-hat-der-verteidiger-an-der-verfahrenseinstellung-mitgewirkt-f173183</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG setzen eine Mitwirkungshandlung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens vor. Das AG Calw hat zu den Anforderungen an eine solche Handlung Stellung genommen (AG Calw 8.4.25, 3 OWi 125/25, Abruf-Nr.  249119 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzesänderung | Auswirkungen und Folgen der angehobenen Beschwerdewerte in Kostensachen</title>
      <description><![CDATA[Zum 1.1.26 sind in fast allen Verfahrensordnungen und Kostengesetzen die erforderlichen Beschwerdewerte in Kostensachen angehoben worden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 07 Apr 2026 08:23:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/gesetzesaenderung-auswirkungen-und-folgen-der-angehobenen-beschwerdewerte-in-kostensachen-f172880</link>
      <guid>https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/gesetzesaenderung-auswirkungen-und-folgen-der-angehobenen-beschwerdewerte-in-kostensachen-f172880</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zum 1.1.26 sind in fast allen Verfahrensordnungen und Kostengesetzen die erforderlichen Beschwerdewerte in Kostensachen angehoben worden.]]></content:encoded>
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