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  <title type="text">RVG professionell</title>
  <subtitle type="text">Anwaltsgebühren zeitsparend optimieren</subtitle>
  <updated>2026-05-12T07:44:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Streitwertecke | Wert der Aussetzungsbeschwerde richtet sich nach Interesse des Beschwerdeführers]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens richtet sich nach dem Interesse an der Aussetzung. Er ist mit 1/5 des Werts der Hauptsache zu bemessen (VGH Mannheim 24.4.24, 11 S 1203/23, Abruf-Nr.  247013 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-12T07:44:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Streitwertkappung | Anhebung der Kappungsgrenze bei mehreren Auftraggebern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 23.9.2025, XI ZR 160/24, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die gesetzliche Streitwertkappung bei 30 Mio. EUR führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert nicht das wirtschaftliche Gesamtinteresse widerspiegelt. Unklar und streitanfällig ist dabei insbesondere, ob und in welchem Umfang sich diese Begrenzung auch auf den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auswirkt, wenn mehrere Auftraggeber mit wirtschaftlich eigenständigen Forderungen auftreten. Die Entscheidung des BGH bringt hierzu eine wichtige Klarstellung und zeigt zugleich ein erhebliches Gebührengefälle zwischen den Parteivertretern auf.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T07:07:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die gesetzliche Streitwertkappung bei 30 Mio. EUR führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert nicht das wirtschaftliche Gesamtinteresse widerspiegelt. Unklar und streitanfällig ist dabei insbesondere, ob und in welchem Umfang sich diese Begrenzung auch auf den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auswirkt, wenn mehrere Auftraggeber mit wirtschaftlich eigenständigen Forderungen auftreten. Die Entscheidung des BGH bringt hierzu eine wichtige Klarstellung und zeigt zugleich ein erhebliches Gebührengefälle zwischen den Parteivertretern auf.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Streitwertecke | Streitwertbestimmung bei Verweisung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wird der Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen und deshalb ein Streitwert bestimmt, setzt dies den Streitwert nur vorläufig fest. Eine Beschwerde hiergegen ist nicht möglich (OLG Dresden 12.8.24, 4 W 483/24, Abruf-Nr.  247029 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-11T12:44:07+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – GEÄNDERTER Starttermin: 2.6.26]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></summary>
    <updated>2026-05-08T17:58:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Verfahrensgebühr | Zusätzliche Verfahrensgebühr auch bei sog. gezieltem Schweigen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem OLG Karlsruhe hat jetzt ein weiteres Obergericht zu der Frage Stellung genommen, ob die zusätzliche Verfahrensgebühr auch anfällt, wenn die Mitwirkung des Verteidigers darin besteht, dass er dem Mandanten zum Schweigen geraten hat (12.2.26, 3 Ws 22/26, Abruf-Nr.  252893 ). Nach Ansicht des OLG fällt die Verfahrensgebühr in diesem Fall an.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T14:14:32+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Prozesskostenhilfe | Uneingeschränkte Beiordnung? Ja, wenn  die Anwaltskosten insgesamt niedriger sind]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Hat ein Mandant Sprach- oder Verständnisdefizite, besteht regelmäßig ein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (Anwalt am Wohnort). Das LAG Chemnitz bestätigt: Ist die uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts insgesamt günstiger als ein zusätzlich beigeordneter Verkehrsanwalt, geht die uneingeschränkte Beiordnung vor.]]></summary>
    <updated>2026-05-05T07:41:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/prozesskostenhilfe-uneingeschraenkte-beiordnung-ja-wenn-die-anwaltskosten-insgesamt-niedriger-sind-f173189"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Fiktive Terminsgebühr | Erst telefonisch, dann schriftlich: Ein „Nein“ ist kein Gespräch]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Anwalt startet telefonisch einen Einigungsversuch, dringt aber nicht zu einem sachbezogenen Gespräch durch. Folglich gibt es auch keine fiktive Terminsgebühr, selbst wenn dem Telefonat noch eine Korrespondenz folgt. Denn bleibt auch diese erfolglos, blieb die Besprechung schon im Ansatz stecken, so das OLG Brandenburg (12.11.25, 6 W 49/25, Abruf-Nr.  253433 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-30T07:38:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Kostenerstattung | Kosten nach Rücknahme einer Beschwerde]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das LG Magdeburg hat eine Billigkeitsentscheidung zugunsten des Beschuldigten abgewiesen. Damit hat es die Kosten nach Rücknahme einer Beschwerde verneint. Die Richter meinen aber einen Weg gefunden zu haben, wie Verteidiger in vergleichbaren Fällen vorgehen können.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T07:41:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vergütungsvereinbarungen | Diese Folgen hat die neue BGH-Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Anwaltliche Vergütungsvereinbarungen – insbesondere zu Stundenhonoraren – gehören zum Standardinstrument anwaltlicher Honorargestaltung. Ihre Gestaltung birgt allerdings erhebliche Risiken: Formfehler, unklare Regelungen zum Mandatsumfang oder unzulässige Klauseln können dazu führen, dass die Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam ist. Dann erhält der Anwalt nur die gesetzliche Vergütung nach dem RVG. In seinem Urteil vom 19.2.26 (IX ZR 226/22; Abruf-Nr.  252752 ) präzisiert der BGH zentrale Anforderungen an Stundenhonorarvereinbarungen.]]></summary>
    <updated>2026-04-28T07:42:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/rvgprof/verguetungsvereinbarungen/verguetungsvereinbarungen-diese-folgen-hat-die-neue-bgh-rechtsprechung-zur-verguetungsvereinbarung-f173193"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Streitwert | Festsetzung des Streitwerts einer Verbandsklage anhand des Interesses der Allgemeinheit]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BGH hat entschieden, wie Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband festzusetzen sind. Angesichts der Zielsetzung einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG ist es danach angemessen, den Streitwert in erster Linie anhand des Interesses der Allgemeinheit zu bestimmen und konkrete wirtschaftliche Interessen grundsätzlich außer Betracht zu lassen.]]></summary>
    <updated>2026-04-23T07:41:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Strafprozess | Zusätzliche Verfahrensgebühr für Adhäsion im Berufungsverfahren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bisher gibt es – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Adhäsionsverfahren, wenn sich dieses in der Rechtsmittelinstanz befindet. In diesen Fällen ist der Rechtsanwalt häufig auch in erster Instanz tätig geworden und hat die Gebühr Nr. 4143 VV RVG verdient. Nach Ansicht des LG Koblenz entsteht die (zusätzliche) Vergütung gemäß Nr. 4144 VV RVG nur, wenn mit der Berufung auch erneut über den vermögensrechtlichen Anspruch „entschieden“ wird (1.8.25, 12 Qs 32/25, Abruf-Nr.  251898 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-22T07:40:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></summary>
    <updated>2026-04-21T11:42:57+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Kostenfestsetzung | Gegenstandswert für Ablehnungsverfahren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der 2. Zivilsenat des KG hatte die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen einen Beschluss, mit dem das LG einen Befangenheitsantrag gegen die in erster Instanz zuständige Vorsitzende Richterin für unbegründet erklärt hat, kostenpflichtig zurückgewiesen. Daraufhin haben die Kläger beantragt, den Streitwert des Beschwerdeverfahrens für die Abrechnung der Anwaltsgebühren festzusetzen. Das KG hat den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in dem Beschwerdeverfahren entsprechend dem Hauptwert der Sache auf 4.107.936,10 EUR festgesetzt (KG 8.12.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr.  253262 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-21T07:40:00+02:00</updated>
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    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der 2. Zivilsenat des KG hatte die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen einen Beschluss, mit dem das LG einen Befangenheitsantrag gegen die in erster Instanz zuständige Vorsitzende Richterin für unbegründet erklärt hat, kostenpflichtig zurückgewiesen. Daraufhin haben die Kläger beantragt, den Streitwert des Beschwerdeverfahrens für die Abrechnung der Anwaltsgebühren festzusetzen. Das KG hat den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in dem Beschwerdeverfahren entsprechend dem Hauptwert der Sache auf 4.107.936,10 EUR festgesetzt (KG 8.12.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr.  253262 ).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-04-20T13:31:08+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Streitwert | Ein Güterichter darf den  Streitwert nicht festsetzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Kündigungsschutzverfahren, die zur Durchführung einer Güteverhandlung auf den Güterichter übertragen werden, stellt sich die Frage, welches Gericht für die Festsetzung des Streit- und insbesondere eines möglichen Vergleichsmehrwerts zuständig ist. Problematisch ist dabei vor allem, ob dem Güterichter aufgrund seiner besonderen Nähe zum Vergleichsinhalt eine eigene Entscheidungsbefugnis zukommt. Das LAG Sachsen-Anhalt hat hierzu entschieden, dass ein Güterichter weder eine Kompetenz hat, den Streitwert des Verfahrens festzusetzen noch einen Vergleichsmehrwert.]]></summary>
    <updated>2026-04-16T07:41:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In Kündigungsschutzverfahren, die zur Durchführung einer Güteverhandlung auf den Güterichter übertragen werden, stellt sich die Frage, welches Gericht für die Festsetzung des Streit- und insbesondere eines möglichen Vergleichsmehrwerts zuständig ist. Problematisch ist dabei vor allem, ob dem Güterichter aufgrund seiner besonderen Nähe zum Vergleichsinhalt eine eigene Entscheidungsbefugnis zukommt. Das LAG Sachsen-Anhalt hat hierzu entschieden, dass ein Güterichter weder eine Kompetenz hat, den Streitwert des Verfahrens festzusetzen noch einen Vergleichsmehrwert.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Honorarsicherung | Zulässigkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das BSG hat sich zur Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung geäußert (23.9.25, B 4 AS 12/24 R, Abruf-Nr.  252849 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-15T09:04:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Anrechnung | So ist die Geschäftsgebühr bei einer vorgerichtlichen Teilregulierung anzurechnen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der anwaltlichen Abrechnungspraxis führt die vorgerichtliche Teilregulierung einer Forderung – typischerweise durch Zahlung eines Teils der Hauptforderung zuzüglich der Rechtsanwaltskosten – regelmäßig zu Unsicherheiten bei der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Streit entbrennt regelmäßig darüber, ob die hälftige Geschäftsgebühr aus dem vollen ursprünglichen Gegenstandswert oder nur aus dem in das gerichtliche Verfahren übergegangenen – ausgeurteilten – Restbetrag anzusetzen ist. Hierzu folgender Fall:]]></summary>
    <updated>2026-04-14T08:25:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der anwaltlichen Abrechnungspraxis führt die vorgerichtliche Teilregulierung einer Forderung ? typischerweise durch Zahlung eines Teils der Hauptforderung zuzüglich der Rechtsanwaltskosten ? regelmäßig zu Unsicherheiten bei der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Streit entbrennt regelmäßig darüber, ob die hälftige Geschäftsgebühr aus dem vollen ursprünglichen Gegenstandswert oder nur aus dem in das gerichtliche Verfahren übergegangenen ? ausgeurteilten ? Restbetrag anzusetzen ist. Hierzu folgender Fall:</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Abonnentenservice | Ihre Webinare bei RVG prof. inklusive – so funktioniert es]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Ihrem Abonnement von RVG prof. sind vier Live-Webinare pro Jahr enthalten (eins pro Quartal). Zusätzlich haben Sie Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der letzten vier Webinare.]]></summary>
    <updated>2026-04-13T14:37:10+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Streitwertecke | Auch die obsiegende Partei kann den Streitwert anfechten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr.  247028 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-10T09:07:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch die vollumfänglich obsiegende Partei kann gegen einen Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen, mit dem Ziel, den Streitwert herabzusetzen (OLG Dresden 19.8.24, 4 W 520/24, Abruf-Nr.  247028 ).</xhtml:div>
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