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01.07.2009 · IWW-Abrufnummer 091431

Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main: Verfügung vom 13.10.2008 – S 2299 A - 3 - St 219


Erteilung von Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigungen an natürliche Personen


OFD Frankfurt/M.

v. 13.10.2008

S 2299 A - 3 - St 219

Einführung einer Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte ab dem 1.1.2009

Aus gegebenem Anlass weist die OFD auf Folgendes hin:

Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat keinen Einfluss auf das NV-Bescheinigungsverfahren. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer kann weiterhin nicht nur mittels Freistellungsauftrags, sondern auch mittels NV-Bescheinigung vermieden werden.

Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist allerdings nur zu erteilen, wenn die gesamten Einkünfte – d.h. die Einkünfte unter Einbeziehung der Kapitaleinkünfte – die Veranlagungsgrenzen nicht übersteigen.

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