27.03.2008 · IWW-Abrufnummer 080938
Oberlandesgericht München: Beschluss vom 14.08.2007 – 31 Wx 16/07
1. Zum Ermessen des Gerichts bei der Wahl zwischen Frei- und Strengbeweis zur Frage der Testierfähigkeit.
2. Zu den Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei Demenz.
3. Es gibt keine nach dem Schwierigkeitsgrad der letztwilligen Verfügung abgestufte
Testierfähigkeit.
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