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09.11.2007 · IWW-Abrufnummer 073420

Amtsgericht Recklinghausen: Urteil vom 06.09.2006 – 37a OWi 55 Js 1562/05

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


37a OWi 55 Js 1562/05
AK370/05

Amtsgericht Recklinghausen

In Namen des Volkes

Urteil

In der Bußgeldsache XXX

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Recklinghausen in der Sitzung vom 8. September 2006, an der teilgenommen haben: XXX

für Recht erkannt:

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 450,00 Euro verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

RechtsgebieteStVO, StVZO, StVG, BKatVVorschriften§§ 41 II, 49 StVO; 69a StVZO; 24, 25, StVG; 4 I BKatV

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