18.06.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Checkliste
Auch 3 Jahre nach Inkrafttreten des SchwarzGBekG gibt es immer noch zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen. Zudem sind durch die Praxiserfahrung mit dem neuen Selbstanzeigerecht weitere Rechtsfragen hinzugekommen. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Diskussion zu ausgewählten praxisrelevanten Fragestellungen und versteht sich gewissermaßen als „Update“ zu dem Beitrag „Checkliste – Die neue Selbstanzeige“ von Schwartz/Külz in PStR 11, 249.
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19.01.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Im Folgenden wird dargestellt, welche Aufgaben und Befugnisse die einzelnen Dienststellen des Finanzamts bzw. bestimmte, sachlich zuständige Finanzämter neben der Staatsanwaltschaft haben.
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17.11.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuerkarussell
Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer ist – entgegen früherer Rechtsprechung des BFH – nicht verpflichtet, einen echten „Negativbeweis“ dahingehend zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden oder die Leistung hatte.
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18.10.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Hinterziehungszinsen
Sind die Voraussetzungen von Normen des materiellen Strafrechts (hier § 370 AO) bei der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften (hier § 235 AO) von der Finanzbehörde bzw. dem FG festzustellen, sind die AO bzw. die FGO anzuwenden. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für anspruchsbegründende Voraussetzungen. Hierzu gehören bei den Hinterziehungszinsen auch die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung. Dennoch entschied ein FG im Rahmen der ...
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24.02.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Steuerliche Beratung ist „gefahrgeneigte Tätigkeit“. Der Berater hat zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken einerseits die geltende komplexe Steuergesetzgebung zu beachten und andererseits zur Vermeidung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche dafür zu sorgen, dass der Mandant so wenig Steuern wie möglich zahlt. Der folgende Beitrag soll für typische strafrechtliche Risiken in der Beratungspraxis sensibilisieren.
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21.02.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Es kommt vor, dass Geschäfte formal von einer anderen Person geführt werden, als es den faktischen Gegebenheiten entspricht. Denkbar ist beispielsweise, dass der ursprüngliche Geschäftsführer einer GmbH wegen einer Insolvenzverschleppung verurteilt wird und deshalb nach § 6 Abs. 2 Nr. 3a GmbHG seine Geschäftsführertätigkeit nicht mehr ausüben darf. Auf dem Papier wird dann formal eine andere Person (z.B. der Ehegatte) als Strohmann zum Geschäftsführer bestellt, obwohl tatsächlich ...
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20.01.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Amtsgericht Nürnberg
In 2002 kaufte der BND für 4,6 Mio. EUR von einem Mitarbeiter der Vaduzer Bank LGT Treuhand eine CD mit Kundendaten von über 800 Deutschen, die im Verdacht standen, über ihnen zurechenbare liechtensteinische Stiftungen Steuern hinterzogen zu haben ( www.iww.de/sl383 ). Die StA Bochum leitete zusammen mit der Steuerfahndung Wuppertal insgesamt 596 Ermittlungsverfahren ein. Lediglich in fünf Fällen kam es zum Strafgerichtsprozess; davon endeten vier mit Verurteilungen wegen ...
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20.01.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Das FG kann sich daher Feststellungen aus in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteilen zu Eigen machen, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (BFH 24.9.13, XI B 75/12, Abruf-Nr. 140085 ).
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02.08.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Landgericht Magdeburg
Das LG Magdeburg hat dem wegen Steuerstraftaten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beigeordnet (LG Magdeburg 20.4.16, 24 Qs 37/16, Abruf-Nr. 187814 ). Dies hatte das AG zuvor abgelehnt und angemerkt, es sei im Strafbefehl lediglich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vorgesehen. Diese Rechtsfolge sei nicht schwerwiegend. Im Übrigen gehe es lediglich um die Frage, ob eine falsche Erklärung abgegeben worden sei.
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