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    <title>Praxis Steuerstrafrecht</title>
    <description>Mandanten in der Betriebsprüfung, im Ermittlungs- und im Steuerstrafverfahren richtig vertreten</description>
    <pubDate>Mon, 26 Oct 2026 15:01:00 +0100</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 29 Oct 2026 10:55:43 +0100</lastBuildDate>
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      <title>Event-Tipp | Das erwartet Sie beim 28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht</title>
      <description><![CDATA[Zwei Tage aktuelle Themen, praxisnahe Formate und Austausch: Freuen Sie sich auf den 28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 19. und 20. November 2026 in Düsseldorf! Das Programm zeigt einmal mehr, wie viel Bewegung im Steuerstrafrecht steckt: BGH-Rechtsprechung, Verfahrensstrategien, Schnittstellenfragen und aktuelle Praxisprobleme, die Steuerstrafverteidigerinnen und Steuerstrafverteidiger unmittelbar betreffen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 26 Oct 2026 15:01:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/event-tipp-das-erwartet-sie-beim-28-iww-kongress-praxis-steuerstrafrecht-f176777</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zwei Tage aktuelle Themen, praxisnahe Formate und Austausch: Freuen Sie sich auf den 28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 19. und 20. November 2026 in Düsseldorf! Das Programm zeigt einmal mehr, wie viel Bewegung im Steuerstrafrecht steckt: BGH-Rechtsprechung, Verfahrensstrategien, Schnittstellenfragen und aktuelle Praxisprobleme, die Steuerstrafverteidigerinnen und Steuerstrafverteidiger unmittelbar betreffen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet | Vom eigenen Digitalisierungsprojekt  zur strafbaren Beihilfe des Steuerberaters?</title>
      <description><![CDATA[Das LG Köln hat einen leitenden Mitarbeiter einer internationalen Kanzlei- und Unternehmensgruppe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Verwaltung von Briefkastenfirmen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (22.4.26, 116 KLs 8/23). Der Beitrag zeigt, dass der Fokus auf das Kerngeschäft der Beratung vorteilhaft sein kann.]]></description>
      <pubDate>Mon, 26 Oct 2026 15:01:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/leserforum/der-steuerberater-fragt-der-strafverteidiger-antwortet-vom-eigenen-digitalisierungsprojekt-zur-strafbaren-beihilfe-des-steuerberaters-f176776</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das LG Köln hat einen leitenden Mitarbeiter einer internationalen Kanzlei- und Unternehmensgruppe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Verwaltung von Briefkastenfirmen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (22.4.26, 116 KLs 8/23). Der Beitrag zeigt, dass der Fokus auf das Kerngeschäft der Beratung vorteilhaft sein kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>BGH | Schätzung nach § 4 Abs. 3 EStG trotz Bilanzierungspflicht möglich</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen strafrechtlich ausnahmsweise nach den für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) geltenden Grundsätzen geschätzt werden können, obwohl der Angeklagte eigentlich bilanzierungspflichtig war (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG; 13.7.26, 1 StR 267/25, Abruf-Nr.  255574 ).]]></description>
      <pubDate>Mon, 26 Oct 2026 14:51:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bgh-schaetzung-nach-4-abs3-estg-trotz-bilanzierungspflicht-moeglich-f176775</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen strafrechtlich ausnahmsweise nach den für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) geltenden Grundsätzen geschätzt werden können, obwohl der Angeklagte eigentlich bilanzierungspflichtig war (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG; 13.7.26, 1 StR 267/25, Abruf-Nr.  255574 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Editorial | „Was nicht passt, wird passend gemacht“ oder: Neues zur Schätzung beim BGH</title>
      <description><![CDATA[Irgendwann nach dem Sommer las ich eine Entscheidung des 1. Strafsenats beim BGH, die mich in Erstaunen versetzte. Schätzungen sind ein Dauerbrenner und als Steuerstrafrechtler ein Thema, mit dem man häufig konfrontiert ist. Lange galt: Richtsätze sind anerkannte Hilfsmittel der Verprobung und Schätzung von Umsätzen und Gewinnen (BFH 18.9.74, I R 94/72; 7.12.77, I R 16-17/75). Im letzten Jahr zog der BFH allerdings eine rote Linie, was den Umgang mit der sog. amtlichen Sammlung bzw. Richtsatzschätzung anging.]]></description>
      <pubDate>Mon, 19 Oct 2026 10:51:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/praxisfaelle/editorial-was-nicht-passt-wird-passend-gemacht-oder-neues-zur-schaetzung-beim-bgh-f176795</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Irgendwann nach dem Sommer las ich eine Entscheidung des 1. Strafsenats beim BGH, die mich in Erstaunen versetzte. Schätzungen sind ein Dauerbrenner und als Steuerstrafrechtler ein Thema, mit dem man häufig konfrontiert ist. Lange galt: Richtsätze sind anerkannte Hilfsmittel der Verprobung und Schätzung von Umsätzen und Gewinnen (BFH 18.9.74, I R 94/72; 7.12.77, I R 16-17/75). Im letzten Jahr zog der BFH allerdings eine rote Linie, was den Umgang mit der sog. amtlichen Sammlung bzw. Richtsatzschätzung anging.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zollrecht | Drittlandsregistrierung als Risiko: Italienischer Zoll beschlagnahmt EU-Flugzeuge</title>
      <description><![CDATA[Die Guidance Note for Pleasure Craft der EU-Kommission vom 30.4.26 (TAXUD.A.1.003/EC) stellt klar, dass Registrierung und Staatsangehörigkeit des Eigentümers für den zollrechtlichen Status einer Ware unbedeutend sind. Der italienische Zoll beschlagnahmt gleichwohl Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen, die EU-Haltern gehören und seit Jahren in der EU stationiert sind, rund 30 Fälle sind bekannt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 19 Oct 2026 10:51:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/der-aktuelle-fall/zollrecht-drittlandsregistrierung-als-risiko-italienischer-zoll-beschlagnahmt-eu-flugzeuge-f176794</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Guidance Note for Pleasure Craft der EU-Kommission vom 30.4.26 (TAXUD.A.1.003/EC) stellt klar, dass Registrierung und Staatsangehörigkeit des Eigentümers für den zollrechtlichen Status einer Ware unbedeutend sind. Der italienische Zoll beschlagnahmt gleichwohl Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen, die EU-Haltern gehören und seit Jahren in der EU stationiert sind, rund 30 Fälle sind bekannt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet | LG bestätigt Kostentragung: Verurteilter  muss EEA-Kosten der Steuerfahndung tragen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LG Nürnberg-Fürth 11.5.2026, 12 Qs 33/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Leserforum -->
<!-- Offen: nein -->
Hat die Steuerfahndung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor dem 2.3.23 eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen, ist fraglich, ob der Verurteilte die daraus entstandenen Verfahrenskosten tragen muss.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 09:41:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/leserforum/der-steuerberater-fragt-der-strafverteidiger-antwortet-lg-bestaetigt-kostentragung-verurteilter-muss-eea-kosten-der-steuerfahndung-tragen-f176654</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hat die Steuerfahndung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor dem 2.3.23 eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen, ist fraglich, ob der Verurteilte die daraus entstandenen Verfahrenskosten tragen muss.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>BMF | Ministerium aktualisiert AEAO zu § 146a AO</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.26 den Anwendungserlass zur AO (AEAO) für § 146a AO aktualisiert. Hier hatte sich insbesondere Änderungsbedarf wegen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergeben.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 09:40:55 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/bmf-ministerium-aktualisiert-aeao-zu-146a-ao-f176653</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.26 den Anwendungserlass zur AO (AEAO) für § 146a AO aktualisiert. Hier hatte sich insbesondere Änderungsbedarf wegen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergeben.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Literaturtipps | Für Sie gelesen und für gut befunden!</title>
      <description><![CDATA[Damit Sie in der Informationsflut nicht untergehen, zeigt die folgende Übersicht, was wirklich lesenswert für Ihre Mandatsbearbeitung ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 09:40:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/neues-aus-der-literatur/literaturtipps-fuer-sie-gelesen-und-fuer-gut-befunden-f176655</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Richtsatzsammlung | Richtsatzschätzung: BFH-Urteil kippt  die Sicherheitsleistung bei der AdV</title>
      <description><![CDATA[Das Grundsatzurteil I zu den amtlichen Richtsatzsammlungen der vom BMF erstellten und jahrzehntelang im BStBl I veröffentlichten „Zahlensammlungen“ soll die BFH-Rechtsprechung (ex nunc/tunc Problematik/Zuständigkeit) nicht ändern. Vielmehr ist – mit einer ähnlichen Wirkung – den Instanzgerichten und den Finanzämtern mittels obiter dicta (mindestens Abs. 76 bis 108) eine neue Marschrichtung vorgegeben. Dem beginnen die Finanzgerichte zu folgen. Nachstehend wird der Teilaspekt der Aussetzung der Vollziehung näher analysiert.]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 07:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/richtsatzsammlung-richtsatzschaetzung-bfh-urteil-kippt-die-sicherheitsleistung-bei-der-adv-f176509</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Grundsatzurteil I zu den amtlichen Richtsatzsammlungen der vom BMF erstellten und jahrzehntelang im BStBl I veröffentlichten ?Zahlensammlungen? soll die BFH-Rechtsprechung (ex nunc/tunc Problematik/Zuständigkeit) nicht ändern. Vielmehr ist ? mit einer ähnlichen Wirkung ? den Instanzgerichten und den Finanzämtern mittels obiter dicta (mindestens Abs. 76 bis 108) eine neue Marschrichtung vorgegeben. Dem beginnen die Finanzgerichte zu folgen. Nachstehend wird der Teilaspekt der Aussetzung der Vollziehung näher analysiert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>BGH | Richtsatzsammlung bleibt im  Steuerstrafrecht weiter anwendbar</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH13.7.2026, 1 StR 128/26,  Beschluss  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BGH hat klargestellt, dass für Schätzungen im Steuerstrafrecht weiterhin auch auf die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung zurückgegriffen werden kann, sofern keine den tatsächlichen Verhältnissen näherkommende Schätzmethode zur Verfügung steht und sich das Tatgericht der Unsicherheiten dieser Schätzmethode bewusst ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 07:41:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bgh-richtsatzsammlung-bleibt-im-steuerstrafrecht-weiter-anwendbar-f176510</link>
      <guid>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bgh-richtsatzsammlung-bleibt-im-steuerstrafrecht-weiter-anwendbar-f176510</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat klargestellt, dass für Schätzungen im Steuerstrafrecht weiterhin auch auf die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung zurückgegriffen werden kann, sofern keine den tatsächlichen Verhältnissen näherkommende Schätzmethode zur Verfügung steht und sich das Tatgericht der Unsicherheiten dieser Schätzmethode bewusst ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>BFH | Fahndungsprüfung schließt Anspruch auf Schlussbesprechung aus</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 13.4.2026, V B 64/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat erneut klargestellt, dass im Fall einer Fahndungsprüfung (§ 208 Abs. 1 AO) keine Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO abzuhalten ist, nachdem ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist (13.4.26, V B 64/25, Abruf-Nr.  253639 ).]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 07:39:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bfh-fahndungspruefung-schliesst-anspruch-auf-schlussbesprechung-aus-f176508</link>
      <guid>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bfh-fahndungspruefung-schliesst-anspruch-auf-schlussbesprechung-aus-f176508</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Meistbegünstigungsprinzip | Neu eingeführter 7-%-Steuersatz entschärft Steuerstrafverfahren in der Gastronomie</title>
      <description><![CDATA[Bei der Umsatzbesteuerung der Imbiss-Gastronomie wurde differenziert: Vor Ort verzehrte Speisen unterlagen dem Regelsteuersatz von 19 %, während Speisen „zum Mitnehmen“ dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterfielen. Dies führte zu Abgrenzungsschwierigkeiten und war oft Gegenstand von Prüfungen und Strafverfahren. Seit dem 1.1.26 gilt nun der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Änderung auf laufende Strafverfahren und kommt zu dem Ergebnis, dass das Meistbegünstigungsprinzip greift, was zu Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen führt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 08:51:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/meistbeguenstigungsprinzip-neu-eingefuehrter-7-steuersatz-entschaerft-steuerstrafverfahren-in-der-gastronomie-f176425</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>EU | Aktuelle Blacklist nicht kooperativer Staaten ist in Kraft</title>
      <description><![CDATA[Der Rat der EU hat am 17.2.26 die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke („Blacklist“) aktualisiert (Abruf-Nr.  253248 ). Neu aufgenommen wurden die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam.]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 08:52:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/eu-aktuelle-blacklist-nicht-kooperativer-staaten-ist-in-kraft-f176418</link>
      <guid>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/eu-aktuelle-blacklist-nicht-kooperativer-staaten-ist-in-kraft-f176418</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Rat der EU hat am 17.2.26 die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (?Blacklist?) aktualisiert (Abruf-Nr.  253248 ). Neu aufgenommen wurden die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Frühbucherrabatt nutzen! | Jetzt schon die Teilnahme am  28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht buchen</title>
      <description><![CDATA[Vom 19. bis 20. November 2026 trifft sich die Steuerstrafrechts-Szene erneut im Maritim Hotel Düsseldorf – kompakt, praxisnah, auf Augenhöhe.]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 08:49:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/fruehbucherrabatt-nutzen-jetzt-schon-die-teilnahme-am-28-iww-kongress-praxis-steuerstrafrecht-buchen-n175218</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vom 19. bis 20. November 2026 trifft sich die Steuerstrafrechts-Szene erneut im Maritim Hotel Düsseldorf ? kompakt, praxisnah, auf Augenhöhe.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Webinar Steuerstrafrecht | Die Selbstanzeige  – Ein Freund, ein guter Freund!</title>
      <description><![CDATA[Die Selbstanzeige bleibt das zentrale Instrument, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ihre Anforderungen sind jedoch hoch und die Fehlerquellen zahlreich. Das IWW-Webinar am 8.10.26 bündelt die wichtigsten Praxisfragen in nur 2,5 h.]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 15:58:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/webinar-steuerstrafrecht-die-selbstanzeige-ein-freund-ein-guter-freund-n176292</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Selbstanzeige bleibt das zentrale Instrument, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ihre Anforderungen sind jedoch hoch und die Fehlerquellen zahlreich. Das IWW-Webinar am 8.10.26 bündelt die wichtigsten Praxisfragen in nur 2,5 h.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kontrovers | Strafbefehl: Hier gilt  Formstrenge versus Strafverteidigung</title>
      <description><![CDATA[In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch der Strafbefehl. Der Strafbefehl ist ein zentrales Mittel, um in kleineren und mittleren Steuerhinterziehungsfällen einen Verfahrensabschluss zu finden. Er wird bei der Steuerhinterziehung vornehmlich durch die Strafsachen- und Bußgeldstellen (StraBu) eingesetzt. Es werden aber nicht immer die maßgeblichen Qualitätsstandards erreicht, die für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendig wären.]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 15:44:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/kontrovers-strafbefehl-hier-gilt-formstrenge-versus-strafverteidigung-f176289</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik ?Kontrovers? beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch der Strafbefehl. Der Strafbefehl ist ein zentrales Mittel, um in kleineren und mittleren Steuerhinterziehungsfällen einen Verfahrensabschluss zu finden. Er wird bei der Steuerhinterziehung vornehmlich durch die Strafsachen- und Bußgeldstellen (StraBu) eingesetzt. Es werden aber nicht immer die maßgeblichen Qualitätsstandards erreicht, die für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendig wären.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>BGH | InsO-Anfechtung der Geldauflage:  Gemeinnützige Einrichtung ist Anfechtungsgegner</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 12.3.2026, IX ZR 18/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Wird eine Geldauflage gem. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt, ist diese richtiger Anfechtungsgegner für eine insolvenzrechtliche Anfechtung. Dies hat der BGH in einer Leitsatzentscheidung klargestellt (12.3.26, IX ZR 18/25, Abruf-Nr.  253105 ).]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 15:44:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bgh-inso-anfechtung-der-geldauflage-gemeinnuetzige-einrichtung-ist-anfechtungsgegner-f176288</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird eine Geldauflage gem. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt, ist diese richtiger Anfechtungsgegner für eine insolvenzrechtliche Anfechtung. Dies hat der BGH in einer Leitsatzentscheidung klargestellt (12.3.26, IX ZR 18/25, Abruf-Nr.  253105 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Selbstanzeigeberatung | Entsperrt die 140.000-EUR-Grenze den Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO?</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte zugunsten der Feststellungsbeteiligten um mindestens 140.000 EUR abweichend von den tatsächlich erzielten Einkünften festgestellt sind (14.10.25, 1 StR 445/24, juris). Fraglich ist, wie sich diese Wertgrenze auf den Selbstanzeige-Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auswirkt, der auf eine Betragsgrenze von 25.000 EUR abstellt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 08:53:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigeberatung-entsperrt-die-140000-eur-grenze-den-sperrgrund-des-371-abs2-s1-nr-3-ao-f176040</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i.?S.?d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte zugunsten der Feststellungsbeteiligten um mindestens 140.000 EUR abweichend von den tatsächlich erzielten Einkünften festgestellt sind (14.10.25, 1 StR 445/24, juris). Fraglich ist, wie sich diese Wertgrenze auf den Selbstanzeige-Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auswirkt, der auf eine Betragsgrenze von 25.000 EUR abstellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Editorial | Nur ein Aktionsplan oder  eine „Reform mit Nebenwirkungen“?</title>
      <description><![CDATA[Vor der parlamentarischen Sommerpause haben es BMF und BMJV noch einmal richtig krachen lassen mit dem „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“. Darin findet sich ein Sammelsurium von Vorschlägen, die nur eine Richtung kennen: schneller, härter, weiter. Obskure Relikte werden wieder ausgegraben (Steuerhinterziehung als Verbrechen) oder der Vorschlag gemacht, den Strafrahmen auf 15 Jahre zu erhöhen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:20:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/editorial-nur-ein-aktionsplan-oder-eine-reform-mit-nebenwirkungen-f176250</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vor der parlamentarischen Sommerpause haben es BMF und BMJV noch einmal richtig krachen lassen mit dem ?Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen?. Darin findet sich ein Sammelsurium von Vorschlägen, die nur eine Richtung kennen: schneller, härter, weiter. Obskure Relikte werden wieder ausgegraben (Steuerhinterziehung als Verbrechen) oder der Vorschlag gemacht, den Strafrahmen auf 15 Jahre zu erhöhen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Geldwäsche | EuGH erleichtert Sanktionen gegen Unternehmen bei Geldwäscheverstößen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil:  EuGH 29.1.2026, C-291/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der EuGH hat entschieden, dass verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen juristische Personen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten gemäß RL (EU) 2015/849 nicht von einem Verfahren gegen eine natürliche Person und deren Identifizierung abhängen dürfen. Mitgliedstaaten können ergänzende Verfahrensvorschriften erlassen, dürfen die Verantwortlichkeit der Verpflichteten laut Richtlinie aber nicht durch zusätzliche Voraussetzungen einschränken.]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:19:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/geldwaesche-eugh-erleichtert-sanktionen-gegen-unternehmen-bei-geldwaescheverstoessen-f176249</link>
      <guid>https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/geldwaesche-eugh-erleichtert-sanktionen-gegen-unternehmen-bei-geldwaescheverstoessen-f176249</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der EuGH hat entschieden, dass verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen juristische Personen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten gemäß RL (EU) 2015/849 nicht von einem Verfahren gegen eine natürliche Person und deren Identifizierung abhängen dürfen. Mitgliedstaaten können ergänzende Verfahrensvorschriften erlassen, dürfen die Verantwortlichkeit der Verpflichteten laut Richtlinie aber nicht durch zusätzliche Voraussetzungen einschränken.]]></content:encoded>
    </item>
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