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  <title type="text">Praxis Steuerstrafrecht</title>
  <subtitle type="text">Mandanten in der Betriebsprüfung, im Ermittlungs- und im Steuerstrafverfahren richtig vertreten</subtitle>
  <updated>2026-11-02T15:01:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Event-Tipp | Das erwartet Sie beim 28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zwei Tage aktuelle Themen, praxisnahe Formate und Austausch: Freuen Sie sich auf den 28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 19. und 20. November 2026 in Düsseldorf! Das Programm zeigt einmal mehr, wie viel Bewegung im Steuerstrafrecht steckt: BGH-Rechtsprechung, Verfahrensstrategien, Schnittstellenfragen und aktuelle Praxisprobleme, die Steuerstrafverteidigerinnen und Steuerstrafverteidiger unmittelbar betreffen.]]></summary>
    <updated>2026-11-02T15:01:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[FG Münster | Steuerklassenwahl III/V kann leichtfertige Steuerverkürzung sein]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: § 370 Abs. 1 Nr. , § 152 Abs. 1 AO; § 25 EStG  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das FG Münster hat zu der Steuerklassenkombination III/V bei Eheleuten entschieden, dass darin im Fall von nicht abgegebenen Steuererklärungen eine leichtfertige Steuerverkürzung gesehen werden kann (13.3.26, 4 K 135/19 E, Abruf-Nr.  254435 ).]]></summary>
    <updated>2026-11-02T14:51:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Verjährungsunterbrechung | Amtsgerichtlicher Durchsuchungsbeschluss wirkt verjährungsunterbrechend]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LG Stuttgart 16.4.2025, 6 Qs 2/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine richterliche Durchsuchungsanordnung, die unmittelbar vor Ablauf der relativen Verjährung ergeht, wirkt auch dann verjährungsunterbrechend, wenn deren Vollziehung erst später beabsichtigt ist. Das hat das LG Stuttgart entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-11-02T12:05:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet | Vom eigenen Digitalisierungsprojekt  zur strafbaren Beihilfe des Steuerberaters?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das LG Köln hat einen leitenden Mitarbeiter einer internationalen Kanzlei- und Unternehmensgruppe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Verwaltung von Briefkastenfirmen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (22.4.26, 116 KLs 8/23). Der Beitrag zeigt, dass der Fokus auf das Kerngeschäft der Beratung vorteilhaft sein kann.]]></summary>
    <updated>2026-10-26T15:01:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[BGH | Schätzung nach § 4 Abs. 3 EStG trotz Bilanzierungspflicht möglich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen strafrechtlich ausnahmsweise nach den für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) geltenden Grundsätzen geschätzt werden können, obwohl der Angeklagte eigentlich bilanzierungspflichtig war (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG; 13.7.26, 1 StR 267/25, Abruf-Nr.  255574 ).]]></summary>
    <updated>2026-10-26T14:51:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Editorial | „Was nicht passt, wird passend gemacht“ oder: Neues zur Schätzung beim BGH]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Irgendwann nach dem Sommer las ich eine Entscheidung des 1. Strafsenats beim BGH, die mich in Erstaunen versetzte. Schätzungen sind ein Dauerbrenner und als Steuerstrafrechtler ein Thema, mit dem man häufig konfrontiert ist. Lange galt: Richtsätze sind anerkannte Hilfsmittel der Verprobung und Schätzung von Umsätzen und Gewinnen (BFH 18.9.74, I R 94/72; 7.12.77, I R 16-17/75). Im letzten Jahr zog der BFH allerdings eine rote Linie, was den Umgang mit der sog. amtlichen Sammlung bzw. Richtsatzschätzung anging.]]></summary>
    <updated>2026-10-19T10:51:30+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/praxisfaelle/editorial-was-nicht-passt-wird-passend-gemacht-oder-neues-zur-schaetzung-beim-bgh-f176795"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Zollrecht | Drittlandsregistrierung als Risiko: Italienischer Zoll beschlagnahmt EU-Flugzeuge]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Guidance Note for Pleasure Craft der EU-Kommission vom 30.4.26 (TAXUD.A.1.003/EC) stellt klar, dass Registrierung und Staatsangehörigkeit des Eigentümers für den zollrechtlichen Status einer Ware unbedeutend sind. Der italienische Zoll beschlagnahmt gleichwohl Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen, die EU-Haltern gehören und seit Jahren in der EU stationiert sind, rund 30 Fälle sind bekannt.]]></summary>
    <updated>2026-10-19T10:51:24+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/der-aktuelle-fall/zollrecht-drittlandsregistrierung-als-risiko-italienischer-zoll-beschlagnahmt-eu-flugzeuge-f176794"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet | LG bestätigt Kostentragung: Verurteilter  muss EEA-Kosten der Steuerfahndung tragen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LG Nürnberg-Fürth 11.5.2026, 12 Qs 33/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Leserforum -->
<!-- Offen: nein -->
Hat die Steuerfahndung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor dem 2.3.23 eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen, ist fraglich, ob der Verurteilte die daraus entstandenen Verfahrenskosten tragen muss.]]></summary>
    <updated>2026-10-13T09:41:26+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[BMF | Ministerium aktualisiert AEAO zu § 146a AO]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.26 den Anwendungserlass zur AO (AEAO) für § 146a AO aktualisiert. Hier hatte sich insbesondere Änderungsbedarf wegen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergeben.]]></summary>
    <updated>2026-10-13T09:40:55+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Literaturtipps | Für Sie gelesen und für gut befunden!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Damit Sie in der Informationsflut nicht untergehen, zeigt die folgende Übersicht, was wirklich lesenswert für Ihre Mandatsbearbeitung ist.]]></summary>
    <updated>2026-10-13T09:40:27+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Richtsatzsammlung | Richtsatzschätzung: BFH-Urteil kippt  die Sicherheitsleistung bei der AdV]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Grundsatzurteil I zu den amtlichen Richtsatzsammlungen der vom BMF erstellten und jahrzehntelang im BStBl I veröffentlichten „Zahlensammlungen“ soll die BFH-Rechtsprechung (ex nunc/tunc Problematik/Zuständigkeit) nicht ändern. Vielmehr ist – mit einer ähnlichen Wirkung – den Instanzgerichten und den Finanzämtern mittels obiter dicta (mindestens Abs. 76 bis 108) eine neue Marschrichtung vorgegeben. Dem beginnen die Finanzgerichte zu folgen. Nachstehend wird der Teilaspekt der Aussetzung der Vollziehung näher analysiert.]]></summary>
    <updated>2026-10-05T07:44:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/richtsatzsammlung-richtsatzschaetzung-bfh-urteil-kippt-die-sicherheitsleistung-bei-der-adv-f176509"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[BGH | Richtsatzsammlung bleibt im  Steuerstrafrecht weiter anwendbar]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH13.7.2026, 1 StR 128/26,  Beschluss  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BGH hat klargestellt, dass für Schätzungen im Steuerstrafrecht weiterhin auch auf die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung zurückgegriffen werden kann, sofern keine den tatsächlichen Verhältnissen näherkommende Schätzmethode zur Verfügung steht und sich das Tatgericht der Unsicherheiten dieser Schätzmethode bewusst ist.]]></summary>
    <updated>2026-10-05T07:41:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bgh-richtsatzsammlung-bleibt-im-steuerstrafrecht-weiter-anwendbar-f176510"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[BFH | Fahndungsprüfung schließt Anspruch auf Schlussbesprechung aus]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 13.4.2026, V B 64/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat erneut klargestellt, dass im Fall einer Fahndungsprüfung (§ 208 Abs. 1 AO) keine Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO abzuhalten ist, nachdem ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist (13.4.26, V B 64/25, Abruf-Nr.  253639 ).]]></summary>
    <updated>2026-10-05T07:39:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH hat erneut klargestellt, dass im Fall einer Fahndungsprüfung (§ 208 Abs. 1 AO) keine Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO abzuhalten ist, nachdem ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist (13.4.26, V B 64/25, Abruf-Nr.  253639 ).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Meistbegünstigungsprinzip | Neu eingeführter 7-%-Steuersatz entschärft Steuerstrafverfahren in der Gastronomie]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei der Umsatzbesteuerung der Imbiss-Gastronomie wurde differenziert: Vor Ort verzehrte Speisen unterlagen dem Regelsteuersatz von 19 %, während Speisen „zum Mitnehmen“ dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterfielen. Dies führte zu Abgrenzungsschwierigkeiten und war oft Gegenstand von Prüfungen und Strafverfahren. Seit dem 1.1.26 gilt nun der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Änderung auf laufende Strafverfahren und kommt zu dem Ergebnis, dass das Meistbegünstigungsprinzip greift, was zu Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen führt.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:51:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/meistbeguenstigungsprinzip-neu-eingefuehrter-7-steuersatz-entschaerft-steuerstrafverfahren-in-der-gastronomie-f176425"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei der Umsatzbesteuerung der Imbiss-Gastronomie wurde differenziert: Vor Ort verzehrte Speisen unterlagen dem Regelsteuersatz von 19 %, während Speisen ?zum Mitnehmen? dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterfielen. Dies führte zu Abgrenzungsschwierigkeiten und war oft Gegenstand von Prüfungen und Strafverfahren. Seit dem 1.1.26 gilt nun der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Änderung auf laufende Strafverfahren und kommt zu dem Ergebnis, dass das Meistbegünstigungsprinzip greift, was zu Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen führt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[EU | Aktuelle Blacklist nicht kooperativer Staaten ist in Kraft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Rat der EU hat am 17.2.26 die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke („Blacklist“) aktualisiert (Abruf-Nr.  253248 ). Neu aufgenommen wurden die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:52:13+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Rat der EU hat am 17.2.26 die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (?Blacklist?) aktualisiert (Abruf-Nr.  253248 ). Neu aufgenommen wurden die Turks- und Caicosinseln sowie Vietnam.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Frühbucherrabatt nutzen! | Jetzt schon die Teilnahme am  28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht buchen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vom 19. bis 20. November 2026 trifft sich die Steuerstrafrechts-Szene erneut im Maritim Hotel Düsseldorf – kompakt, praxisnah, auf Augenhöhe.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:49:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vom 19. bis 20. November 2026 trifft sich die Steuerstrafrechts-Szene erneut im Maritim Hotel Düsseldorf ? kompakt, praxisnah, auf Augenhöhe.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Webinar Steuerstrafrecht | Die Selbstanzeige  – Ein Freund, ein guter Freund!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Selbstanzeige bleibt das zentrale Instrument, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ihre Anforderungen sind jedoch hoch und die Fehlerquellen zahlreich. Das IWW-Webinar am 8.10.26 bündelt die wichtigsten Praxisfragen in nur 2,5 h.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T15:58:24+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/webinar-steuerstrafrecht-die-selbstanzeige-ein-freund-ein-guter-freund-n176292"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Selbstanzeige bleibt das zentrale Instrument, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Ihre Anforderungen sind jedoch hoch und die Fehlerquellen zahlreich. Das IWW-Webinar am 8.10.26 bündelt die wichtigsten Praxisfragen in nur 2,5 h.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Kontrovers | Strafbefehl: Hier gilt  Formstrenge versus Strafverteidigung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch der Strafbefehl. Der Strafbefehl ist ein zentrales Mittel, um in kleineren und mittleren Steuerhinterziehungsfällen einen Verfahrensabschluss zu finden. Er wird bei der Steuerhinterziehung vornehmlich durch die Strafsachen- und Bußgeldstellen (StraBu) eingesetzt. Es werden aber nicht immer die maßgeblichen Qualitätsstandards erreicht, die für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendig wären.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T15:44:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/steuern-und-recht-aktuell/kontrovers-strafbefehl-hier-gilt-formstrenge-versus-strafverteidigung-f176289"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik ?Kontrovers? beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch der Strafbefehl. Der Strafbefehl ist ein zentrales Mittel, um in kleineren und mittleren Steuerhinterziehungsfällen einen Verfahrensabschluss zu finden. Er wird bei der Steuerhinterziehung vornehmlich durch die Strafsachen- und Bußgeldstellen (StraBu) eingesetzt. Es werden aber nicht immer die maßgeblichen Qualitätsstandards erreicht, die für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendig wären.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[BGH | InsO-Anfechtung der Geldauflage:  Gemeinnützige Einrichtung ist Anfechtungsgegner]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 12.3.2026, IX ZR 18/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Wird eine Geldauflage gem. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt, ist diese richtiger Anfechtungsgegner für eine insolvenzrechtliche Anfechtung. Dies hat der BGH in einer Leitsatzentscheidung klargestellt (12.3.26, IX ZR 18/25, Abruf-Nr.  253105 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-21T15:44:13+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pstr/urteilsbesprechungen-steuerstrafrecht/bgh-inso-anfechtung-der-geldauflage-gemeinnuetzige-einrichtung-ist-anfechtungsgegner-f176288"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wird eine Geldauflage gem. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt, ist diese richtiger Anfechtungsgegner für eine insolvenzrechtliche Anfechtung. Dies hat der BGH in einer Leitsatzentscheidung klargestellt (12.3.26, IX ZR 18/25, Abruf-Nr.  253105 ).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Selbstanzeigeberatung | Entsperrt die 140.000-EUR-Grenze den Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte zugunsten der Feststellungsbeteiligten um mindestens 140.000 EUR abweichend von den tatsächlich erzielten Einkünften festgestellt sind (14.10.25, 1 StR 445/24, juris). Fraglich ist, wie sich diese Wertgrenze auf den Selbstanzeige-Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auswirkt, der auf eine Betragsgrenze von 25.000 EUR abstellt.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T08:53:51+02:00</updated>
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