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· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

Neue QM-Richtlinie und überarbeitete ISO 9001: Nichts Neues für die Zahnarztpraxis?

von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de

| Ende letzten Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine sektorenübergreifende Qualitätsmanagement (QM)-Richtlinie beschlossen - doch was bedeutet sie für Zahnarztpraxen? Sie löst die drei bestehenden Richtlinien für Zahnärzte, Ärzte und Krankenhäuser ab. Mit der neuen QM-Richtlinie ist die Zahnarztpraxis Arztpraxen und Krankenhäusern gleichgestellt - es gelten also auch dieselben Anforderungen! Das QM in der Zahnarztpraxis wird aber auch durch die Neufassung der ISO 9001 betroffen. Was ist nach den Neuerungen zu beachten? |

Hintergrund

Bereits seit dem 31. Dezember 2006 wurden Zahnarztpraxen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Letztmalig sind im April 2014 Änderungen seitens des G-BA beschlossen worden - hierdurch musste ein Risikomanagement, ein Hygienemanagement sowie ein internes Fehlermeldesystem eingeführt werden.

Schwerpunkte der neuen Richtlinie

Die nun verabschiedete QM-Richtlinie bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen an ein internes Qualitätsmanagement (QM) neu. So müssen z. B.