<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
  <channel>
    <title>Praxisführung professionell</title>
    <description>Recht, Steuern und Finanzen – Klartext statt Fachchinesisch </description>
    <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 05:24:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 11 Aug 2026 20:16:13 +0200</lastBuildDate>
    <generator>Vogel Communications Group (http://www.vogel.de)</generator>
    <link>https://www.iww.de/pp</link>
    <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.iww.de/pp/feeds/rss"/>
    <item>
      <title>Grundlagenforschung | Krafttraining senkt offenbar Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Frauen</title>
      <description><![CDATA[Frauen, die regelmäßiges Krafttraining betreiben, haben vermutlich ein deutlich niedrigeres kardiovaskuläres Risiko. Das belegt eine große prospektive Kohortenstudie aus den USA, an der als 115.000 Frauen teilnahmen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 05:24:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/perspektiven/grundlagenforschung-krafttraining-senkt-offenbar-risiko-fuer-herz-kreislauf-erkrankungen-bei-frauen-f175368</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/perspektiven/grundlagenforschung-krafttraining-senkt-offenbar-risiko-fuer-herz-kreislauf-erkrankungen-bei-frauen-f175368</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Frauen, die regelmäßiges Krafttraining betreiben, haben vermutlich ein deutlich niedrigeres kardiovaskuläres Risiko. Das belegt eine große prospektive Kohortenstudie aus den USA, an der als 115.000 Frauen teilnahmen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elterngeld | LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 21.10.2025, Beschluss, L 11 EG 1724/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Bei der Ermittlung des Elterngeldes wird die Urlaubsabgeltung nicht einkommenserhöhend berücksichtigt. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lohnsteuerrechtlich um einen sonstigen Bezug (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2025, Az. L 11 EG 1724/25, Abruf-Nr.  253621).]]></description>
      <pubDate>Thu, 06 Aug 2026 05:13:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/steuern/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeldnicht-f175417</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/steuern/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeldnicht-f175417</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der Ermittlung des Elterngeldes wird die Urlaubsabgeltung nicht einkommenserhöhend berücksichtigt. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lohnsteuerrechtlich um einen sonstigen Bezug (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2025, Az. L 11 EG 1724/25, Abruf-Nr.  253621).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxis-Pkw | E-Firmenwagen zu Hause laden: Das müssen Physiotherapeuten jetzt beachten</title>
      <description><![CDATA[Viele Inhaber von Physiopraxen laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss künftig die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 05:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/steuern/praxis-pkw-e-firmenwagen-zu-hause-laden-das-muessen-physiotherapeuten-jetzt-beachten-f175328</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/steuern/praxis-pkw-e-firmenwagen-zu-hause-laden-das-muessen-physiotherapeuten-jetzt-beachten-f175328</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Inhaber von Physiopraxen laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss künftig die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Verordnung | Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab August 2026 gilt auch für Physios</title>
      <description><![CDATA[Ab dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen. Das ergibt sich aus der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (AI-Act) und gilt auch für Physiopraxen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 11:11:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/steuern/ki-verordnung-kennzeichnungspflicht-fuer-ki-generierte-inhalte-ab-august-2026-gilt-auch-fuer-physios-f175390</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/steuern/ki-verordnung-kennzeichnungspflicht-fuer-ki-generierte-inhalte-ab-august-2026-gilt-auch-fuer-physios-f175390</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ab dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen. Das ergibt sich aus der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (AI-Act) und gilt auch für Physiopraxen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grundlagenforschung | Krafttraining kann auch mit wenig Zeitaufwand effizent sein</title>
      <description><![CDATA[Zeitmangel ist keine Ausrede, kein Krafttraining zu betreiben. Das fanden Forschende des Deutschen Krebsforschungszentrums heraus. Die WHO-Empfehlung für muskelkräftigende Aktivität (mindestens 2 Tage/Woche, alle großen Muskelgruppen, moderate bis hohe Intensität) lässt sich auch bei knappem Zeitbudget erfüllen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 05:41:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/perspektiven/grundlagenforschung-krafttraining-kann-auch-mit-wenig-zeitaufwand-effizent-sein-f175332</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/perspektiven/grundlagenforschung-krafttraining-kann-auch-mit-wenig-zeitaufwand-effizent-sein-f175332</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zeitmangel ist keine Ausrede, kein Krafttraining zu betreiben. Das fanden Forschende des Deutschen Krebsforschungszentrums heraus. Die WHO-Empfehlung für muskelkräftigende Aktivität (mindestens 2 Tage/Woche, alle großen Muskelgruppen, moderate bis hohe Intensität) lässt sich auch bei knappem Zeitbudget erfüllen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisangebot | BGM und BGF – Möglichkeiten der Praxisentwicklung</title>
      <description><![CDATA[Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmende in Deutschland verbringen ca. 1.600 Stunden im Jahr am Arbeitsplatz, was rund einem Fünftel des gesamten Jahres entspricht. Vor diesem Hintergrund wird es für Unternehmen aller Art und Branche immer wichtiger, Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu übernehmen. An dieser Stelle setzt die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) an. Auch Physiotherapiepraxen können von diesem Geschäftsfeld profitieren. Wie das gelingt, zeigt dieser Beitrag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 05:32:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/praxisangebot-bgm-und-bgf-moeglichkeiten-der-praxisentwicklung-f175330</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/praxisangebot-bgm-und-bgf-moeglichkeiten-der-praxisentwicklung-f175330</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmende in Deutschland verbringen ca. 1.600 Stunden im Jahr am Arbeitsplatz, was rund einem Fünftel des gesamten Jahres entspricht. Vor diesem Hintergrund wird es für Unternehmen aller Art und Branche immer wichtiger, Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu übernehmen. An dieser Stelle setzt die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) an. Auch Physiotherapiepraxen können von diesem Geschäftsfeld profitieren. Wie das gelingt, zeigt dieser Beitrag.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Neues aus der Verwaltung zur steuerlichen Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LfSt Bayern 4.3.2026, S 2334.1.1-64/13 St36, Verfügung -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerliche Behandlung von sog. Firmenfitness-Programmen in einem bundeseinheitlich abgestimmten Erlass geregelt (PP 12/2025, Seite 15 ff.) Dieser Erlass wurde inzwischen aktualisiert und um eine Regelung zur lohnsteuerlichen Behandlung der sog. Präventionskomponente ergänzt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 27 Jul 2026 09:32:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/steuern/arbeitgeberleistungen-neues-aus-der-verwaltung-zur-steuerlichen-behandlung-von-firmen-fitnessprogrammen-f175329</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/steuern/arbeitgeberleistungen-neues-aus-der-verwaltung-zur-steuerlichen-behandlung-von-firmen-fitnessprogrammen-f175329</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerliche Behandlung von sog. Firmenfitness-Programmen in einem bundeseinheitlich abgestimmten Erlass geregelt (PP 12/2025, Seite 15 ff.) Dieser Erlass wurde inzwischen aktualisiert und um eine Regelung zur lohnsteuerlichen Behandlung der sog. Präventionskomponente ergänzt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Marktforschung | Branchenreport Physiotherapie 2026: Selbstzahler treiben das Wachstum</title>
      <description><![CDATA[Der 4. Branchenreport Physiotherapie 2026 von ETL ADVISION und dem Verlag für Prävention & Gesundheit (TT-DIGI) liegt vor (kostenfreier Download online unter  iww.de/s15922 ). Grundlage ist eine bundesweite telefonische Befragung von 500 Physiotherapiepraxen durch das Marktforschungs-Institut Würtenberger (FIW) im Februar und März 2026. Die 
PP-Redaktion hat die Ergebnisse für Sie ausgewertet. Eine der wesentlichen Erkenntnisse: Selbstzahler sind der dynamischste Wachstumstreiber.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Jul 2026 05:55:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/perspektiven/marktforschung-branchenreport-physiotherapie-2026-selbstzahler-treiben-das-wachstum-f175132</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/perspektiven/marktforschung-branchenreport-physiotherapie-2026-selbstzahler-treiben-das-wachstum-f175132</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der 4. Branchenreport Physiotherapie 2026 von ETL ADVISION und dem Verlag für Prävention &amp; Gesundheit (TT-DIGI) liegt vor (kostenfreier Download online unter  iww.de/s15922 ). Grundlage ist eine bundesweite telefonische Befragung von 500 Physiotherapiepraxen durch das Marktforschungs-Institut Würtenberger (FIW) im Februar und März 2026. Die 
PP-Redaktion hat die Ergebnisse für Sie ausgewertet. Eine der wesentlichen Erkenntnisse: Selbstzahler sind der dynamischste Wachstumstreiber.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verträge | Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen:  „Bleib doch“-Angebote auf Bestätigungsseite sind rechtswidrig</title>
      <description><![CDATA[Inhaber von Physiopraxen schließen viele Verträge – etwa für Praxissoftware, Zeitschriften oder Portale – online ab. Gleichzeitig bieten Betreiber größerer Fitnesseinrichtungen ihren Kunden den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen auf digitalem Wege an. Für deren Kündigung schreibt § 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den „Kündigungsbutton“ vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun konkretisiert, wie die dazugehörige Bestätigungsseite gestaltet sein muss: Der Online-Kündigungsweg muss direkt zum Ziel führen. Hürden durch „Bleib doch“-Angebote auf der finalen Bestätigungsseite sind rechtswidrig (Urteil vom 16.07.2026, Az. I ZR 200/25).]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 05:49:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/recht/vertraege-online-kuendigung-von-fitnessstudiovertraegen-bleib-doch-angebote-auf-bestaetigungsseite-sind-rechtswidrig-f175242</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/recht/vertraege-online-kuendigung-von-fitnessstudiovertraegen-bleib-doch-angebote-auf-bestaetigungsseite-sind-rechtswidrig-f175242</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Inhaber von Physiopraxen schließen viele Verträge ? etwa für Praxissoftware, Zeitschriften oder Portale ? online ab. Gleichzeitig bieten Betreiber größerer Fitnesseinrichtungen ihren Kunden den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen auf digitalem Wege an. Für deren Kündigung schreibt § 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den ?Kündigungsbutton? vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun konkretisiert, wie die dazugehörige Bestätigungsseite gestaltet sein muss: Der Online-Kündigungsweg muss direkt zum Ziel führen. Hürden durch ?Bleib doch?-Angebote auf der finalen Bestätigungsseite sind rechtswidrig (Urteil vom 16.07.2026, Az. I ZR 200/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsrecht | BAG: Einwurfeinschreiben ist kein rechtssicherer Zustellweg für eine Kündigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG, 7.5.2026, 2 AZR 184/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Einwurfeinschreiben ist unter den Bedingungen des heutigen digitalen Zustellverfahrens der Deutschen Post kein Anscheinsbeweis mehr für den Zugang – auch nicht bei Vorlage des Auslieferungsbelegs. Bei zugangsbedürftigen Erklärungen, wie Kündigungen, darf der Zugangsnachweis nicht länger auf das Einwurfeinschreiben gestützt werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung vom 07.05.2026 
(Az. 2 AZR 184/25) das Urteil der Vorinstanz (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamburg, Urteil vom 14.07.2025, Az. 4 SLa 26/24, PP 04/2026, Seite 14).]]></description>
      <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 15:44:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/recht/arbeitsrecht-bag-einwurfeinschreiben-ist-kein-rechtssicherer-zustellweg-fuer-eine-kuendigung-f175241</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/recht/arbeitsrecht-bag-einwurfeinschreiben-ist-kein-rechtssicherer-zustellweg-fuer-eine-kuendigung-f175241</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Einwurfeinschreiben ist unter den Bedingungen des heutigen digitalen Zustellverfahrens der Deutschen Post kein Anscheinsbeweis mehr für den Zugang ? auch nicht bei Vorlage des Auslieferungsbelegs. Bei zugangsbedürftigen Erklärungen, wie Kündigungen, darf der Zugangsnachweis nicht länger auf das Einwurfeinschreiben gestützt werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung vom 07.05.2026 
(Az. 2 AZR 184/25) das Urteil der Vorinstanz (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamburg, Urteil vom 14.07.2025, Az. 4 SLa 26/24, PP 04/2026, Seite 14).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Datenschutz | Kündigung wegen Diebstahls: Dürfen Gerichte illegal erlangte Beweise berücksichtigen?</title>
      <description><![CDATA[Diebstahl in der Praxis ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen kann. Problematisch ist oft, dass der Diebstahl teilweise nur schwer nachgewiesen werden kann. Häufig steht der Datenschutz „im Weg“. Ob datenschutzrechtliche Aspekte gleichzeitig ein „Beweisverwertungsverbot“ darstellen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt (Urteil vom 18.06.2026, Az. C-484/24).]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Jul 2026 09:47:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/recht/datenschutz-kuendigung-wegen-diebstahls-duerfen-gerichte-illegal-erlangte-beweise-beruecksichtigen-f175176</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/recht/datenschutz-kuendigung-wegen-diebstahls-duerfen-gerichte-illegal-erlangte-beweise-beruecksichtigen-f175176</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Diebstahl in der Praxis ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen kann. Problematisch ist oft, dass der Diebstahl teilweise nur schwer nachgewiesen werden kann. Häufig steht der Datenschutz ?im Weg?. Ob datenschutzrechtliche Aspekte gleichzeitig ein ?Beweisverwertungsverbot? darstellen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt (Urteil vom 18.06.2026, Az. C-484/24).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Künstliche Intelligenz | Praxisbetreiber haften für halluzinierende Chatbots: Überprüfen Sie Ihre eingesetzte KI!</title>
      <description><![CDATA[Es ist irreführend und daher rechtswidrig, einem Heilberufsträger eine Fachqualifikation zuzuschreiben, ohne dass dieser eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dies gilt auch, wenn die Falschbezeichnung durch ein Computerprogramm – etwa einen „Chatbot“ – technisch gestützt oder automatisiert erfolgt (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Das Urteil betrifft zwar zwei Ärzte, die eine Schönheitsklinik betreiben, gilt aber z. B. auch für Physiotherapeuten, die Chatbots zur Kommunikation mit Patienten oder Kunden nutzen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 08:35:03 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/recht/kuenstliche-intelligenz-praxisbetreiber-haften-fuer-halluzinierende-chatbots-ueberpruefen-sie-ihre-eingesetzte-ki-f175127</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/recht/kuenstliche-intelligenz-praxisbetreiber-haften-fuer-halluzinierende-chatbots-ueberpruefen-sie-ihre-eingesetzte-ki-f175127</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es ist irreführend und daher rechtswidrig, einem Heilberufsträger eine Fachqualifikation zuzuschreiben, ohne dass dieser eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dies gilt auch, wenn die Falschbezeichnung durch ein Computerprogramm ? etwa einen ?Chatbot? ? technisch gestützt oder automatisiert erfolgt (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Das Urteil betrifft zwar zwei Ärzte, die eine Schönheitsklinik betreiben, gilt aber z. B. auch für Physiotherapeuten, die Chatbots zur Kommunikation mit Patienten oder Kunden nutzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsrecht | Vereinbarung zum Ausfallhonorar rechtssicher formulieren, denn sonst entfällt der Anspruch!</title>
      <description><![CDATA[Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung ,,Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen.‘‘ lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Gebühr für ausgefallene Behandlungstermine anfällt. Eine solche Klausel ist wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bad Urach in seinem Urteil vom 12.06.2026 (Az. 1 C 3/26). Zwar erging das Urteil gegen eine Zahnarztpraxis, es ist aber auch für Physiopraxen relevant, da auch hier Ausfallhonorare erhoben werden (PP 08/2022, Seite 3 ff.).]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 05:33:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/recht/vertragsrecht-vereinbarung-zum-ausfallhonorar-rechtssicher-formulieren-denn-sonst-entfaellt-der-anspruch-f175121</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/recht/vertragsrecht-vereinbarung-zum-ausfallhonorar-rechtssicher-formulieren-denn-sonst-entfaellt-der-anspruch-f175121</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung ,,Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen.?? lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Gebühr für ausgefallene Behandlungstermine anfällt. Eine solche Klausel ist wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bad Urach in seinem Urteil vom 12.06.2026 (Az. 1 C 3/26). Zwar erging das Urteil gegen eine Zahnarztpraxis, es ist aber auch für Physiopraxen relevant, da auch hier Ausfallhonorare erhoben werden (PP 08/2022, Seite 3 ff.).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisangebot | Seilschwingen statt Seilspringen:  Rope Flow in der Physiotherapiepraxis</title>
      <description><![CDATA[Hanteln sind zu schwer und ein einfaches Springseil ist zu langweilig? Dann ist vielleicht Rope Flow das Richtige – eine Mischung aus Seilspringen und Koordinationstraining. Klingt seltsam, macht aber Spaß. Welchen Nutzen Rope Flow als Trainingsmethode bringt und wie Sie diese Bewegungsform ins Angebot Ihrer Praxis integrieren, fasst dieser Beitrag zusammen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 16:35:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/praxisangebot-seilschwingen-statt-seilspringen-rope-flow-in-der-physiotherapiepraxis-f175122</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/praxisangebot-seilschwingen-statt-seilspringen-rope-flow-in-der-physiotherapiepraxis-f175122</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hanteln sind zu schwer und ein einfaches Springseil ist zu langweilig? Dann ist vielleicht Rope Flow das Richtige ? eine Mischung aus Seilspringen und Koordinationstraining. Klingt seltsam, macht aber Spaß. Welchen Nutzen Rope Flow als Trainingsmethode bringt und wie Sie diese Bewegungsform ins Angebot Ihrer Praxis integrieren, fasst dieser Beitrag zusammen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vergütung | Beitragsstabilisierungsgesetz: SHV warnt vor Rückkehr zur Grundlohnsummenanbindung</title>
      <description><![CDATA[Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz (BStG) massive Kritik bei den Heilmittelverbänden ausgelöst. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht die Existenz vieler Praxen bedroht. Grund ist eine geplante Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB) V, die eine zentrale Errungenschaft der letzten Jahre abschaffen würde: die Entkopplung von der Grundlohnsumme.]]></description>
      <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 15:57:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/verguetung-beitragsstabilisierungsgesetz-shv-warnt-vor-rueckkehr-zur-grundlohnsummenanbindung-f175047</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/verguetung-beitragsstabilisierungsgesetz-shv-warnt-vor-rueckkehr-zur-grundlohnsummenanbindung-f175047</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz (BStG) massive Kritik bei den Heilmittelverbänden ausgelöst. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht die Existenz vieler Praxen bedroht. Grund ist eine geplante Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB) V, die eine zentrale Errungenschaft der letzten Jahre abschaffen würde: die Entkopplung von der Grundlohnsumme.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsrecht | Vorwirkender Kündigungsschutz gilt auch bei „geteilter“ Elternzeit</title>
      <description><![CDATA[Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eines Kindes. Hier besteht ein Kündigungsschutz schon vor Beginn der Elternzeit. Dieser vorwirkende Kündigungsschutz gilt auch bei einer „geteilten“ Elternzeit, wenn der Arbeitnehmer diese schriftlich beantragt hat (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 18.06.2026, Az. 2 AZR 213/25).]]></description>
      <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 15:57:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/recht/arbeitsrecht-vorwirkender-kuendigungsschutz-gilt-auch-bei-geteilter-elternzeit-f175046</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/recht/arbeitsrecht-vorwirkender-kuendigungsschutz-gilt-auch-bei-geteilter-elternzeit-f175046</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eines Kindes. Hier besteht ein Kündigungsschutz schon vor Beginn der Elternzeit. Dieser vorwirkende Kündigungsschutz gilt auch bei einer ?geteilten? Elternzeit, wenn der Arbeitnehmer diese schriftlich beantragt hat (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 18.06.2026, Az. 2 AZR 213/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hausbesuche | Dürfen bei Hausbesuchen mehrere Unterschriftenlisten gleichzeitig geführt werden?</title>
      <description><![CDATA[Frage:  „Wir sind eine Praxis in einer Großstadt. Mitarbeiter, die Hausbesuche machen, arbeiten in verschiedenen Stadtteilen weit entfernt von unserer Praxis. Sie behalten die Verordnung (VO) bei sich. Wird der Mitarbeiter krank, übernimmt eine Vertretung die Behandlung, hat aber die VO nicht. Der Behandlungstermin wird daher später auf der VO nachgetragen und der Patient unterschreibt nachträglich. Bei Palliativpatienten haben wir das Risiko, dass eine nachträgliche Bestätigung wegen Versterbens nicht mehr möglich ist. Dürfen wir in diesen Fällen für die Vertretung eine zweite Unterschriftenliste machen, auf der die Vertretung den Behandlungstermin einträgt und gleich nach Behandlungsende vom Patienten quittieren lässt?“]]></description>
      <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 05:43:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/abrechnung/hausbesuche-duerfen-bei-hausbesuchen-mehrere-unterschriftenlisten-gleichzeitig-gefuehrt-werden-f174889</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/abrechnung/hausbesuche-duerfen-bei-hausbesuchen-mehrere-unterschriftenlisten-gleichzeitig-gefuehrt-werden-f174889</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Frage:  ?Wir sind eine Praxis in einer Großstadt. Mitarbeiter, die Hausbesuche machen, arbeiten in verschiedenen Stadtteilen weit entfernt von unserer Praxis. Sie behalten die Verordnung (VO) bei sich. Wird der Mitarbeiter krank, übernimmt eine Vertretung die Behandlung, hat aber die VO nicht. Der Behandlungstermin wird daher später auf der VO nachgetragen und der Patient unterschreibt nachträglich. Bei Palliativpatienten haben wir das Risiko, dass eine nachträgliche Bestätigung wegen Versterbens nicht mehr möglich ist. Dürfen wir in diesen Fällen für die Vertretung eine zweite Unterschriftenliste machen, auf der die Vertretung den Behandlungstermin einträgt und gleich nach Behandlungsende vom Patienten quittieren lässt??]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grundlagenforschung | Chronische Kreuzschmerzen: MBSR als effektive Therapieergänzung</title>
      <description><![CDATA[Eine im Fachmagazin JAMA veröffentlichte Studie unterstreicht die Bedeutung der achtsamkeitsbasierten Stressreduktion (Mindfulness-Based Stress Reduction, MBSR) bei der Behandlung von chronischen Kreuzschmerzen. In einer Untersuchung mit 342 Patienten erwies sich MBSR im Vergleich zur medizinischen Standardversorgung als deutlich wirksamer.]]></description>
      <pubDate>Tue, 07 Jul 2026 05:46:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/perspektiven/grundlagenforschung-chronische-kreuzschmerzen-mbsr-als-effektive-therapieergaenzung-f174891</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/perspektiven/grundlagenforschung-chronische-kreuzschmerzen-mbsr-als-effektive-therapieergaenzung-f174891</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine im Fachmagazin JAMA veröffentlichte Studie unterstreicht die Bedeutung der achtsamkeitsbasierten Stressreduktion (Mindfulness-Based Stress Reduction, MBSR) bei der Behandlung von chronischen Kreuzschmerzen. In einer Untersuchung mit 342 Patienten erwies sich MBSR im Vergleich zur medizinischen Standardversorgung als deutlich wirksamer.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Praxis-Pkw: So erschüttern Sie den Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.12.2008, VI R 34/07, Urteil; BFH 12.6.2018, VIII R 14/15, Urteil; FG Münster 11.5.2017, 13 K 1940/15 E, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Für betriebliche Pkw sind die Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Weil aber die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass solche Fahrzeuge auch privat genutzt werden, muss parallel eine Privatentnahme versteuert werden. Die vermeiden Sie, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Pkw gar nicht privat genutzt haben. PP erklärt, wie das geht.]]></description>
      <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 13:41:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/steuern/einkommensteuer-praxis-pkw-so-erschuettern-sie-den-anscheinsbeweis-fuer-eine-privatnutzung-f174890</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/steuern/einkommensteuer-praxis-pkw-so-erschuettern-sie-den-anscheinsbeweis-fuer-eine-privatnutzung-f174890</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für betriebliche Pkw sind die Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Weil aber die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass solche Fahrzeuge auch privat genutzt werden, muss parallel eine Privatentnahme versteuert werden. Die vermeiden Sie, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Pkw gar nicht privat genutzt haben. PP erklärt, wie das geht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Medical Fitness | Biohacking zur Selbstoptimierung:  Fluch oder Segen für Physiopraxen?</title>
      <description><![CDATA[Wenn der aktuelle Zeitgeist durch zwei Dinge geprägt wird, dann durch den Umgang mit KI und durch das Bestreben, Prozesse zu optimieren und noch effizienter zu gestalten. Übertragen auf den Menschen und seine Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit ergeben sich daraus die Themen Biohacking und Selbstoptimierung. Ob Biohacking für niedergelassene Physiotherapeuten eher Fluch oder Segen ist, erläutert dieser Beitrag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 05:57:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/medical-fitness-biohacking-zur-selbstoptimierung-fluch-oder-segen-fuer-physiopraxen-f174686</link>
      <guid>https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/medical-fitness-biohacking-zur-selbstoptimierung-fluch-oder-segen-fuer-physiopraxen-f174686</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wenn der aktuelle Zeitgeist durch zwei Dinge geprägt wird, dann durch den Umgang mit KI und durch das Bestreben, Prozesse zu optimieren und noch effizienter zu gestalten. Übertragen auf den Menschen und seine Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit ergeben sich daraus die Themen Biohacking und Selbstoptimierung. Ob Biohacking für niedergelassene Physiotherapeuten eher Fluch oder Segen ist, erläutert dieser Beitrag.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>
