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    <title>Praxis Internationale Steuerberatung</title>
    <description>Auslandsinvestitionen rechtssicher planen – Doppelbesteuerungen vermeiden</description>
    <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 09:00:28 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Fri, 09 Oct 2026 02:01:40 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Abkommensrecht | Neue Abkommensregelungen mit der Ukraine und Albanien</title>
      <description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 2.9.26 die Regierungsentwürfe für die zur Ratifikation erforderlichen Zustimmungsgesetze zum neuen DBA mit der Ukraine und zum Änderungsprotokoll zum DBA mit Albanien beschlossen. Bei einer Ratifikation und dem Austausch der Ratifikationsurkunden noch im Jahr 2026 könnten die neuen Regelungen ab dem 1.1.27 anzuwenden sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 09:00:28 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/abkommensrecht-neue-abkommensregelungen-mit-der-ukraine-und-albanien-f176451</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 2.9.26 die Regierungsentwürfe für die zur Ratifikation erforderlichen Zustimmungsgesetze zum neuen DBA mit der Ukraine und zum Änderungsprotokoll zum DBA mit Albanien beschlossen. Bei einer Ratifikation und dem Austausch der Ratifikationsurkunden noch im Jahr 2026 könnten die neuen Regelungen ab dem 1.1.27 anzuwenden sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuerabzug | Steueranmeldung nach § 50a EStG über neues BZSt-Portal</title>
      <description><![CDATA[Zum 1.12.26 stellt das BZSt die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG auf das neue BZSt online.portal (BOP) um. Der Steuerabzug betrifft insbesondere Vergütungen, die inländische Vergütungsschuldner an im Ausland ansässige Künstler, Sportler, Lizenzgeber oder Aufsichtsräte zahlen. Das neue Verfahren ist grundsätzlich bereits für das vierte Quartal 2026 und damit für Zahlungen ab dem 1.10.26 anzuwenden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 09:00:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/steuerabzug-steueranmeldung-nach-50a-estg-ueber-neues-bzst-portal-f176450</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zum 1.12.26 stellt das BZSt die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG auf das neue BZSt online.portal (BOP) um. Der Steuerabzug betrifft insbesondere Vergütungen, die inländische Vergütungsschuldner an im Ausland ansässige Künstler, Sportler, Lizenzgeber oder Aufsichtsräte zahlen. Das neue Verfahren ist grundsätzlich bereits für das vierte Quartal 2026 und damit für Zahlungen ab dem 1.10.26 anzuwenden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsstätten | Die neuen Verwaltungsgrundsätze 2026 —  Teil 2: ausgewählte Praxisfälle</title>
      <description><![CDATA[Mit dem finalen BMF-Schreiben vom 18.6.26 (IV B 2 - S 1301/01410/007/264, BStBl I 26, 907) liegen neue Leitlinien zur Begründung von Betriebsstätten für die Praxis vor. Nachdem Teil 1 den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff und die Wechselwirkung der Tatbestandsmerkmale erläutert hat, geht es nun um deren Anwendung in der Praxis. Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten in fremden Räumen, insbesondere beim Desk-Sharing und in Kundenräumen sowie in Bau- und Montagebetriebsstätten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Geschäftsleitungsbetriebsstätte, die bei international mobilen Geschäftsführern weitreichende steuerliche Folgen haben kann.]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 09:00:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/betriebsstaetten-die-neuen-verwaltungsgrundsaetze-2026-teil-2-ausgewaehlte-praxisfaelle-f176449</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem finalen BMF-Schreiben vom 18.6.26 (IV B 2 - S 1301/01410/007/264, BStBl I 26, 907) liegen neue Leitlinien zur Begründung von Betriebsstätten für die Praxis vor. Nachdem Teil 1 den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff und die Wechselwirkung der Tatbestandsmerkmale erläutert hat, geht es nun um deren Anwendung in der Praxis. Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten in fremden Räumen, insbesondere beim Desk-Sharing und in Kundenräumen sowie in Bau- und Montagebetriebsstätten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Geschäftsleitungsbetriebsstätte, die bei international mobilen Geschäftsführern weitreichende steuerliche Folgen haben kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hybride Gesellschaften | Vollständige Quellensteuererstattung bei Dividenden an S-Corporations</title>
      <description><![CDATA[Der BFH hat die Reichweite des § 50d Abs. 1 S. 11 EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG geklärt. Die Vorschrift besteht heute wortgleich in § 50d Abs. 11a EStG fort. Nach dem Urteil lässt sie den abkommensrechtlichen Erstattungsanspruch einer hybriden Gesellschaft materiell unberührt. Sie regelt lediglich, wer diesen Anspruch geltend machen kann (BFH 11.3.26, I R 13/23).]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 09:00:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/hybride-gesellschaften-vollstaendige-quellensteuererstattung-bei-dividenden-an-s-corporations-f176448</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH hat die Reichweite des § 50d Abs. 1 S. 11 EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG geklärt. Die Vorschrift besteht heute wortgleich in § 50d Abs. 11a EStG fort. Nach dem Urteil lässt sie den abkommensrechtlichen Erstattungsanspruch einer hybriden Gesellschaft materiell unberührt. Sie regelt lediglich, wer diesen Anspruch geltend machen kann (BFH 11.3.26, I R 13/23).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hybride Gesellschaften | Die steuerliche Einordnung einer  börsengehandelten Delaware-LP</title>
      <description><![CDATA[Der Erwerb ausländischer Investments gehört heute zur modernen Portfolioverwaltung. In der Praxis stellt sich dabei regelmäßig die Frage, wie ein ausländisches Rechtsgebilde für deutsche Steuerzwecke einzuordnen ist. Maßgeblich ist hierfür der sog. Rechtstypenvergleich (BMF 19.3.04, IV B 4-S 1301 USA-22/04, BStBl I 04, 411). Die Einordnung hybrider Gesellschaftsformen wie der LLC oder LLP bereitet dabei regelmäßig Schwierigkeiten. Besondere Fragen wirft die börsengehandelte US-Delaware-LP, die sog. Publicly Traded Partnership (PTP), auf. Sie bleibt zivilrechtlich eine Personengesellschaft, weist durch den Börsengang jedoch zahlreiche Merkmale einer Kapitalgesellschaft auf. Der Beitrag untersucht ihre Einordnung nach deutschem Steuerrecht unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung und des MoPeG.]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 09:00:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/hybride-gesellschaften-die-steuerliche-einordnung-einer-boersengehandelten-delaware-lp-f176447</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Erwerb ausländischer Investments gehört heute zur modernen Portfolioverwaltung. In der Praxis stellt sich dabei regelmäßig die Frage, wie ein ausländisches Rechtsgebilde für deutsche Steuerzwecke einzuordnen ist. Maßgeblich ist hierfür der sog. Rechtstypenvergleich (BMF 19.3.04, IV B 4-S 1301 USA-22/04, BStBl I 04, 411). Die Einordnung hybrider Gesellschaftsformen wie der LLC oder LLP bereitet dabei regelmäßig Schwierigkeiten. Besondere Fragen wirft die börsengehandelte US-Delaware-LP, die sog. Publicly Traded Partnership (PTP), auf. Sie bleibt zivilrechtlich eine Personengesellschaft, weist durch den Börsengang jedoch zahlreiche Merkmale einer Kapitalgesellschaft auf. Der Beitrag untersucht ihre Einordnung nach deutschem Steuerrecht unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung und des MoPeG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>DBA-Schweiz | Unzumutbarkeit der Rückkehr an den  Wohnsitz aus beruflichen Gründen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 9.4.2026, VI R 31/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die arbeitsbezogenen Besonderheiten. Die Beurteilung kann daher nicht allein anhand pauschaler Kriterien wie der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort erfolgen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 9.4.26 (VI R 31/24, DStRE 26, 952) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 11:15:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/dba-schweiz-unzumutbarkeit-der-rueckkehr-an-den-wohnsitz-aus-beruflichen-gruenden-f176328</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i.?S.?d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die arbeitsbezogenen Besonderheiten. Die Beurteilung kann daher nicht allein anhand pauschaler Kriterien wie der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort erfolgen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 9.4.26 (VI R 31/24, DStRE 26, 952) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hinweis der Redaktion | Neu aufgelegt: Online-Fachtagung „Steuergestaltung 2026/2027“</title>
      <description><![CDATA[Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel – kompakt an nur einem Tag am PC. Bei dieser Fachtagung erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Jahressteuergesetzen und ausgewählten BMF-Schreiben und BFH-Urteilen. Unsere Experten geben Ihnen das Rüstzeug für eine ganzheitliche Gestaltungsberatung zum Jahresende an die Hand. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!]]></description>
      <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 11:02:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/hinweis-der-redaktion-neu-aufgelegt-online-fachtagung-steuergestaltung-20262027-f175893</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel ? kompakt an nur einem Tag am PC. Bei dieser Fachtagung erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Jahressteuergesetzen und ausgewählten BMF-Schreiben und BFH-Urteilen. Unsere Experten geben Ihnen das Rüstzeug für eine ganzheitliche Gestaltungsberatung zum Jahresende an die Hand. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aufdeckung stiller Reserven | Neun Musterfälle zur Entstrickung bei  Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung – Teil 1</title>
      <description><![CDATA[Die Tatbestände und Rechtsfolgen der passiven Entstrickung sind im Schrifttum und in der Finanzgerichtsbarkeit umfassend diskutiert worden. Daneben gibt es Entstrickungen, die ohne Zutun des Steuerpflichtigen, aber durch das Handeln anderer Personen ausgelöst werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei § 17 Abs. 5 EStG – eine Vorschrift, die im Schrifttum und in der Praxis bislang wenig Beachtung findet. Der Beitrag zeigt anhand von neun Musterfällen, wann § 17 Abs. 5 EStG zur Anwendung kommt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 11:48:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/musterfaelle/aufdeckung-stiller-reserven-neun-musterfaelle-zur-entstrickung-bei-verlegung-von-sitz-und-geschaeftsleitung-teil-1-f176065</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Tatbestände und Rechtsfolgen der passiven Entstrickung sind im Schrifttum und in der Finanzgerichtsbarkeit umfassend diskutiert worden. Daneben gibt es Entstrickungen, die ohne Zutun des Steuerpflichtigen, aber durch das Handeln anderer Personen ausgelöst werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei § 17 Abs. 5 EStG ? eine Vorschrift, die im Schrifttum und in der Praxis bislang wenig Beachtung findet. Der Beitrag zeigt anhand von neun Musterfällen, wann § 17 Abs. 5 EStG zur Anwendung kommt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung bei Auslandsentsendung</title>
      <description><![CDATA[Das Hessische FG (26.11.25, 11 K 930/23) hat entschieden, dass die Kosten für eine Wohnung im Ausland bei einer grenzüberschreitenden doppelten Haushaltsführung nicht vollständig den steuerfreien Auslandseinkünften zuzuordnen sind. Vielmehr sind die Aufwendungen grundsätzlich nach dem Verhältnis der ausländischen und inländischen Arbeitstage aufzuteilen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 09:52:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-doppelte-haushaltsfuehrung-bei-auslandsentsendung-f175903</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das Hessische FG (26.11.25, 11 K 930/23) hat entschieden, dass die Kosten für eine Wohnung im Ausland bei einer grenzüberschreitenden doppelten Haushaltsführung nicht vollständig den steuerfreien Auslandseinkünften zuzuordnen sind. Vielmehr sind die Aufwendungen grundsätzlich nach dem Verhältnis der ausländischen und inländischen Arbeitstage aufzuteilen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abkommensrecht | BMF aktualisiert DBA-Verhandlungsgrundlage</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat am 3.7.26 die deutsche DBA-Verhandlungsgrundlage erstmals seit 2013 umfassend aktualisiert. Sie berücksichtigt insbesondere das OECD-MA 2017 und die Ergebnisse des OECD/G20-BEPS-Projekts. Für die Praxis zeigt sie, welche Positionen Deutschland bei künftigen DBA-Verhandlungen vertreten wird.]]></description>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 09:52:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/abkommensrecht-bmf-aktualisiert-dba-verhandlungsgrundlage-f175902</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat am 3.7.26 die deutsche DBA-Verhandlungsgrundlage erstmals seit 2013 umfassend aktualisiert. Sie berücksichtigt insbesondere das OECD-MA 2017 und die Ergebnisse des OECD/G20-BEPS-Projekts. Für die Praxis zeigt sie, welche Positionen Deutschland bei künftigen DBA-Verhandlungen vertreten wird.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außensteuergesetz | Vermeidung der Wegzugsbesteuerung am Beispiel Spanien – Teil 2</title>
      <description><![CDATA[Der erste Teil dieser Beitragsreihe hat gezeigt, dass sich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG durch reines Wohnsitzmanagement nur begrenzt vermeiden lässt (s. PIStB 26, 217). Das spanische Sonderregime „Lex Beckham“ ermöglicht zwar einen Aufschub der Besteuerung von Kapitalgesellschaftsanteilen um bis zu etwa sechs Jahre, eine dauerhafte Vermeidung ist damit jedoch nicht möglich. Dieser zweite Teil zeigt, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine Holding-GmbH & Co. KG die Wegzugsbesteuerung dauerhaft vermeiden kann und wie sich diese Gestaltung mit „Lex Beckham“ kombinieren lässt.]]></description>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 09:51:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/aussensteuergesetz-vermeidung-der-wegzugsbesteuerung-am-beispiel-spanien-teil-2-f175901</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der erste Teil dieser Beitragsreihe hat gezeigt, dass sich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG durch reines Wohnsitzmanagement nur begrenzt vermeiden lässt (s. PIStB 26, 217). Das spanische Sonderregime ?Lex Beckham? ermöglicht zwar einen Aufschub der Besteuerung von Kapitalgesellschaftsanteilen um bis zu etwa sechs Jahre, eine dauerhafte Vermeidung ist damit jedoch nicht möglich. Dieser zweite Teil zeigt, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine Holding-GmbH &amp; Co. KG die Wegzugsbesteuerung dauerhaft vermeiden kann und wie sich diese Gestaltung mit ?Lex Beckham? kombinieren lässt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsstätten | Die neuen Verwaltungsgrundsätze 2026 –  Teil 1: der Betriebsstättenbegriff</title>
      <description><![CDATA[Nach mehr als 25 Jahren löst die Finanzverwaltung den „Weihnachtserlass“ vom 24.12.99 ab und ordnet den Betriebsstättenbegriff im innerstaatlichen und im Abkommensrecht systematisch neu. Das BMF-Schreiben zum Betriebsstättenbegriff vom 18.6.26 (IV B 2 - S 1301/01410/007/264, BStBl I 26, 907) greift die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre auf, berücksichtigt das OECD-Update 2025 und reagiert mit Aussagen zu Desk-Sharing, Homeoffice und Influencern auf die moderne Arbeitswelt. Fragen der Gewinnaufteilung bleiben ausgeklammert. Diese Beitragsserie stellt die wesentlichen Neuerungen dar: Teil 1 behandelt den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff, Teil 2 vertieft ausgewählte Praxisfälle und Teil 3 den abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriff.]]></description>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 09:51:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/betriebsstaetten-die-neuen-verwaltungsgrundsaetze-2026-teil-1-der-betriebsstaettenbegriff-f175900</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach mehr als 25 Jahren löst die Finanzverwaltung den ?Weihnachtserlass? vom 24.12.99 ab und ordnet den Betriebsstättenbegriff im innerstaatlichen und im Abkommensrecht systematisch neu. Das BMF-Schreiben zum Betriebsstättenbegriff vom 18.6.26 (IV B 2 - S 1301/01410/007/264, BStBl I 26, 907) greift die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre auf, berücksichtigt das OECD-Update 2025 und reagiert mit Aussagen zu Desk-Sharing, Homeoffice und Influencern auf die moderne Arbeitswelt. Fragen der Gewinnaufteilung bleiben ausgeklammert. Diese Beitragsserie stellt die wesentlichen Neuerungen dar: Teil 1 behandelt den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff, Teil 2 vertieft ausgewählte Praxisfälle und Teil 3 den abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriff.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außensteuergesetz | Geplante Reform der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat im November 2025 einen Referentenentwurf zur umfassenden Reform des § 15 AStG in die Verbändeanhörung gegeben (BMF 18.11.25, 
IV B 5 - S 1361/00010/001/047). Ziel der Neuregelung ist es, die Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen systematisch an die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 ff. AStG anzunähern. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Einführung einer Niedrigsteuergrenze von 15 %, die Ausweitung des Kreises der Zurechnungsempfänger auf mittelbar Bezugs- und Anfallsberechtigte sowie die Neugestaltung des Entlastungsnachweises. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Änderungen, vergleicht sie mit der geltenden Rechtslage und zeigt ihre Auswirkungen für die steuerliche Beratungspraxis auf.]]></description>
      <pubDate>Thu, 13 Aug 2026 07:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/aussensteuergesetz-geplante-reform-der-zurechnungsbesteuerung-bei-auslaendischen-familienstiftungen-f175609</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat im November 2025 einen Referentenentwurf zur umfassenden Reform des § 15 AStG in die Verbändeanhörung gegeben (BMF 18.11.25, 
IV B 5 - S 1361/00010/001/047). Ziel der Neuregelung ist es, die Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen systematisch an die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7?ff. AStG anzunähern. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Einführung einer Niedrigsteuergrenze von 15 %, die Ausweitung des Kreises der Zurechnungsempfänger auf mittelbar Bezugs- und Anfallsberechtigte sowie die Neugestaltung des Entlastungsnachweises. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Änderungen, vergleicht sie mit der geltenden Rechtslage und zeigt ihre Auswirkungen für die steuerliche Beratungspraxis auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hinzurechnungsbesteuerung | Ausländische Hinzurechnungssteuer bleibt bei der Niedrigbesteuerung unberücksichtigt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Baden-Württemberg 10.7.2025, 3 K 1653/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass für die Prüfung der Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG a. F. eine isolierte gesellschaftsbezogene Betrachtung vorzunehmen ist. Danach ist allein auf die Ebene der Zwischengesellschaft abzustellen. Eine im Ausland erhobene Hinzurechnungssteuer auf Ebene einer zwischengeschalteten Gesellschaft – im Streitfall in Schweden – bleibt dabei unberücksichtigt (FG Baden-Württemberg 10.7.25, 3 K 1653/19, EFG 2026, 511; Rev. BFH IX R 25/25).]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 08:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/hinzurechnungsbesteuerung-auslaendische-hinzurechnungssteuer-bleibt-bei-der-niedrigbesteuerung-unberuecksichtigt-f175611</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass für die Prüfung der Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG a.?F. eine isolierte gesellschaftsbezogene Betrachtung vorzunehmen ist. Danach ist allein auf die Ebene der Zwischengesellschaft abzustellen. Eine im Ausland erhobene Hinzurechnungssteuer auf Ebene einer zwischengeschalteten Gesellschaft ? im Streitfall in Schweden ? bleibt dabei unberücksichtigt (FG Baden-Württemberg 10.7.25, 3 K 1653/19, EFG 2026, 511; Rev. BFH IX R 25/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers auf Lohnsteuer nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F.</title>
      <description><![CDATA[Ein Arbeitnehmer kann zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer künftig nicht mehr in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F. vom Finanzamt zurückfordern. Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (z. B. BFH 21.10.09, I R 70/08, BStBl II 12, 493) auf. Stattdessen muss der Arbeitnehmer gegen die zugrunde liegende Lohnsteuer-Anmeldung vorgehen (BFH 9.4.26, VI R 12/24, BB 26, 1621).]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 14:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-erstattungsanspruch-des-arbeitnehmers-auf-lohnsteuer-nach-50d-abs1-s2-estg-af-f175610</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Arbeitnehmer kann zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer künftig nicht mehr in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a.?F. vom Finanzamt zurückfordern. Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (z. B. BFH 21.10.09, I R 70/08, BStBl II 12, 493) auf. Stattdessen muss der Arbeitnehmer gegen die zugrunde liegende Lohnsteuer-Anmeldung vorgehen (BFH 9.4.26, VI R 12/24, BB 26, 1621).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Impulse | Kostenlose Lunch-Webinare für Steuerkanzleien</title>
      <description><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 11:10:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/kp/kurz-informiert/ki-impulse-kostenlose-lunch-webinare-fuer-steuerkanzleien-f175367</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abkommensrecht | Deutschland suspendiert DBA mit Russland ab 1.1.27</title>
      <description><![CDATA[Deutschland hat Russland am 30.6.26 offiziell mitgeteilt, dass das DBA vom 29.5.96 einschließlich des Änderungsprotokolls von 2007 mit Wirkung zum 1.1.27 suspendiert wird. Damit finden die Regelungen des DBA ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/abkommensrecht-deutschland-suspendiert-dba-mit-russland-ab-1127-f175366</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Deutschland hat Russland am 30.6.26 offiziell mitgeteilt, dass das DBA vom 29.5.96 einschließlich des Änderungsprotokolls von 2007 mit Wirkung zum 1.1.27 suspendiert wird. Damit finden die Regelungen des DBA ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | BMF ändert Inlandsbegriff für Arbeitnehmer auf deutschen Schiffen</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat seine Auffassung zur Besteuerung von Arbeitslohn geändert. Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See gilt 
künftig nicht mehr als im Inland ausgeübt. Damit begründet die Beflaggung 
bei beschränkt Steuerpflichtigen allein keine deutsche Steuerpflicht mehr (BMF 6.7.26, IV B 6 – S 2300/00151/004/111).]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-bmf-aendert-inlandsbegriff-fuer-arbeitnehmer-auf-deutschen-schiffen-f175365</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat seine Auffassung zur Besteuerung von Arbeitslohn geändert. Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See gilt 
künftig nicht mehr als im Inland ausgeübt. Damit begründet die Beflaggung 
bei beschränkt Steuerpflichtigen allein keine deutsche Steuerpflicht mehr (BMF 6.7.26, IV B 6 ? S 2300/00151/004/111).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Neuer 4,9 %-Steuersatz für Grundnahrungsmittel in Österreich</title>
      <description><![CDATA[Zum 1.7.26 führte Österreich für bestimmte Grundnahrungsmittel einen neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 4,9 % ein. Bis zum 30.6.26 war weiterhin der regulär-ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % anwendbar. Begünstigt sind ausschließlich die gesetzlich definierten Grundnahrungsmittel.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-neuer-49-steuersatz-fuer-grundnahrungsmittel-in-oesterreich-f175364</link>
      <guid>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-neuer-49-steuersatz-fuer-grundnahrungsmittel-in-oesterreich-f175364</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zum 1.7.26 führte Österreich für bestimmte Grundnahrungsmittel einen neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 4,9 % ein. Bis zum 30.6.26 war weiterhin der regulär-ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % anwendbar. Begünstigt sind ausschließlich die gesetzlich definierten Grundnahrungsmittel.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außensteuergesetz | Vermeidung der Wegzugsbesteuerung am Beispiel Spanien (Teil 1)</title>
      <description><![CDATA[Seit einigen Jahren nimmt die Zahl vermögender Privatpersonen, die Deutschland verlassen, kontinuierlich zu. Spanien zählt dabei zu den beliebtesten Zielländern. In der Beratungspraxis stellt sich deshalb häufig die Frage, ob und wie die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vermieden werden kann, wenn GmbH-Anteile gehalten werden. Der erste Teil dieser Beitragsreihe erläutert die Grundlagen der Wegzugsbesteuerung und zeigt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten das spanische Sonderregime „Lex Beckham“ bietet. Der zweite Teil beleuchtet die steuerlichen Folgen einer Holding-Struktur unter Einbindung einer GmbH & Co. KG und verdeutlicht, wie sich diese zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nutzen lässt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/aussensteuergesetz-vermeidung-der-wegzugsbesteuerung-am-beispiel-spanien-teil-1-f175363</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
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