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    <title>Praxis Internationale Steuerberatung</title>
    <description>Auslandsinvestitionen rechtssicher planen – Doppelbesteuerungen vermeiden</description>
    <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 08:38:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Wed, 12 Aug 2026 13:48:13 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Hinzurechnungsbesteuerung | Ausländische Hinzurechnungssteuer bleibt bei der Niedrigbesteuerung unberücksichtigt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Baden-Württemberg 10.7.2025, 3 K 1653/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass für die Prüfung der Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG a. F. eine isolierte gesellschaftsbezogene Betrachtung vorzunehmen ist. Danach ist allein auf die Ebene der Zwischengesellschaft abzustellen. Eine im Ausland erhobene Hinzurechnungssteuer auf Ebene einer zwischengeschalteten Gesellschaft – im Streitfall in Schweden – bleibt dabei unberücksichtigt (FG Baden-Württemberg 10.7.25, 3 K 1653/19, EFG 2026, 511; Rev. BFH IX R 25/25).]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 08:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/hinzurechnungsbesteuerung-auslaendische-hinzurechnungssteuer-bleibt-bei-der-niedrigbesteuerung-unberuecksichtigt-f175611</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass für die Prüfung der Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG a.?F. eine isolierte gesellschaftsbezogene Betrachtung vorzunehmen ist. Danach ist allein auf die Ebene der Zwischengesellschaft abzustellen. Eine im Ausland erhobene Hinzurechnungssteuer auf Ebene einer zwischengeschalteten Gesellschaft ? im Streitfall in Schweden ? bleibt dabei unberücksichtigt (FG Baden-Württemberg 10.7.25, 3 K 1653/19, EFG 2026, 511; Rev. BFH IX R 25/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers auf Lohnsteuer nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F.</title>
      <description><![CDATA[Ein Arbeitnehmer kann zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer künftig nicht mehr in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F. vom Finanzamt zurückfordern. Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (z. B. BFH 21.10.09, I R 70/08, BStBl II 12, 493) auf. Stattdessen muss der Arbeitnehmer gegen die zugrunde liegende Lohnsteuer-Anmeldung vorgehen (BFH 9.4.26, VI R 12/24, BB 26, 1621).]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 14:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-erstattungsanspruch-des-arbeitnehmers-auf-lohnsteuer-nach-50d-abs1-s2-estg-af-f175610</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Arbeitnehmer kann zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer künftig nicht mehr in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a.?F. vom Finanzamt zurückfordern. Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (z. B. BFH 21.10.09, I R 70/08, BStBl II 12, 493) auf. Stattdessen muss der Arbeitnehmer gegen die zugrunde liegende Lohnsteuer-Anmeldung vorgehen (BFH 9.4.26, VI R 12/24, BB 26, 1621).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Impulse | Kostenlose Lunch-Webinare für Steuerkanzleien</title>
      <description><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 11:10:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/kp/kurz-informiert/ki-impulse-kostenlose-lunch-webinare-fuer-steuerkanzleien-f175367</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abkommensrecht | Deutschland suspendiert DBA mit Russland ab 1.1.27</title>
      <description><![CDATA[Deutschland hat Russland am 30.6.26 offiziell mitgeteilt, dass das DBA vom 29.5.96 einschließlich des Änderungsprotokolls von 2007 mit Wirkung zum 1.1.27 suspendiert wird. Damit finden die Regelungen des DBA ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/abkommensrecht-deutschland-suspendiert-dba-mit-russland-ab-1127-f175366</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Deutschland hat Russland am 30.6.26 offiziell mitgeteilt, dass das DBA vom 29.5.96 einschließlich des Änderungsprotokolls von 2007 mit Wirkung zum 1.1.27 suspendiert wird. Damit finden die Regelungen des DBA ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | BMF ändert Inlandsbegriff für Arbeitnehmer auf deutschen Schiffen</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat seine Auffassung zur Besteuerung von Arbeitslohn geändert. Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See gilt 
künftig nicht mehr als im Inland ausgeübt. Damit begründet die Beflaggung 
bei beschränkt Steuerpflichtigen allein keine deutsche Steuerpflicht mehr (BMF 6.7.26, IV B 6 – S 2300/00151/004/111).]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-bmf-aendert-inlandsbegriff-fuer-arbeitnehmer-auf-deutschen-schiffen-f175365</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat seine Auffassung zur Besteuerung von Arbeitslohn geändert. Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See gilt 
künftig nicht mehr als im Inland ausgeübt. Damit begründet die Beflaggung 
bei beschränkt Steuerpflichtigen allein keine deutsche Steuerpflicht mehr (BMF 6.7.26, IV B 6 ? S 2300/00151/004/111).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Neuer 4,9 %-Steuersatz für Grundnahrungsmittel in Österreich</title>
      <description><![CDATA[Zum 1.7.26 führte Österreich für bestimmte Grundnahrungsmittel einen neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 4,9 % ein. Bis zum 30.6.26 war weiterhin der regulär-ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % anwendbar. Begünstigt sind ausschließlich die gesetzlich definierten Grundnahrungsmittel.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-neuer-49-steuersatz-fuer-grundnahrungsmittel-in-oesterreich-f175364</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zum 1.7.26 führte Österreich für bestimmte Grundnahrungsmittel einen neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 4,9 % ein. Bis zum 30.6.26 war weiterhin der regulär-ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % anwendbar. Begünstigt sind ausschließlich die gesetzlich definierten Grundnahrungsmittel.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außensteuergesetz | Vermeidung der Wegzugsbesteuerung am Beispiel Spanien (Teil 1)</title>
      <description><![CDATA[Seit einigen Jahren nimmt die Zahl vermögender Privatpersonen, die Deutschland verlassen, kontinuierlich zu. Spanien zählt dabei zu den beliebtesten Zielländern. In der Beratungspraxis stellt sich deshalb häufig die Frage, ob und wie die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vermieden werden kann, wenn GmbH-Anteile gehalten werden. Der erste Teil dieser Beitragsreihe erläutert die Grundlagen der Wegzugsbesteuerung und zeigt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten das spanische Sonderregime „Lex Beckham“ bietet. Der zweite Teil beleuchtet die steuerlichen Folgen einer Holding-Struktur unter Einbindung einer GmbH & Co. KG und verdeutlicht, wie sich diese zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nutzen lässt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/aussensteuergesetz-vermeidung-der-wegzugsbesteuerung-am-beispiel-spanien-teil-1-f175363</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Seit einigen Jahren nimmt die Zahl vermögender Privatpersonen, die Deutschland verlassen, kontinuierlich zu. Spanien zählt dabei zu den beliebtesten Zielländern. In der Beratungspraxis stellt sich deshalb häufig die Frage, ob und wie die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vermieden werden kann, wenn GmbH-Anteile gehalten werden. Der erste Teil dieser Beitragsreihe erläutert die Grundlagen der Wegzugsbesteuerung und zeigt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten das spanische Sonderregime ?Lex Beckham? bietet. Der zweite Teil beleuchtet die steuerlichen Folgen einer Holding-Struktur unter Einbindung einer GmbH &amp; Co. KG und verdeutlicht, wie sich diese zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nutzen lässt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Wegzug ins EU-Ausland: Vermietungseinkünfte reichen für Differenzkindergeld nicht aus</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 15.1.2026, III R 7/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Lebt eine Familie mit ihrem Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat und werden dort niedrigere Familienleistungen als in Deutschland gezahlt, besteht kein Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn sich ein deutscher Kindergeldanspruch ausschließlich daraus ergeben würde, dass der Antragsteller aufgrund von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (BFH 15.1.26, III R 7/23, EStB 26, 216).]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-wegzug-ins-eu-ausland-vermietungseinkuenfte-reichen-fuer-differenzkindergeld-nicht-aus-f175362</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Lebt eine Familie mit ihrem Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat und werden dort niedrigere Familienleistungen als in Deutschland gezahlt, besteht kein Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn sich ein deutscher Kindergeldanspruch ausschließlich daraus ergeben würde, dass der Antragsteller aufgrund von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (BFH 15.1.26, III R 7/23, EStB 26, 216).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Innergemeinschaftliche Lieferung | Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.12.2025, V R 3/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die fehlende Gelangensbestätigung führt bei innergemeinschaftlichen 
Lieferungen in der Praxis häufig zu Unsicherheiten. Der BFH hat nun klargestellt: Für den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG ist jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. der 11. Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.3.13 (BGBl I 13, 602) zum 1.10.13 keine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV erforderlich. Es komme auf die Gesamtheit der Nachweise und die Sorgfalt des Unternehmers an (BFH 18.12.25, V R 3/25, DStR 26, 1057).]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/innergemeinschaftliche-lieferung-gelangensbestaetigung-keine-voraussetzung-fuer-vertrauensschutz-f175361</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die fehlende Gelangensbestätigung führt bei innergemeinschaftlichen 
Lieferungen in der Praxis häufig zu Unsicherheiten. Der BFH hat nun klargestellt: Für den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG ist jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. der 11. Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.3.13 (BGBl I 13, 602) zum 1.10.13 keine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV erforderlich. Es komme auf die Gesamtheit der Nachweise und die Sorgfalt des Unternehmers an (BFH 18.12.25, V R 3/25, DStR 26, 1057).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grenzüberschreitender Arbeitslohn | Steuerfreie Einkunftsteile im Ausland: Reichweite des § 50d Abs. 9 S. 4 EStG</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.3.2026, VI B 44/25 (AdV), Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse führen in der Praxis regelmäßig zu schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen DBA und nationalem Steuerrecht. Der BFH-Beschluss vom 4.3.26 (VI B 44/25 [AdV], s. bereits PIStB 26, 114) zur Aussetzung der Vollziehung geht jedoch über verfahrensrechtliche Fragen hinaus. Im Mittelpunkt steht die bislang höchstrichterlich ungeklärte Frage, ob § 50d Abs. 9 S. 4 EStG auch einzelne Teile von im Quellenstaat steuerfrei behandelten Einkünften erfasst. Zwar lässt der BFH diese Grundsatzfrage der Hauptsacheentscheidung vorbehalten. Der Beschluss enthält jedoch bereits wichtige Hinweise zum Zusammenspiel von DBA-Rückfallklauseln und § 50d Abs. 9 S. 4 EStG. Die Aussetzung der Vollziehung scheiterte allein an der gebotenen Saldierung zulasten der Steuerpflichtigen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:48:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/grenzueberschreitender-arbeitslohn-steuerfreie-einkunftsteile-im-ausland-reichweite-des-50d-abs-9-s-4-estg-f175360</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse führen in der Praxis regelmäßig zu schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen DBA und nationalem Steuerrecht. Der BFH-Beschluss vom 4.3.26 (VI B 44/25 [AdV], s. bereits PIStB 26, 114) zur Aussetzung der Vollziehung geht jedoch über verfahrensrechtliche Fragen hinaus. Im Mittelpunkt steht die bislang höchstrichterlich ungeklärte Frage, ob § 50d Abs. 9 S. 4 EStG auch einzelne Teile von im Quellenstaat steuerfrei behandelten Einkünften erfasst. Zwar lässt der BFH diese Grundsatzfrage der Hauptsacheentscheidung vorbehalten. Der Beschluss enthält jedoch bereits wichtige Hinweise zum Zusammenspiel von DBA-Rückfallklauseln und § 50d Abs. 9 S. 4 EStG. Die Aussetzung der Vollziehung scheiterte allein an der gebotenen Saldierung zulasten der Steuerpflichtigen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete | Funktionsverlagerung und StAbwG:  Steuerliche Belastungsanalyse im Vergleich</title>
      <description><![CDATA[Geschäftsvorgänge in Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet zu verlagern, erscheint in der Praxis häufig als naheliegende Reaktion auf die Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG). Steuerlich führt dieser Schritt jedoch nicht zwangsläufig zu einer geringeren Belastung. Anhand eines vereinfachten Praxisfalls zeigt der Beitrag, dass die steuerlichen Folgen maßgeblich davon abhängen, ob die ausländische Vertriebseinheit als Körperschaft oder Betriebsstätte ausgestaltet ist und ob ein DBA anwendbar ist. Der Beitrag zeigt anhand eines Praxisfalls, dass die laufenden Nachteile des StAbwG häufig gegen die einmaligen Steuerfolgen einer Funktionsverlagerung und einer notwendigen Strukturänderung abzuwägen sind. Der Beitrag versteht sich dabei nicht als allgemeine Gestaltungsempfehlung zur Vermeidung des StAbwG.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 10:47:54 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/musterfaelle/nicht-kooperative-steuerhoheitsgebiete-funktionsverlagerung-und-stabwg-steuerliche-belastungsanalyse-im-vergleich-f175359</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Geschäftsvorgänge in Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet zu verlagern, erscheint in der Praxis häufig als naheliegende Reaktion auf die Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG). Steuerlich führt dieser Schritt jedoch nicht zwangsläufig zu einer geringeren Belastung. Anhand eines vereinfachten Praxisfalls zeigt der Beitrag, dass die steuerlichen Folgen maßgeblich davon abhängen, ob die ausländische Vertriebseinheit als Körperschaft oder Betriebsstätte ausgestaltet ist und ob ein DBA anwendbar ist. Der Beitrag zeigt anhand eines Praxisfalls, dass die laufenden Nachteile des StAbwG häufig gegen die einmaligen Steuerfolgen einer Funktionsverlagerung und einer notwendigen Strukturänderung abzuwägen sind. Der Beitrag versteht sich dabei nicht als allgemeine Gestaltungsempfehlung zur Vermeidung des StAbwG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 13:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Betriebsstättenbegriff | Finales BMF-Schreiben veröffentlicht</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat am 18.6.26 das finale Anwendungsschreiben zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die Betriebsstättenbegründung im nationalen und internationalen Steuerrecht veröffentlicht (BMF 18.6.26, IV B 2 – S 1301/01410/007/264).]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:42:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/betriebsstaettenbegriff-finales-bmf-schreiben-veroeffentlicht-f174760</link>
      <guid>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/betriebsstaettenbegriff-finales-bmf-schreiben-veroeffentlicht-f174760</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Progressionsvorbehalt | Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil berücksichtigen</title>
      <description><![CDATA[Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Altersrente des niederländischen „Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“ im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil und nicht lediglich mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen ist (FG Düsseldorf 5.5.26, 10 K 976/25 E, Rev. BFH X R 14/25).]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:42:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/progressionsvorbehalt-niederlaendische-altersrente-mit-besteuerungsanteil-beruecksichtigen-f174759</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Altersrente des niederländischen ?Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds? im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil und nicht lediglich mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen ist (FG Düsseldorf 5.5.26, 10 K 976/25 E, Rev. BFH X R 14/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsverletzungsverfahren | EU-Kommission gegen Inlandsbindung des § 7g EStG</title>
      <description><![CDATA[Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie fordert die Abschaffung der Regelung in § 7g EStG, nach der Investitionsabzugsbeträge nur für Wirtschaftsgüter gewährt werden, die ausschließlich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:42:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/vertragsverletzungsverfahren-eu-kommission-gegen-inlandsbindung-des-7g-estg-f174758</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie fordert die Abschaffung der Regelung in § 7g EStG, nach der Investitionsabzugsbeträge nur für Wirtschaftsgüter gewährt werden, die ausschließlich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hinzurechnungsbesteuerung | Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt – ist § 12 AStG unionsrechtswidrig?</title>
      <description><![CDATA[Mit Urteil vom 26.2.26 (C-524/23, Kommission/Belgien) hat der EuGH die Bedeutung des Art. 8 Abs. 7 ATAD für die Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung hervorgehoben. Danach müssen auf Ebene der Zwischengesellschaft entrichtete ausländische Steuern bei der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags berücksichtigt werden. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob die deutsche Ausgestaltung der Steueranrechnung in § 12 AStG im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Der Beitrag stellt das Urteil vor und beleuchtet dessen mögliche Auswirkungen auf die Anrechenbarkeit ausländischer Steuern, insbesondere im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:42:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/hinzurechnungsbesteuerung-anrechnung-auslaendischer-steuern-auf-die-gewst-ist-12-astg-unionsrechtswidrig-f174757</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit Urteil vom 26.2.26 (C-524/23, Kommission/Belgien) hat der EuGH die Bedeutung des Art. 8 Abs. 7 ATAD für die Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung hervorgehoben. Danach müssen auf Ebene der Zwischengesellschaft entrichtete ausländische Steuern bei der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags berücksichtigt werden. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob die deutsche Ausgestaltung der Steueranrechnung in § 12 AStG im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Der Beitrag stellt das Urteil vor und beleuchtet dessen mögliche Auswirkungen auf die Anrechenbarkeit ausländischer Steuern, insbesondere im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Indien | Betriebsstätten deutscher Unternehmen in Indien – Risiken und Praxisempfehlungen</title>
      <description><![CDATA[Indien ist für deutsche Unternehmen ein attraktiver Absatzmarkt und gleichzeitig – zumindest gefühlt – steuerlich riskant. Während das Land über die Jahre sein Steuerrecht reformiert und 2025 zuletzt eine umfassende redaktionelle Neuordnung des Ertragsteuerrechts vorgenommen hat, führen Geschäfte mit Indien frühzeitig zu einer Besteuerung vor Ort und treffen auf hohe formale Anforderungen. Der Beitrag ordnet die unternehmerische Praxis steuerrechtlich ein: Zunächst wird die Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen unterhalb der Schwelle einer Betriebsstätte dargestellt. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte sowie deren praktische steuerliche Abwicklung erläutert.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:41:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/indien-betriebsstaetten-deutscher-unternehmen-in-indien-risiken-und-praxisempfehlungen-f174756</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Indien ist für deutsche Unternehmen ein attraktiver Absatzmarkt und gleichzeitig ? zumindest gefühlt ? steuerlich riskant. Während das Land über die Jahre sein Steuerrecht reformiert und 2025 zuletzt eine umfassende redaktionelle Neuordnung des Ertragsteuerrechts vorgenommen hat, führen Geschäfte mit Indien frühzeitig zu einer Besteuerung vor Ort und treffen auf hohe formale Anforderungen. Der Beitrag ordnet die unternehmerische Praxis steuerrechtlich ein: Zunächst wird die Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen unterhalb der Schwelle einer Betriebsstätte dargestellt. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte sowie deren praktische steuerliche Abwicklung erläutert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beschränkt steuerpflichtige Künstler und Sportler | Abzugsteuerentlastung nach § 50 Abs. 4 EStG: ungleiche Praxis bei Kultur und Sport</title>
      <description><![CDATA[Nach § 50 Abs. 4 EStG kann der Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt steuerpflichtige Künstler und Sportler unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Während Freistellungen für internationale Sportgroßereignisse wie die Champions League, Fußball-Welt- und Europameisterschaften regelmäßig großzügig gewährt werden, wird die Freistellung nach dem Kulturvereinigungserlass (BMF 20.7.83, IV B 4 – S 2303 – 34/83, BStBl I 83, 382) von den Finanzämtern häufig restriktiv und uneinheitlich gehandhabt. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und untersucht, welche Freistellungspraxis unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes geboten ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:41:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/beschraenkt-steuerpflichtige-kuenstler-und-sportler-abzugsteuerentlastung-nach-50-abs-4-estg-ungleiche-praxis-bei-kultur-und-sport-f174755</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 50 Abs. 4 EStG kann der Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt steuerpflichtige Künstler und Sportler unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Während Freistellungen für internationale Sportgroßereignisse wie die Champions League, Fußball-Welt- und Europameisterschaften regelmäßig großzügig gewährt werden, wird die Freistellung nach dem Kulturvereinigungserlass (BMF 20.7.83, IV B 4 ? S 2303 ? 34/83, BStBl I 83, 382) von den Finanzämtern häufig restriktiv und uneinheitlich gehandhabt. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und untersucht, welche Freistellungspraxis unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes geboten ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abkommensrecht und Gewerbesteuer | Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf inländische Gewerbesteuer</title>
      <description><![CDATA[Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die US-amerikanische Quellensteuer (non-resident withholding tax) nach Art. 23 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 DBA-USA unter entsprechender Anwendung des § 26 KStG auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden kann. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die US-Quellensteuer im Verhältnis zur deutschen Gewerbesteuer eine gleichartige Steuer ist (FG Berlin-Brandenburg 14.1.26, 10 K 10106/23, DStR 26, 524; Rev. BFH I R 2/26).]]></description>
      <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:37:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/abkommensrecht-und-gewerbesteuer-anrechnung-auslaendischer-quellensteuer-auf-inlaendische-gewerbesteuer-f174709</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | US-Invaliditätsentschädigung ist steuerfrei</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 23.4.2026, X R 29/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG ist nicht auf deutsche öffentliche Mittel beschränkt, sondern erfasst auch Leistungen ausländischer Staaten (BFH 23.4.26, X R 29/22, BB 26, 1301).]]></description>
      <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:37:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-us-invaliditaetsentschaedigung-ist-steuerfrei-f174710</link>
      <guid>https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/einkommensteuer-us-invaliditaetsentschaedigung-ist-steuerfrei-f174710</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das Tatbestandsmerkmal ?aus öffentlichen Mitteln? in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG ist nicht auf deutsche öffentliche Mittel beschränkt, sondern erfasst auch Leistungen ausländischer Staaten (BFH 23.4.26, X R 29/22, BB 26, 1301).]]></content:encoded>
    </item>
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