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  <title type="text">Praxis Internationale Steuerberatung</title>
  <subtitle type="text">Auslandsinvestitionen rechtssicher planen – Doppelbesteuerungen vermeiden</subtitle>
  <updated>2026-06-26T10:37:52+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Abkommensrecht und Gewerbesteuer | Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf inländische Gewerbesteuer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die US-amerikanische Quellensteuer (non-resident withholding tax) nach Art. 23 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 DBA-USA unter entsprechender Anwendung des § 26 KStG auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden kann. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die US-Quellensteuer im Verhältnis zur deutschen Gewerbesteuer eine gleichartige Steuer ist (FG Berlin-Brandenburg 14.1.26, 10 K 10106/23, DStR 26, 524; Rev. BFH I R 2/26).]]></summary>
    <updated>2026-06-26T10:37:52+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die US-amerikanische Quellensteuer (non-resident withholding tax) nach Art. 23 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 DBA-USA unter entsprechender Anwendung des § 26 KStG auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden kann. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die US-Quellensteuer im Verhältnis zur deutschen Gewerbesteuer eine gleichartige Steuer ist (FG Berlin-Brandenburg 14.1.26, 10 K 10106/23, DStR 26, 524; Rev. BFH I R 2/26).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | US-Invaliditätsentschädigung ist steuerfrei]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 23.4.2026, X R 29/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG ist nicht auf deutsche öffentliche Mittel beschränkt, sondern erfasst auch Leistungen ausländischer Staaten (BFH 23.4.26, X R 29/22, BB 26, 1301).]]></summary>
    <updated>2026-06-26T10:37:38+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das Tatbestandsmerkmal ?aus öffentlichen Mitteln? in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG ist nicht auf deutsche öffentliche Mittel beschränkt, sondern erfasst auch Leistungen ausländischer Staaten (BFH 23.4.26, X R 29/22, BB 26, 1301).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Hinzurechnungsbesteuerung | Neue Vordrucke veröffentlicht und Prüfungsfragebogen eingeführt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG überarbeitet und an die ab VZ 2025 verpflichtende elektronische Übermittlung angepasst (BMF 27.3.26, IV B 5 - S 1369/00008/ 003/327).]]></summary>
    <updated>2026-05-28T11:11:53+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das BMF hat die Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG überarbeitet und an die ab VZ 2025 verpflichtende elektronische Übermittlung angepasst (BMF 27.3.26, IV B 5 - S 1369/00008/ 003/327).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | § 25 UStG: Nichtbeanstandungsregelung bei Reiseleistungen von Drittlandsunternehmen nochmals verlängert]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Finanzverwaltung verlängert die Nichtbeanstandungsregelung zur Anwendung der Margenbesteuerung nach § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland erneut – nun bis zum 31.12.29 (BMF 28.4.26, III C 2 - S 7419/00016/022/023).]]></summary>
    <updated>2026-05-28T11:11:47+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Finanzverwaltung verlängert die Nichtbeanstandungsregelung zur Anwendung der Margenbesteuerung nach § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland erneut ? nun bis zum 31.12.29 (BMF 28.4.26, III C 2 - S 7419/00016/022/023).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Verfahrensrecht | Neue Anlage N-Gre: schnellere Bearbeitung von Grenzgängerfällen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ab VZ 2025 steht für Grenzgänger nach den DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz die neue Anlage N-Gre zur Verfügung (Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemitteilung vom 30.3.26).]]></summary>
    <updated>2026-05-28T11:11:42+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ab VZ 2025 steht für Grenzgänger nach den DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz die neue Anlage N-Gre zur Verfügung (Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemitteilung vom 30.3.26).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbschaftsteuer | Deutsch-amerikanische Erbschaftsteuerfälle: Systemunterschiede und typische Risiken]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Deutsch-amerikanische Erbfälle kommen in der Praxis häufig vor. Dabei treffen unterschiedliche Systeme aufeinander: Die unbeschränkte Steuerpflicht wird in beiden Ländern nach verschiedenen Kriterien bestimmt. Zudem kann die US-Besteuerung im Einzelfall sehr hoch sein (bis zu 40 %), während gleichzeitig deutlich höhere Freibeträge gelten als in Deutschland. Das DBA-ErbSt/SchSt enthält hierzu eine Vielzahl spezieller Regelungen und Varianten. Diese sind in der Anwendung jedoch komplex. Im Folgenden werden ausgewählte Problemfelder aus der Praxis dargestellt und erläutert.]]></summary>
    <updated>2026-05-28T11:11:31+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/erbschaftsteuer-deutsch-amerikanische-erbschaftsteuerfaelle-systemunterschiede-und-typische-risiken-f174200"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Aufdeckung stiller Reserven | BFH bestätigt passive Entstrickung bei DBA-Änderungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In einem bemerkenswerten Urteil (BFH 19.11.25, I R 41/22, DStR 26, 775) hat sich der Erste Senat des BFH erstmals dezidiert mit der passiven Entstrickung im Betriebsvermögen befasst. Im Falle einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts aufgrund einer Änderung des DBA begründete der BFH seine Auslegung des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG mit einer Klarheit, die in dieser Deutlichkeit zwar erhofft, aber nicht unbedingt zu erwarten war. Angesichts zahlreicher geplanter DBA-Änderungen ist die Bedeutung des Urteils hoch. Zugleich enthält es weitere für die Praxis wichtige Klarstellungen.]]></summary>
    <updated>2026-05-28T11:11:22+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/aufdeckung-stiller-reserven-bfh-bestaetigt-passive-entstrickung-bei-dba-aenderungen-f174199"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze | Betriebsstättenrisiken und Gestaltungen bei Employer-of-Record-Strukturen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Fachkräftemangel, Digitalisierung, Eintritt in neue Märkte, Expansion ins Ausland – es gibt für Unternehmen viele gute Gründe, über das Modell Employer of Record (EoR) auf Fachkräfte im Ausland zuzugreifen. Dieser Beitrag analysiert die steuerrechtlichen Implikationen von EoR-Strukturen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsstättenbegründung nach dem OECD-MA. Dabei werden sowohl die Risiken der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte als auch einer Betriebsstätte durch feste Geschäftseinrichtung systematisch untersucht und Gestaltungsempfehlungen für die Praxis formuliert.]]></summary>
    <updated>2026-05-28T11:11:06+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vorsteuerabzug | Kein inländischer Leistungsort bei Werbeleistungen für ausländisches Stammhaus]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Ort einer Werbeleistung i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG liegt nicht im Inland, wenn die Leistung zwar von einem inländischen Verbindungsbüro eines Unternehmens mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland beauftragt wird, tatsächlich aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Büros bestimmt ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Werbeleistung wirtschaftlich für das im Drittland ansässige Stammhaus erbracht und dort verwendet wird (BFH 5.12.25, V R 37/23, BB 26, 853).]]></summary>
    <updated>2026-05-15T08:47:00+02:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkünftequalifikation | Weisungsfreier Alleinverwalter im Ausland: gewerbliche Einkünfte statt Arbeitslohn]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Fehlt es an einer Arbeitnehmereigenschaft und an einer Betriebsstätte im Ausland, unterliegen Vergütungen eines in Deutschland ansässigen Alleinverwalters ausländischer Gesellschaften als gewerbliche Einkünfte der deutschen Besteuerung. Art. 16 DBA-Italien greift nicht, wenn keine Überwachungsfunktion vorliegt (FG Düsseldorf 1.12.25, 14 K 1581/22 E,F, Rev. BFH VI R 4/26).]]></summary>
    <updated>2026-05-13T13:45:01+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Freistellungsbescheinigung | MURI-Meldungen grundsätzlich nicht mehr erforderlich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[www.iww.de/s15570 Das BZSt hat mit Allgemeinverfügung vom 30.3.26 die in Freistellungsbescheinigungen nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG regelmäßig enthaltene Auflage zur Abgabe von MURI-Meldungen aufgehoben (s.  www.iww.de/s15570 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/freistellungsbescheinigung-muri-meldungen-grundsaetzlich-nicht-mehr-erforderlich-f173689"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Doppelbesteuerung | Anrechnung von US-Quellensteuern auf die Gewerbesteuer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass US-amerikanische Quellensteuer auf Dividenden, die eine inländische GmbH erhält, auf die Gewerbesteuer anzurechnen ist – obwohl das GewStG hierfür keine ausdrückliche Regelung enthält (FG Berlin-Brandenburg 14.1.26, 10 K 10106/23, Rev. BFH I R 2/26).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:54+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Verfahrensrecht | § 50d Abs. 9 S. 4 EStG: Aussetzung der Vollziehung scheitert an Saldierung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.3.2026, VI B 44/25 (AdV), Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) kommt trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 S. 4 EStG nicht in Betracht, wenn eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen vorzunehmen ist (BFH 4.3.26, VI B 44/25 [AdV], BB 26, 789).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:49+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Der praktische Fall | Grenzüberschreitende Abfindungen: Besteuerung, Aufteilung und Erstattung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Besteuerung grenzüberschreitender Abfindungen ist in der Praxis komplex – insbesondere bei Tätigkeiten in mehreren Staaten (z. B. im Rahmen von Entsendungen). Zusätzliche Unsicherheiten entstehen derzeit dadurch, dass deutsche Arbeitgeber aus Haftungsgründen beim Lohnsteuerabzug vorsichtig agieren. Häufig verlangen sie von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern eine melderechtliche Registrierung in Deutschland sowie die 
Anmietung einer Unterkunft für eine gewisse Übergangszeit. Für die Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, ob und wie zu viel einbehaltene deutsche Lohnsteuer erstattet werden kann. Zu beachten ist insoweit das Urteil des FG Hamburg vom 22.4.25 (6 K 39/23, PIStB 25, 317, rk).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:43+02:00</updated>
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Anmietung einer Unterkunft für eine gewisse Übergangszeit. Für die Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, ob und wie zu viel einbehaltene deutsche Lohnsteuer erstattet werden kann. Zu beachten ist insoweit das Urteil des FG Hamburg vom 22.4.25 (6 K 39/23, PIStB 25, 317, rk).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Abkommensrecht | Neuer BMF-Erlass zur abkommensrechtlichen Behandlung des Arbeitslohns ab 2025]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bereits mit Schreiben vom 12.12.23 (IV B 2 - S 1300/21/10024 :005, BStBl I 23, 2179) hatte das BMF den Erlass zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach den DBA grundlegend überarbeitet. Er enthielt zahlreiche Neuerungen. Diese reichen von der Ansässigkeitsbestimmung über die Zuordnung von Besteuerungsrechten bis hin zur Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Mit Schreiben vom 19.12.25 hat das BMF diesen Erlass punktuell angepasst. Die Änderungen sind zwar selektiv, aber für die Praxis bedeutsam. Sie betreffen insbesondere die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/abkommensrecht-neuer-bmf-erlass-zur-abkommensrechtlichen-behandlung-des-arbeitslohns-ab-2025-f173686"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei nachträglichem Rechnungseingang auf dem Prüfstand]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuG 11.2.2026, T-689/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das EuG hat entschieden, dass nationale Vorschriften den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb in einen späteren Besteuerungszeitraum verschieben dürfen, weil die Rechnung erst im Besteuerungszeitraum nach dem Leistungsbezug eingeht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Rechnung dem Steuerpflichtigen spätestens bei Abgabe der Umsatzsteuererklärung für den ursprünglichen Zeitraum vorliegt (EuG 11.2.26, T-689/24). Allerdings ist die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt. Der EuGH hat beschlossen, das EuG-Urteil zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu überprüfen (EuGH 26.3.26, C-167/26 RX).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:25+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pistb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-vorsteuerabzug-bei-nachtraeglichem-rechnungseingang-auf-dem-pruefstand-f173685"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Grenzüberschreitende Altersvorsorge | Ausländische Pensionspläne und ihre deutsche Besteuerung – Teil 2]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im ersten Teil (PIStB 26, 105) wurde dargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen Beiträge zu ausländischen Pensionsplänen in Deutschland steuerlich relevant sind. Im Mittelpunkt stand dabei die Einzahlungsphase. Dieser zweite Teil verlagert den Fokus auf die Auszahlungsphase. Entscheidend ist nun, wie Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeplänen steuerlich zu behandeln sind, wenn der Empfänger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Beitrag gibt hierfür einen praxisorientierten Überblick über die Einordnung und Besteuerung typischer Auszahlungsfälle.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:10:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pistb/schwerpunktthema/grenzueberschreitende-altersvorsorge-auslaendische-pensionsplaene-und-ihre-deutsche-besteuerung-teil-2-f173684"/>
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    <title type="html"><![CDATA[28. Regime | Die EU Inc. – neue einheitliche Rechtsform in Europa geplant]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Europäische Kommission plant mit der EU Inc. eine einheitliche, digitale Gesellschaftsform für den gesamten Binnenmarkt. Ziel ist, Bürokratie abzubauen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und insbesondere Start-ups sowie wachstumsorientierte Unternehmen zu stärken.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T10:13:39+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Polen | Die E-Rechnungs-Revolution in Polen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die elektronische Rechnungsstellung wird in der EU schrittweise eingeführt. Während das ViDA-Paket eine verpflichtende E-Rechnung für B2B-Umsätze erst ab dem 1.6.30 vorsieht, gehen einzelne Mitgliedstaaten bereits voran. Dazu zählt auch Polen mit dem Nationalen System der elektronischen Rechnungsstellung (KSeF). Nach mehreren Verschiebungen (s. PIStB 24, 130) ist die verpflichtende Nutzung zum 1.2.26 gestartet. Die neuen Regeln betreffen nicht nur polnische Unternehmen, sondern auch deutsche Unternehmen mit Tätigkeiten in Polen können zur Einhaltung verpflichtet sein.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T10:13:31+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Sonderausgaben | Kein Spendenabzug bei Zuwendungen an eine Auslandsstiftung in der Schweiz]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweiz ansässige Stiftung den Anforderungen des Mitgliedstaats des Spenders unterliegt. Mit anderen Worten: Auch bei Auslandsspenden prüft der 
Fiskus die Voraussetzungen nach deutschem Recht, ohne damit EU-Vorgaben zu verletzen (BFH 1.10.25, X R 20/22, BB 26, 277).]]></summary>
    <updated>2026-03-27T10:13:23+01:00</updated>
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