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  • · Nachricht · Investitionsabzugsbetrag

    Nachweis der nahezu ausschließlichen betrieblichen Pkw-Nutzung bei IAB nur durch ein Fahrtenbuch möglich?

    | Bei Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) muss das entsprechende Wirtschaftsgut (nahezu) ausschließlich betrieblich genutzt werden. Wurde ein IAB für einen Firmen-Pkw gebildet, geht die Betriebsprüfung grundsätzlich von einer schädlichen privaten Mitnutzung aus, wenn die 1%-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) angewendet wird. Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob und auf welche andere Weise eine (nahezu) ausschließliche betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs für Zwecke des § 7g EStG nachgewiesen werden kann. Immerhin sind zu dieser Frage aber jetzt schon zwei Verfahren beim BFH anhängig. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Das FG Münster (10.7.19, 7 K 2862/17 E, Rev. BFH VIII R 24/19) ist der Auffassung, dass der Nachweis, dass Fahrzeuge ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt worden sind, nicht dadurch erbracht werden kann, dass der Steuerpflichtige Auflistungen der betrieblichen Fahrten vorlegt, die bloß mit Computerprogrammen erstellt wurden und die darüber hinaus nicht zeitnah geführt wurden und keine Kilometerstände und keine Privatfahrten enthalten.

     

    • Das FG Berlin-Brandenburg (13.6.18, 7 K 7287/16, Rev. BFH III R 62/19) hat ein Fahrtenbuch verworfen, weil die Angaben der Fahrtziele nicht aus sich selbst heraus verständliche Abkürzungen enthielten, die Einträge grundsätzlich nur den ggf. zu einer Postleitzahl zugeordneten Straßennamen ohne Angabe der Hausnummer enthielten und sich die genauen Adressangaben auch nicht aus anderen, ausnahmsweise zur Ergänzung eines Fahrtenbuchs heranzuziehenden Unterlagen wie Abkürzungsverzeichnissen oder Kundenlisten ergaben.

     

    In beiden Fällen geht es letztlich um die Frage, ob für Zwecke des § 7g EStG der Nachweis der ausschließlichen oder fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs auch auf andere Weise geführt werden kann als durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

    Quelle: ID 46665329

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