Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Neue Rechtsprechung: Geht das Haftungsrisiko über den räumlichen Vertragsumfang hinaus?

    | Wann gehen Ihre Beratungspflichten über den räumlichen Vertragsumfang hinaus? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt a. M. im Fall von Versorgungsleitungen auseinandergesetzt. |

     

    OLG: Architekt muss Lage der Versorgungsleitungen klären

    Das OLG hat zwei klare Aussagen getroffen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 30.09.2019, Az. 29 U 93/18, Abruf-Nr. 212302):

     

    • 1. Zu den Aufgaben eines Architekten, der zumindest mit Leistungen der Lph 1 bis 4 der HOAI beauftragt ist, gehört es, die Frage zu klären, ob auf dem Baugrundstück hinderliche Telekommunikationsleitungen liegen.