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  • 01.10.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    BGH wertet Privatgutachten in Gerichtsverfahren auf

    | Parteigutachten stellen grundsätzlich substantiierten Parteivortrag dar, den die Gerichte nicht unberücksichtigt lassen dürfen. Und zwar auch dann, wenn ein Gerichtsgutachter eine andere Meinung in der Sache vertritt. Dass der Gerichtsgutachter vom Gericht bestellt wurde, macht ihn noch nicht zum „besseren“ Gutachter. Das hat der BGH klargestellt und Privatgutachten in Gerichtsverfahren aufgewertet. |