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  • · Fachbeitrag · Neue DIN 276 ‒ Teil 2

    Kosten: Dieses Leistungsbündel aus Grund- und DIN 276-Leistungen ist für Bauherren optimal

    | Die neue DIN 276 ist seit Dezember 2018 in Kraft. Sie bringt gravierende Änderungen in der Kostenermittlung, -planung und -steuerung und enthält wertvolle Instrumente, um Ihre kostenbezogene Auftraggeberberatung auf ein neues ‒ noch höheres ‒ Level zu heben. Erfahren Sie deshalb, wie Sie ein Leistungsbündel aus DIN 276/2018 und Grundleistungen nach HOAI schnüren, das für Ihren Aufraggeber optimal ist und für die Besonderen Leistungen aus der DIN 276 das leistungsgerechte Honorar abrechnen. |

    Allgemeines zur Leistungs- und Honorarvereinbarung

    Bevor PBP konkret auf die Leistungskombination aus neuer DIN 276 und HOAI-Grundleistungen eingeht, ein paar allgemeine Worte zur Leistungs- und Honorarvereinbarung.

     

    Neue DIN 276 und HOAI

    Die HOAI 2013 bezieht sich mit ihren Regelungen zu den anrechenbaren Kosten und zur Aufstellung von Kostenermittlungen auf die DIN 276 in der Fassung von 2008. Dabei bleibt es. Soweit es um preisrechtliche Regelungen der HOAI geht, ersetzt die neue DIN die alte DIN also nicht. Dem liegt der Grundsatz zugrunde, dass DIN-Normen nicht in der Lage sein dürfen, Verordnungen der Bundesregierung (dazu gehört die HOAI) hinsichtlich der preisrechtlichen Regelungen und der Leistungsinhalte zu ändern.