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  • 05.06.2020 · Nachricht · Honorarsicherung

    Bauhandwerkersicherung: Schießen Sie nicht übers Ziel hinaus

    | Fordern Sie Ihren Auftraggeber auf, binnen einer konkreten Frist eine Bauhandwerkersicherung zu stellen, und drohen Sie, Ihre Leistung einzustellen, wenn er die Sicherheit nicht fristgemäß stellt, haben Sie kein Recht, den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf zu kündigen. Diese – auf den ersten Blick seltsame – Entscheidung hat das OLG Celle im Einvernehmen mit dem BGH getroffen. Ziehen Sie daraus für die Forderung von Bauhandwerkersicherungen nach § 650f BGB die richtigen Schlüsse. |