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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Verzögerte Vertragsabwicklung: BGH-Regeln kennen und Zusatzhonoraranspruch sichern

    | Das Thema „Verzögerte Abwicklung des Vertrags und Zusatzhonorar“ hat jetzt auch die Rechtsprechung erreicht. Lernen Sie die Grundregeln kennen, die das OLG Celle im Einvernehmen mit dem BGH aufgestellt hat und ziehen Sie daraus für Ihre Vertragsanbahnung, -gestaltung und -abwicklung die richtigen Schlüsse. |

    Die aktuelle Verzögerungs-Rechtsprechung

    Die jüngste Entscheidung datiert vom 11.10.2018. Der BGH hat dort eine Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 11.10.2018, Az. VII ZR 48/16). Damit ist die Entscheidung des OLG Celle rechtskräftig geworden (OLG Celle, Urteil vom 11.02.2016, Az. 5 U 29/14, Abruf-Nr. 208496). Es hat für das Verzögerungshonorar folgende Grundregeln aufgestellt:

     

    • Wird in einem Ingenieurvertrag geregelt, dass für die Mehraufwendungen des Ingenieurs eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren ist, wenn sich die Bauzeit verlängert, und kommt eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande, kann der Ingenieur seinen Mehraufwand gerichtlich geltend machen.