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  • · Nachricht · Architekten- und Ingenieurrecht

    Neues Bauvertragsrecht soll erst 2023 „evaluiert“ werden

    | Die Bundesregierung hat noch keine eigene Evaluation des neuen Bauvertragsrechts durchgeführt oder durchführen lassen. Das schreibt sie in der Antwort (19/12411, Abruf-Nr. 211212 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12083, Abruf-Nr. 211211 ). Die Evaluation ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Derzeit werden die Reaktionen der Praxis sowie die Rezeption in Literatur und Rechtsprechung beobachtet. |

     

    Hintergrund | 22 Monate nach dessen Erneuerung ist das Bauvertragsrecht wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass sie erst 2023 das geltende Recht evaluieren will, die Grünen haben das gegenüber der Redaktion von competitionline scharf kritisiert. Gerade für Architekten und Ingenieure sei es bitter, dass es zeitnah keine Evaluation gebe. Architekten und Ingenieure seien durch die Gesetzesänderungen erstmals auch dem Werkvertragsrecht unterstellt. Deshalb sei ein zeitnahes, kontinuierliches Monitoring angebracht, ob die neuen Vorschriften auch wirksam greifen.

     

    Quelle: ID 44959462