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    <title>Planungsbüro professionell</title>
    <description>HOAI durchsetzen, Haftung minimieren, Büro erfolgreich managen</description>
    <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 16:09:43 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 04 Jul 2026 22:08:50 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Auftragsbeschaffung | Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet am 01.07.</title>
      <description><![CDATA[An vielen Orten in Deutschland gibt es unsanierte und leerstehende Gewerbeimmobilien. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an Wohnraum. Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“, das am 01.07. startet und für das in 2026 insgesamt 300 Mio. Euro bereitstehen, wird eine Förderkulisse geschaffen, um ungenutzte Gewerbeimmobilien in Wohnraum umzubauen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 16:09:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/auftragsbeschaffung/auftragsbeschaffung-foerderprogramm-gewerbe-zu-wohnen-startet-am-0107-f174801</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[An vielen Orten in Deutschland gibt es unsanierte und leerstehende Gewerbeimmobilien. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an Wohnraum. Mit dem neuen Förderprogramm ?Gewerbe zu Wohnen?, das am 01.07. startet und für das in 2026 insgesamt 300 Mio. Euro bereitstehen, wird eine Förderkulisse geschaffen, um ungenutzte Gewerbeimmobilien in Wohnraum umzubauen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bauherrnberatung | EH55-Plus-Förderung wird bis Ende 2026 verlängert</title>
      <description><![CDATA[Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien kann beantragt werden, bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind – längstens jedoch bis zum Jahresende 2026. Das hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitgeteilt. Ursprünglich sollte die Förderung heute –am 30.06.2026 – enden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:15:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/auftragsbeschaffung/bauherrnberatung-eh55-plus-foerderung-wird-bis-ende-2026-verlaengert-f174795</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien kann beantragt werden, bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind ? längstens jedoch bis zum Jahresende 2026. Das hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitgeteilt. Ursprünglich sollte die Förderung heute ?am 30.06.2026 ? enden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Personalbindung | Mitarbeiterbeteiligung in Form von Genussrechten:  Sind Zahlungen Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 28.4.2026, 6 K 6115/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter-nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:59:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/personalbindung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174782</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/personalbindung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174782</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter-nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftung | Korrespondenz mit privaten Bauherren: Energieberater darf  auf Kenntnisnahme eiliger E-Mails vertrauen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Karlsruhe 17.2.2026, 19 U 215/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der Energieberater schuldet grundsätzlich nicht den Erhalt von Fördermitteln als Erfolg, sondern lediglich eine fachgerechte Beratung und die vertraglich übernommenen Leistungen im Förderverfahren. Diese Aussage des OLG Karlsruhe ist nicht neu. Neu und interessant ist aber folgende Aussage: Muss ein privater Nutzer eines E-Mail-Postfachs mit dem Eingang einer eiligen Nachricht rechnen, kann der gewerbliche Absender (Energieberater, Architekt oder Ingenieur) mit einer Kenntnisnahme noch am selben Tag rechnen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:58:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/haftung-korrespondenz-mit-privaten-bauherren-energieberater-darf-auf-kenntnisnahme-eiliger-e-mails-vertrauen-f174781</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/haftung-korrespondenz-mit-privaten-bauherren-energieberater-darf-auf-kenntnisnahme-eiliger-e-mails-vertrauen-f174781</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Energieberater schuldet grundsätzlich nicht den Erhalt von Fördermitteln als Erfolg, sondern lediglich eine fachgerechte Beratung und die vertraglich übernommenen Leistungen im Förderverfahren. Diese Aussage des OLG Karlsruhe ist nicht neu. Neu und interessant ist aber folgende Aussage: Muss ein privater Nutzer eines E-Mail-Postfachs mit dem Eingang einer eiligen Nachricht rechnen, kann der gewerbliche Absender (Energieberater, Architekt oder Ingenieur) mit einer Kenntnisnahme noch am selben Tag rechnen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lph 8 | OLG Schleswig: Ist der Objektüberwacher gleichzeitig Bauleiter nach LBO?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Schleswig 14.4.2026, 12 U 37/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Pflichten des Architekten als Bauleiter nach LBO sind darauf beschränkt, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäß den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß und fristgemäß ausgeführt werden. Der Objektüberwacher schuldet in der Lph 8 dagegen die Überwachung der 
Ausführung des Objekts gemäß den vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarungen mit dem Bauherrn. Das hat das OLG Schleswig klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:58:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/objektueberwachung/lph-8-olg-schleswig-ist-der-objektueberwacher-gleichzeitig-bauleiter-nach-lbo-f174780</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/objektueberwachung/lph-8-olg-schleswig-ist-der-objektueberwacher-gleichzeitig-bauleiter-nach-lbo-f174780</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Pflichten des Architekten als Bauleiter nach LBO sind darauf beschränkt, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäß den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß und fristgemäß ausgeführt werden. Der Objektüberwacher schuldet in der Lph 8 dagegen die Überwachung der 
Ausführung des Objekts gemäß den vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarungen mit dem Bauherrn. Das hat das OLG Schleswig klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ökobilanzierung | Zwischen der EU-Gebäuderichtlinie und dem GModG: Was für Planer jetzt veranlasst ist</title>
      <description><![CDATA[Die EU hat die Regeln für Gebäude neu geschrieben: Die seit Mai 2024 
geltende Fassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert Nullemissionsgebäude ab 2030 und die Verdopplung der Renovierungsrate – erstmals zählen Emissionen über den gesamten Lebenszyklus. Deutschland setzt das mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) um und führt eine Pflicht zur Ökobilanzierung ein. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Frage lautet deshalb: Nach welchen Regeln müssen Sie aktuell planen? PBP klärt auf.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:58:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/oekobilanzierung-zwischen-der-eu-gebaeuderichtlinie-und-dem-gmodg-was-fuer-planer-jetzt-veranlasst-ist-f174779</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die EU hat die Regeln für Gebäude neu geschrieben: Die seit Mai 2024 
geltende Fassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert Nullemissionsgebäude ab 2030 und die Verdopplung der Renovierungsrate ? erstmals zählen Emissionen über den gesamten Lebenszyklus. Deutschland setzt das mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) um und führt eine Pflicht zur Ökobilanzierung ein. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Frage lautet deshalb: Nach welchen Regeln müssen Sie aktuell planen? PBP klärt auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Architektenrecht | Einschaltung von Sonderfachleuten:  So finden Sie als Architekt das richtige Maß</title>
      <description><![CDATA[Bauwerksplanung ist längst Teamarbeit vieler – doch wer trägt die Verantwortung im wachsenden Geflecht aus Sonderfachleuten? Zwischen wachsender Komplexität und dem Einsatz spezialisierter Fachingenieure stellt sich die Frage nach dem richtigen Maß: Wann darf der Architekt jenseits der klassischen Fachplanungsbüros noch Sonderfachleute hinzuziehen – und in welchem Umfang kann er sich auf deren Fachkunde verlassen? In diesem Zusammenhang rücken dann auch seine Koordinations-, Integrations- und Prüfpflichten in den Fokus. PBP verschafft Ihnen den Überblick.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:58:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/architektenrecht-einschaltung-von-sonderfachleuten-so-finden-sie-als-architekt-das-richtige-mass-f174778</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bauwerksplanung ist längst Teamarbeit vieler ? doch wer trägt die Verantwortung im wachsenden Geflecht aus Sonderfachleuten? Zwischen wachsender Komplexität und dem Einsatz spezialisierter Fachingenieure stellt sich die Frage nach dem richtigen Maß: Wann darf der Architekt jenseits der klassischen Fachplanungsbüros noch Sonderfachleute hinzuziehen ? und in welchem Umfang kann er sich auf deren Fachkunde verlassen? In diesem Zusammenhang rücken dann auch seine Koordinations-, Integrations- und Prüfpflichten in den Fokus. PBP verschafft Ihnen den Überblick.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Honorargestaltung | Praxishinweise für eine auskömmliche Vergütung im Leistungsbild Freianlagen (Teil 1)</title>
      <description><![CDATA[Die HOAI-Novelle lässt weiter auf sich warten, doch Stillstand ist das nicht. Mit dem Planungsbereichs- und dem Honorargutachten zur HOAI 202X liegen zentrale Grundlagen auf dem Tisch. Sie zeigen, wohin die Reise geht und liefern schon heute wertvolle Ansätze für Vertragsgestaltung und Honorarverhandlungen. PBP startet deshalb eine Beitragsreihe, die die wichtigsten Erkenntnisse für das Leistungsbild Freianlagen praxisnah aufbereitet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:58:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorargestaltung-praxishinweise-fuer-eine-auskoemmliche-verguetung-im-leistungsbild-freianlagen-teil-1-f174777</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorargestaltung-praxishinweise-fuer-eine-auskoemmliche-verguetung-im-leistungsbild-freianlagen-teil-1-f174777</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die HOAI-Novelle lässt weiter auf sich warten, doch Stillstand ist das nicht. Mit dem Planungsbereichs- und dem Honorargutachten zur HOAI 202X liegen zentrale Grundlagen auf dem Tisch. Sie zeigen, wohin die Reise geht und liefern schon heute wertvolle Ansätze für Vertragsgestaltung und Honorarverhandlungen. PBP startet deshalb eine Beitragsreihe, die die wichtigsten Erkenntnisse für das Leistungsbild Freianlagen praxisnah aufbereitet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Honorarrecht | Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung:  So vermeiden Sie Nachweisprobleme (Teil 2)</title>
      <description><![CDATA[Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Um den Zusatzaufwand abrechnen zu können, brauchen Sie nicht nur vertragliche Rahmenbedingungen, wie eine Bauzeitklausel im Vertrag. Sie müssen Ihren Mehraufwand auch darlegen und in Euro bemessen können. Im ersten Teil dieser Beitragsreihe wurde gezeigt, wie Sie den Mehraufwand berechnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Berechnung durch eine Kontrollrechnung absichern und den Vorwurf der „Doppelvergütung“ vermeiden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:58:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorarrecht-zusatzhonorar-bei-bauzeitverlaengerung-so-vermeiden-sie-nachweisprobleme-teil-2-f174776</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Um den Zusatzaufwand abrechnen zu können, brauchen Sie nicht nur vertragliche Rahmenbedingungen, wie eine Bauzeitklausel im Vertrag. Sie müssen Ihren Mehraufwand auch darlegen und in Euro bemessen können. Im ersten Teil dieser Beitragsreihe wurde gezeigt, wie Sie den Mehraufwand berechnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Berechnung durch eine Kontrollrechnung absichern und den Vorwurf der ?Doppelvergütung? vermeiden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Öffentliche Vergabe | Das Vergabebeschleunigungsgesetz: Ein Kompromiss mit Nebenwirkungen (Teil 1)</title>
      <description><![CDATA[Nach langen Verhandlungen ist am 01.07.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, öffentliche 
Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Diese zweiteilige Beitragsreihe beleuchtet die zentralen Neuerungen und zeigt auf, mit welchen Strategien sich 
Planungsbüros künftig erfolgreich positionieren können, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge nicht nur zu sichern, sondern gezielt auszubauen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 07:57:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/oeffentliche-vergabe-das-vergabebeschleunigungsgesetz-ein-kompromiss-mit-nebenwirkungen-teil-1-f174775</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/oeffentliche-vergabe-das-vergabebeschleunigungsgesetz-ein-kompromiss-mit-nebenwirkungen-teil-1-f174775</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach langen Verhandlungen ist am 01.07.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, öffentliche 
Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Diese zweiteilige Beitragsreihe beleuchtet die zentralen Neuerungen und zeigt auf, mit welchen Strategien sich 
Planungsbüros künftig erfolgreich positionieren können, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge nicht nur zu sichern, sondern gezielt auszubauen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kennzeichnungpflicht | KI-generierte Inhalte sind kennzeichnungspflichtig —  die EU-Icons im Überblick</title>
      <description><![CDATA[Der EU AI Act verpflichtet in Art. 50 Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Ab 02.08.2026 gilt die Pflicht — und wie die Markierung konkret aussehen soll, zeigt die EU-Kommission jetzt mit drei bereitgestellten Icons. Ausnahmen gelten für künstlerische oder satirische Werke sowie für Inhalte, die redaktionell geprüft wurden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 15:33:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/kennzeichnungpflicht-ki-generierte-inhalte-sind-kennzeichnungspflichtig-die-eu-icons-im-ueberblick-n174764</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Honorarrecht | OLG Dresden: Zusatzhonorar wegen Bauzeitverlängerung setzt eindeutige Bauzeitvereinbarung voraus!</title>
      <description><![CDATA[Ein vertraglicher Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen verlängerter Bauzeit setzt bestimmte vertragliche Regelungen voraus. Das OLG Dresden legt aktuell Wert darauf, dass die Parteien darin auch eine bestimmte Bauzeit festgelegt haben.]]></description>
      <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:13:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/honorarrecht-olg-dresden-zusatzhonorar-wegen-bauzeitverlaengerung-setzt-eindeutige-bauzeitvereinbarung-voraus-f174705</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/honorarrecht-olg-dresden-zusatzhonorar-wegen-bauzeitverlaengerung-setzt-eindeutige-bauzeitvereinbarung-voraus-f174705</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein vertraglicher Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen verlängerter Bauzeit setzt bestimmte vertragliche Regelungen voraus. Das OLG Dresden legt aktuell Wert darauf, dass die Parteien darin auch eine bestimmte Bauzeit festgelegt haben.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Unternehmensführung | Die „Abfärbefalle“: Wann Architekten und Ingenieure in die Gewerbesteuer rutschen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 27.8.2014, VIII R 16/11, Urteil; BFH 4.2.2025, VIII R 4/22, Urteil; FG Berlin-Brandenburg 13.11.2024, 1 K 1125/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ob Baustoffhandel, Projektbeteiligung oder mangelnde Eigenverantwortung: Die „gewerbliche Infektion“ ist eines der größten steuerlichen Risiken für freiberufliche Planer-GbR. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden „externe Partner“ zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. PBP analysiert das Risiko der „Abfärbe- bzw. Infektionsfalle“ anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis.]]></description>
      <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:12:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/unternehmensfuehrung-die-abfaerbefalle-wann-architekten-und-ingenieure-in-die-gewerbesteuer-rutschen-f174704</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/unternehmensfuehrung-die-abfaerbefalle-wann-architekten-und-ingenieure-in-die-gewerbesteuer-rutschen-f174704</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ob Baustoffhandel, Projektbeteiligung oder mangelnde Eigenverantwortung: Die ?gewerbliche Infektion? ist eines der größten steuerlichen Risiken für freiberufliche Planer-GbR. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden ?externe Partner? zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. PBP analysiert das Risiko der ?Abfärbe- bzw. Infektionsfalle? anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Architektenversorgung | Fehlinvestitionen der Versorgungswerke: Wie ist der Stand der Dinge?</title>
      <description><![CDATA[Ein Leser schreibt: „Ich habe mich auf Basis der IWW-Berichterstattung und des Webinars sowohl an die Bayerische Architektenversorgung als auch die Bayerische Versorgungskammer gewendet und dazu Ihre Vorlagen benutzt. Erwartungsgemäß habe ich natürlich keine Antwort bekommen und würde gern wissen, wie jetzt weiter zu verfahren ist, um nicht Ansprüche aufzugeben oder zu verlieren. Können Sie mir bitte sagen, wie es hier weitergeht?“]]></description>
      <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:07:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/architektenversorgung-fehlinvestitionen-der-versorgungswerke-wie-ist-der-stand-der-dinge-f174703</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/architektenversorgung-fehlinvestitionen-der-versorgungswerke-wie-ist-der-stand-der-dinge-f174703</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Leser schreibt: ?Ich habe mich auf Basis der IWW-Berichterstattung und des Webinars sowohl an die Bayerische Architektenversorgung als auch die Bayerische Versorgungskammer gewendet und dazu Ihre Vorlagen benutzt. Erwartungsgemäß habe ich natürlich keine Antwort bekommen und würde gern wissen, wie jetzt weiter zu verfahren ist, um nicht Ansprüche aufzugeben oder zu verlieren. Können Sie mir bitte sagen, wie es hier weitergeht??]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen: Spielregeln kennen und Fehler vermeiden</title>
      <description><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 11:21:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-sozialversicherungspflicht-von-bestimmten-berufs-und-personengruppen-spielregeln-kennen-und-fehler-vermeiden-n174684</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-sozialversicherungspflicht-von-bestimmten-berufs-und-personengruppen-spielregeln-kennen-und-fehler-vermeiden-n174684</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand ? so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW–Arbeitgebersiegel | Ausgezeichnetes Planungsbüro: Einblicke  in die Auswertung Exzellenter Arbeitgeber</title>
      <description><![CDATA[Wie steht ein Planungsbüro als Arbeitgeber wirklich da? Für 2026 wurde das Spezial-Siegel der planenden Berufe neu aufgestellt. Es wird nun in zwei Kategorien vergeben: „Exzellenter Arbeitgeber“ und „Exzellente Organisation“. Erstmals fließt dabei auch die Perspektive der Belegschaft ein. Für die Auszeichnung wurden über 2.500 Beschäftigte befragt. Was die Auswertung zeigt: Die teilnehmenden Büros schneiden insgesamt besser ab, als ihre Inhaber selbst vermuten würden. In zwei Bereichen jedoch deckt das Audit Schwachstellen auf, die in nahezu jedem Haus zu finden sind.]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 11:18:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/iwwarbeitgebersiegel-ausgezeichnetes-planungsbuero-einblicke-in-die-auswertung-exzellenter-arbeitgeber-f174637</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wie steht ein Planungsbüro als Arbeitgeber wirklich da? Für 2026 wurde das Spezial-Siegel der planenden Berufe neu aufgestellt. Es wird nun in zwei Kategorien vergeben: ?Exzellenter Arbeitgeber? und ?Exzellente Organisation?. Erstmals fließt dabei auch die Perspektive der Belegschaft ein. Für die Auszeichnung wurden über 2.500 Beschäftigte befragt. Was die Auswertung zeigt: Die teilnehmenden Büros schneiden insgesamt besser ab, als ihre Inhaber selbst vermuten würden. In zwei Bereichen jedoch deckt das Audit Schwachstellen auf, die in nahezu jedem Haus zu finden sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Honorarrecht | Honorar bei gekündigtem Vertrag: Pauschalierung auf 25 Prozent ist unzulässig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Karlsruhe 12.3.2026, 19 U 168/24, Urteil; BGH 27.4.2006, VII ZR 175/05, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es kommt öfter vor, dass Planungsverträge vorzeitig gekündigt werden. Ihr Honorar setzt sich dann aus zwei Bausteinen zusammen: Dem Honorar für erbrachte Leistungen. Und dem Honorar für Leistungen, die Sie kündigungsbedingt nicht mehr erbringen konnten. Weil die Abrechnung Aufwand macht und streitanfällig ist, sucht man in der Praxis nach einfacheren Varianten. Das OLG Karlsruhe hat jetzt eine Klausel kassiert, nach der sich „im Fall der Kündigung“ die Vergütung auf 25 Prozent des Pauschalpreises bzw. -honorars belaufen sollte. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse.]]></description>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 12:20:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorarrecht-honorar-bei-gekuendigtem-vertrag-pauschalierung-auf-25-prozent-ist-unzulaessig-f174589</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es kommt öfter vor, dass Planungsverträge vorzeitig gekündigt werden. Ihr Honorar setzt sich dann aus zwei Bausteinen zusammen: Dem Honorar für erbrachte Leistungen. Und dem Honorar für Leistungen, die Sie kündigungsbedingt nicht mehr erbringen konnten. Weil die Abrechnung Aufwand macht und streitanfällig ist, sucht man in der Praxis nach einfacheren Varianten. Das OLG Karlsruhe hat jetzt eine Klausel kassiert, nach der sich ?im Fall der Kündigung? die Vergütung auf 25 Prozent des Pauschalpreises bzw. -honorars belaufen sollte. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>DIN-Normen | Wer Normen mit Künstlicher Intelligenz nutzen will, zahlt dreimal</title>
      <description><![CDATA[Wer DIN-Normen künftig ins eigene KI-System einbinden will, braucht mehr als nur die Datei auf der Festplatte. Die DIN Media GmbH hat dafür ein neues Lizenzmodell entwickelt: Voraussetzungen sind eine DIN-Mitgliedschaft, eine Netzwerklizenz mit dem Recht auf innerbetriebliche Vervielfältigung und eine isolierte KI-Umgebung.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 15:26:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/din-normen-wer-normen-mit-kuenstlicher-intelligenz-nutzen-will-zahlt-dreimal-f174541</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/din-normen-wer-normen-mit-kuenstlicher-intelligenz-nutzen-will-zahlt-dreimal-f174541</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer DIN-Normen künftig ins eigene KI-System einbinden will, braucht mehr als nur die Datei auf der Festplatte. Die DIN Media GmbH hat dafür ein neues Lizenzmodell entwickelt: Voraussetzungen sind eine DIN-Mitgliedschaft, eine Netzwerklizenz mit dem Recht auf innerbetriebliche Vervielfältigung und eine isolierte KI-Umgebung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Unternehmensnachfolge | Achtung beim Verkauf von Ingenieurbüros: Nicht die Rechnung ohne den Wirt machen</title>
      <description><![CDATA[Wer entscheidet, ob und wie ein Ingenieur- oder Architekturbüro verkauft wird? In meiner Praxis muss ich immer wieder feststellen: Die rechtlich korrekte Antwort und die gelebte Realität liegen weit auseinander. Rechtlich gesehen entscheidet der Gesellschafter. Punkt. Doch wer glaubt, damit sei alles gesagt, der macht oft die Rechnung ohne den Wirt, die Menschen. sprich Schlüsselmitarbeiter, angestellte Geschäftsführer, leitende Ingenieure und Projektverantwortliche. Von ihnen hängt es ab, ob ein Planungsbüro verkauft werden kann.]]></description>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 13:39:18 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/unternehmensnachfolge-achtung-beim-verkauf-von-ingenieurbueros-nicht-die-rechnung-ohne-den-wirt-machen-f174447</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer entscheidet, ob und wie ein Ingenieur- oder Architekturbüro verkauft wird? In meiner Praxis muss ich immer wieder feststellen: Die rechtlich korrekte Antwort und die gelebte Realität liegen weit auseinander. Rechtlich gesehen entscheidet der Gesellschafter. Punkt. Doch wer glaubt, damit sei alles gesagt, der macht oft die Rechnung ohne den Wirt, die Menschen. sprich Schlüsselmitarbeiter, angestellte Geschäftsführer, leitende Ingenieure und Projektverantwortliche. Von ihnen hängt es ab, ob ein Planungsbüro verkauft werden kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Öffentliche Aufträge | VK Westfalen: Gremium darf sowohl das „Was“ als auch das „Wie“ der Präsentation werten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: VK Westfalen 30.1.2026, VK 2-75/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass in Verhandlungsverfahren nicht nur der Inhalt der Präsentation („Was“), sondern auch die Art der Präsentation („Wie“) gewertet werden kann. Das hat die Vergabekammer (VK) Westfalen einmal mehr klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 11:30:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/auftragsbeschaffung/oeffentliche-auftraege-vk-westfalen-gremium-darf-sowohl-das-was-als-auch-das-wie-der-praesentation-werten-f174429</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/auftragsbeschaffung/oeffentliche-auftraege-vk-westfalen-gremium-darf-sowohl-das-was-als-auch-das-wie-der-praesentation-werten-f174429</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass in Verhandlungsverfahren nicht nur der Inhalt der Präsentation (?Was?), sondern auch die Art der Präsentation (?Wie?) gewertet werden kann. Das hat die Vergabekammer (VK) Westfalen einmal mehr klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
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