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    <title>Planungsbüro professionell</title>
    <description>HOAI durchsetzen, Haftung minimieren, Büro erfolgreich managen</description>
    <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 13:19:51 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 18 Aug 2026 22:24:22 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Betriebshaftpflicht | Selbstständiges Beweisverfahren kann Verjährung des Versicherungsanspruchs auslösen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Düsseldorf 21.7.2026, 4 U 73/24, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Thema Verjährung haben Planer bisher meist nur aus zwei Dimensionen betrachtet: Die Verjährung von eigenen Honoraransprüchen und die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen das Büro und / oder ausführende Unternehmen. Doch es gibt auch eine dritte Verjährungs-Dimension. Sie hat das OLG Düsseldorf ins Blickfeld gerückt: Es können auch Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer verjähren, wenn man einen (drohenden) Schadenfall nicht oder zu spät meldet. „Meldungsanlass“ kann die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens sein. PBP klärt auf.]]></description>
      <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 13:19:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/versicherung/betriebshaftpflicht-selbststaendiges-beweisverfahren-kann-verjaehrung-des-versicherungsanspruchs-ausloesen-f175726</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Thema Verjährung haben Planer bisher meist nur aus zwei Dimensionen betrachtet: Die Verjährung von eigenen Honoraransprüchen und die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen das Büro und / oder ausführende Unternehmen. Doch es gibt auch eine dritte Verjährungs-Dimension. Sie hat das OLG Düsseldorf ins Blickfeld gerückt: Es können auch Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer verjähren, wenn man einen (drohenden) Schadenfall nicht oder zu spät meldet. ?Meldungsanlass? kann die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens sein. PBP klärt auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzesvorhaben | Einkommensteuerreform 2027: Freibetrag bei Betriebsaufgaben und -veräußerungen soll entfallen</title>
      <description><![CDATA[Der Referentenentwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes ab 2027 ist an die Presse durchgestochen worden. Wichtig für Unternehmer ist, dass die Freibeträge für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben entfallen sollen. Dass das wirklich so kommt, ist gar nicht unrealistisch. Denn die Regierung muss die Entlastungen, die sie an anderer Stelle gewährt, ja irgendwie refinanzieren.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 13:13:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/gesetzesvorhaben-einkommensteuerreform-2027-freibetrag-bei-betriebsaufgaben-und-veraeusserungen-soll-entfallen-f175606</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Referentenentwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes ab 2027 ist an die Presse durchgestochen worden. Wichtig für Unternehmer ist, dass die Freibeträge für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben entfallen sollen. Dass das wirklich so kommt, ist gar nicht unrealistisch. Denn die Regierung muss die Entlastungen, die sie an anderer Stelle gewährt, ja irgendwie refinanzieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Künstliche Intelligenz | Zweite Stufe des EU-AI-Acts zündet: Für diese KI-Inhalte besteht Kennzeichnungspflicht</title>
      <description><![CDATA[Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Planungsbüros laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als „Deepfakes“ kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf – das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen können.]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:45:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/kuenstliche-intelligenz-zweite-stufe-des-eu-ai-acts-zuendet-fuer-diese-ki-inhalte-besteht-kennzeichnungspflicht-f175433</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Planungsbüros laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als ?Deepfakes? kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf ? das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Büromanagement | Sicherheitsbeauftragter: Ab sofort nur noch für Büros  mit 50 Mitarbeitern nötig</title>
      <description><![CDATA[Für mittelgroße Büros zeitigen die Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung erste Erfolge: Die Pflicht, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, besteht nur noch bei Büros ab 50 Mitarbeitern. Möglich macht das eine Novellierung von § 22 SGB VII. Zuvor war die Schwelle bei 20 Mitarbeitern gelegen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:43:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/bueromanagement-sicherheitsbeauftragter-ab-sofort-nur-noch-fuer-bueros-mit-50-mitarbeitern-noetig-f175451</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für mittelgroße Büros zeitigen die Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung erste Erfolge: Die Pflicht, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, besteht nur noch bei Büros ab 50 Mitarbeitern. Möglich macht das eine Novellierung von § 22 SGB VII. Zuvor war die Schwelle bei 20 Mitarbeitern gelegen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung | Gebäudemodernisierungsgesetz ist im BGBl veröffentlicht</title>
      <description><![CDATA[Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07. im BGBl veröffentlicht worden. Es ändert das Gebäudeenergiegesetz umfassend und setzt zugleich wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um.]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 08:35:37 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/gesetzgebung-gebaeudemodernisierungsgesetz-ist-im-bgbl-veroeffentlicht-f175447</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07. im BGBl veröffentlicht worden. Es ändert das Gebäudeenergiegesetz umfassend und setzt zugleich wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lph 6 | Risikominimierung rechtfertigt Ausnahme von produktneutraler Ausschreibung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: VK-Bund 25.3.2026, VK 2-24/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Aufträge sind grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität besteht, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Bieter nicht diskriminiert. Das hat die Vergabekammer des Bundes verlautbart.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:24:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/lph-6-risikominimierung-rechtfertigt-ausnahme-von-produktneutraler-ausschreibung-f175434</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/lph-6-risikominimierung-rechtfertigt-ausnahme-von-produktneutraler-ausschreibung-f175434</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aufträge sind grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität besteht, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Bieter nicht diskriminiert. Das hat die Vergabekammer des Bundes verlautbart.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftung | OLG Stuttgart klärt Haftung des Architekten im Verhältnis zum Tragwerksplaner und nimmt Bauherrn mit ins Boot</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Stuttgart 21.4.2026, 12 U 160/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der Architekt muss wissen, dass eine vom Tragwerksplaner vorgesehene starre Verbindung verschiedener Bauwerke wegen unterschiedlichem Schwindverhalten zu Rissen führen kann. Folglich haftet er neben dem Bauherrn und dem Tragwerksplaner (mit), wenn er diesen Fehler in seine Planung übernimmt und dadurch ein Schaden am Bauwerk entsteht. Das hat das OLG Stuttgart klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:24:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/haftung-olg-stuttgart-klaert-haftung-des-architekten-im-verhaeltnis-zum-tragwerksplaner-und-nimmt-bauherrn-mit-ins-boot-f175432</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Architekt muss wissen, dass eine vom Tragwerksplaner vorgesehene starre Verbindung verschiedener Bauwerke wegen unterschiedlichem Schwindverhalten zu Rissen führen kann. Folglich haftet er neben dem Bauherrn und dem Tragwerksplaner (mit), wenn er diesen Fehler in seine Planung übernimmt und dadurch ein Schaden am Bauwerk entsteht. Das hat das OLG Stuttgart klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Öffentliche Aufträge | KG Berlin: Auftraggeber muss Bietern das Honorar des für den Zuschlag vorgesehenen Büros bekanntgeben</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: KG Berlin 14.4.2026, - Verg 13/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der öffentliche Auftraggeber hat die nicht berücksichtigten Bieter über die tragenden Gründe der Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Ist der Preis Zuschlagskriterium, setzt dies zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus. Das hat das KG Berlin klargestellt. Sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:24:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/auftragsbeschaffung/oeffentliche-auftraege-kg-berlin-auftraggeber-muss-bietern-das-honorar-des-fuer-den-zuschlag-vorgesehenen-bueros-bekanntgeben-f175431</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der öffentliche Auftraggeber hat die nicht berücksichtigten Bieter über die tragenden Gründe der Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Ist der Preis Zuschlagskriterium, setzt dies zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus. Das hat das KG Berlin klargestellt. Sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Öffentliche Aufträge | Das Vergabebeschleunigungsgesetz (Teil 2): Was Planungsbüros jetzt wissen müssen</title>
      <description><![CDATA[Nach langen Verhandlungen ist am 01.07.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, öffentliche Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Diese zweiteilige Beitragsreihe beleuchtet die zentralen Neuerungen und zeigt auf, mit welchen Strategien sich Planungsbüros künftig erfolgreich positionieren können, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge nicht nur zu sichern, sondern gezielt auszubauen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:24:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/oeffentliche-auftraege-das-vergabebeschleunigungsgesetz-teil-2-was-planungsbueros-jetzt-wissen-muessen-f175435</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach langen Verhandlungen ist am 01.07.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, öffentliche Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Diese zweiteilige Beitragsreihe beleuchtet die zentralen Neuerungen und zeigt auf, mit welchen Strategien sich Planungsbüros künftig erfolgreich positionieren können, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge nicht nur zu sichern, sondern gezielt auszubauen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Honorarrecht | Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung:  Wie Sie den Vertrag gestalten (Teil 3)</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Dresden 21.5.2026, 10 U 1431/25, Urteil; OLG Köln 29.1.2026, 11 U 137/23, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Wer Zusatzhonorar durchsetzen will, braucht zwei Dinge: eine klare Vertragsgestaltung und eine lückenlose Dokumentation. In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe haben Sie erfahren, wie Sie Ihren verzögerungsbedingten Mehraufwand „gerichtsfest“ ermitteln und mit einer Kontrollrechnung verifizieren. Teil 3 zeigt, welche 
Vertragsmodelle zu Bauzeitverzögerungen Streit vermeiden und was in laufenden Projekten zu retten ist.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:24:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorarrecht-zusatzhonorar-bei-bauzeitverlaengerung-wie-sie-den-vertrag-gestalten-teil-3-f175430</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorarrecht-zusatzhonorar-bei-bauzeitverlaengerung-wie-sie-den-vertrag-gestalten-teil-3-f175430</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Wer Zusatzhonorar durchsetzen will, braucht zwei Dinge: eine klare Vertragsgestaltung und eine lückenlose Dokumentation. In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe haben Sie erfahren, wie Sie Ihren verzögerungsbedingten Mehraufwand ?gerichtsfest? ermitteln und mit einer Kontrollrechnung verifizieren. Teil 3 zeigt, welche 
Vertragsmodelle zu Bauzeitverzögerungen Streit vermeiden und was in laufenden Projekten zu retten ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsrecht | Bauherr vergleicht sich mit GU: Kann er den Planer dafür in Haftung nehmen?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Stuttgart 24.3.2026, 10 U 72/25, Urteil; OLG München 13.4.2021, 9 U 2715/20 Bau, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die aufgrund eines Vergleichs mit einem Dritten erfolgte Zahlung ist ein zu ersetzender Schaden, wenn dessen Abschluss adäquat-kausale Folge der Pflichtverletzung des Vertragspartners ist. Dazu müssen zumindest schlüssig die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm des Dritten vorgetragen werden. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil, das für den Planer gut und seinen Bauherrn schlecht ausgegangen war, noch nicht. Denn der Bauherr hat NZB beim BGH eingelegt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:23:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/vertragsrecht-bauherr-vergleicht-sich-mit-gu-kann-er-den-planer-dafuer-in-haftung-nehmen-f175429</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die aufgrund eines Vergleichs mit einem Dritten erfolgte Zahlung ist ein zu ersetzender Schaden, wenn dessen Abschluss adäquat-kausale Folge der Pflichtverletzung des Vertragspartners ist. Dazu müssen zumindest schlüssig die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm des Dritten vorgetragen werden. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil, das für den Planer gut und seinen Bauherrn schlecht ausgegangen war, noch nicht. Denn der Bauherr hat NZB beim BGH eingelegt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>HOAI | Der Vertrag entscheidet: Warum nicht jede fehlende Grundleistung das Honorar mindert</title>
      <description><![CDATA[In Honorarstreitigkeiten wird noch immer häufig mit einem einfachen 
Argument gearbeitet: Wenn nicht sämtliche Grundleistungen einer 
Leistungsphase erbracht wurden oder der Auftraggeber Mängel behauptet, soll der Honoraranspruch ganz oder teilweise entfallen. Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt, dass dieser Ansatz zu kurz greift. Maßgeblich ist zunächst nicht das abstrakte Leistungsbild der HOAI, sondern der konkret geschlossene Vertrag. PBP erläutert Ihnen die Zusammenhänge.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 14:23:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/hoai-der-vertrag-entscheidet-warum-nicht-jede-fehlende-grundleistung-das-honorar-mindert-f175428</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/hoai-der-vertrag-entscheidet-warum-nicht-jede-fehlende-grundleistung-das-honorar-mindert-f175428</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Honorarstreitigkeiten wird noch immer häufig mit einem einfachen 
Argument gearbeitet: Wenn nicht sämtliche Grundleistungen einer 
Leistungsphase erbracht wurden oder der Auftraggeber Mängel behauptet, soll der Honoraranspruch ganz oder teilweise entfallen. Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt, dass dieser Ansatz zu kurz greift. Maßgeblich ist zunächst nicht das abstrakte Leistungsbild der HOAI, sondern der konkret geschlossene Vertrag. PBP erläutert Ihnen die Zusammenhänge.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berufsrecht | Berufsgericht Baden-Württemberg: Chronischer „Fortbildungsverweigerer“ wird aus Architektenliste gelöscht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, 27.3.2026, BG 62/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Eine mehrfache und vollständige Verletzung der Fortbildungspflicht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten im Kernbereich der Tätigkeit eines Architekten dar, der bei „Wiederholungstätern“ die Löschung der Eintragung in der Architektenliste erfordert. Das hat das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg entschieden und damit eine Lanze für die Fortbildungspflicht gebrochen .]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 13:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/berufsrecht-berufsgericht-baden-wuerttemberg-chronischer-fortbildungsverweigerer-wird-aus-architektenliste-geloescht-f175375</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Eine mehrfache und vollständige Verletzung der Fortbildungspflicht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten im Kernbereich der Tätigkeit eines Architekten dar, der bei ?Wiederholungstätern? die Löschung der Eintragung in der Architektenliste erfordert. Das hat das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg entschieden und damit eine Lanze für die Fortbildungspflicht gebrochen .]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lph 9 | Objektbegehung: OLG München definiert Anforderungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG München 24.2.2026, 27 U 2266/25 Bau, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Für die Lph 9 gibt es seit 2021 nur noch zwei Prozentpunkte des Gesamthonorars. Trotzdem verlangt jede der dort aufgelisteten drei Teilleistungen Ihr volles Engagement. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München zur Teilleistung „Objektbegehung“. Sie dient nicht nur dazu, optisch erkennbare Schäden aufzunehmen, sondern begründet – im Rahmen des Zumutbaren – eine Überprüfungspflicht für Sie, ob das vertraglich Geschuldete technisch ordnungsgemäß ausgeführt wurde oder Anhaltspunkte für Mängel vorliegen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 13:21:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/lph-9-objektbegehung-olg-muenchen-definiert-anforderungen-f175374</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/lph-9-objektbegehung-olg-muenchen-definiert-anforderungen-f175374</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für die Lph 9 gibt es seit 2021 nur noch zwei Prozentpunkte des Gesamthonorars. Trotzdem verlangt jede der dort aufgelisteten drei Teilleistungen Ihr volles Engagement. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München zur Teilleistung ?Objektbegehung?. Sie dient nicht nur dazu, optisch erkennbare Schäden aufzunehmen, sondern begründet ? im Rahmen des Zumutbaren ? eine Überprüfungspflicht für Sie, ob das vertraglich Geschuldete technisch ordnungsgemäß ausgeführt wurde oder Anhaltspunkte für Mängel vorliegen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Technische Ausrüstung | Aufbau und Struktur von Nachträgen in der TA: Der Erfolgsfaktor zur Durchsetzung</title>
      <description><![CDATA[Konflikte und Verhandlungen über Änderungsvergütungen – sprich Nachträge – sind kein neues Phänomen. Seit dem Entfall der verbindlichen HOAI-Mindestsätze hat sich die Dynamik jedoch deutlich verändert. Der Preiswettbewerb nimmt zu, und immer häufiger wird erbittert über die Änderungsvergütung gestritten. Dabei steht nicht nur deren Höhe im Fokus, sondern auch ihre formale Ausgestaltung und Begründung. Nachvollziehbarkeit und 
prüffähige Struktur werden zunehmend entscheidend für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen. PBP bietet hierzu einen praxisnahen Leitfaden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 12:59:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/technische-ausruestung-aufbau-und-struktur-von-nachtraegen-in-der-ta-der-erfolgsfaktor-zur-durchsetzung-f175373</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/technische-ausruestung-aufbau-und-struktur-von-nachtraegen-in-der-ta-der-erfolgsfaktor-zur-durchsetzung-f175373</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Konflikte und Verhandlungen über Änderungsvergütungen ? sprich Nachträge ? sind kein neues Phänomen. Seit dem Entfall der verbindlichen HOAI-Mindestsätze hat sich die Dynamik jedoch deutlich verändert. Der Preiswettbewerb nimmt zu, und immer häufiger wird erbittert über die Änderungsvergütung gestritten. Dabei steht nicht nur deren Höhe im Fokus, sondern auch ihre formale Ausgestaltung und Begründung. Nachvollziehbarkeit und 
prüffähige Struktur werden zunehmend entscheidend für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen. PBP bietet hierzu einen praxisnahen Leitfaden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Liquidität | Die Sicherheit nach § 650f BGB: Neun neue Urteile kennen und Ihre Liquidiät sichern</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG München 7.2.2017, 9 U 2987/16 Bau, Urteil; OLG München 21.11.2023, 9 U 301/23 Bau e, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das sowohl gegenüber schwierigen Auftraggebern als auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leisten kann. Dass sie auch von den planenden Berufen „entdeckt“ worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass viele „Planerfälle“ vor Gericht landen; im Juni 2026 zuletzt vor dem OLG Dresden. Anlass genug für PBP, Sie noch einmal mit dem Grundgedanken der Bauhandwerkersicherung und den jüngsten neun Rechtsprechungsfällen vertraut zu machen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 27 Jul 2026 13:40:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/liquiditaet-die-sicherheit-nach-650f-bgb-neun-neue-urteile-kennen-und-ihre-liquidiaet-sichern-f173176</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das sowohl gegenüber schwierigen Auftraggebern als auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leisten kann. Dass sie auch von den planenden Berufen ?entdeckt? worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass viele ?Planerfälle? vor Gericht landen; im Juni 2026 zuletzt vor dem OLG Dresden. Anlass genug für PBP, Sie noch einmal mit dem Grundgedanken der Bauhandwerkersicherung und den jüngsten neun Rechtsprechungsfällen vertraut zu machen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bauherrenkontakte | Bundesförderung für effiziente Gebäude: Seit 21.07. gelten neue  Förderbedingungen</title>
      <description><![CDATA[Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbedingungen. Die Grundstruktur des Programms bleibt erhalten: Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA fördert weitere Effizienzmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle.]]></description>
      <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 11:33:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/bauherrenkontakte-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-seit-2107-gelten-neue-foerderbedingungen-f175277</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbedingungen. Die Grundstruktur des Programms bleibt erhalten: Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA fördert weitere Effizienzmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsrecht | EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Wann setzt sie die Bundesregierung in Deutschland um?</title>
      <description><![CDATA[Eigentlich müsste Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie schon am 08.06. umgesetzt und das Entgelttransparenzgesetz entsprechend aktualisiert haben. Passiert ist bis dato aber nichts. Die AfD hat der Bundesregierung jetzt dazu eine „Kleine Anfrage“ gestellt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 11:17:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/arbeitsrecht-eu-entgelttransparenzrichtlinie-wann-setzt-sie-die-bundesregierung-in-deutschland-um-f175275</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/arbeitsrecht-eu-entgelttransparenzrichtlinie-wann-setzt-sie-die-bundesregierung-in-deutschland-um-f175275</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eigentlich müsste Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie schon am 08.06. umgesetzt und das Entgelttransparenzgesetz entsprechend aktualisiert haben. Passiert ist bis dato aber nichts. Die AfD hat der Bundesregierung jetzt dazu eine ?Kleine Anfrage? gestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GmbH | Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer mit echter Sperrminorität: Ist er abhängig beschäftigt oder nicht?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 10.2.2026, L 11 BA 253/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Jul 2026 07:49:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/gmbh-minderheitsgesellschafter-geschaeftsfuehrer-mit-echter-sperrminoritaet-ist-er-abhaengig-beschaeftigt-oder-nicht-f175173</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Personalmanagement | Erfahrungsbericht: So gewinnen Planungsbüros die passenden Auszubildenden</title>
      <description><![CDATA[29 Prozent der Planungsbüros finden keinen oder nicht den passenden Auszubildenden. Diesen Wert haben die Audits zum „ausgezeichneten Planungsbüro 2026/2027“ ergeben. Der Wert zeigt: Der Ausbildungsmarkt hat sich grundlegend verändert. Das nehmen wir bei uns auch so wahr. Früher konnten wir aus einer Vielzahl von Bewerbern für Ausbildungsplätze als Bauzeichner, technische Systemplaner auswählen und Einstellungstests durchführen. Heute ist es anders. Erfahren Sie, wie sich unser Büro diesen Herausforderungen stellt – bisher recht erfolgreich.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 11:35:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/personalmanagement-erfahrungsbericht-so-gewinnen-planungsbueros-die-passenden-auszubildenden-f175139</link>
      <guid>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/personalmanagement-erfahrungsbericht-so-gewinnen-planungsbueros-die-passenden-auszubildenden-f175139</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[29 Prozent der Planungsbüros finden keinen oder nicht den passenden Auszubildenden. Diesen Wert haben die Audits zum ?ausgezeichneten Planungsbüro 2026/2027? ergeben. Der Wert zeigt: Der Ausbildungsmarkt hat sich grundlegend verändert. Das nehmen wir bei uns auch so wahr. Früher konnten wir aus einer Vielzahl von Bewerbern für Ausbildungsplätze als Bauzeichner, technische Systemplaner auswählen und Einstellungstests durchführen. Heute ist es anders. Erfahren Sie, wie sich unser Büro diesen Herausforderungen stellt ? bisher recht erfolgreich.]]></content:encoded>
    </item>
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