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  <title type="text">Planungsbüro professionell</title>
  <subtitle type="text">HOAI durchsetzen, Haftung minimieren, Büro erfolgreich managen</subtitle>
  <updated>2026-07-31T09:45:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Künstliche Intelligenz | Zweite Stufe des EU-AI-Acts zündet: Für diese KI-Inhalte besteht Kennzeichnungspflicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Planungsbüros laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als „Deepfakes“ kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf – das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen können.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T09:45:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/kuenstliche-intelligenz-zweite-stufe-des-eu-ai-acts-zuendet-fuer-diese-ki-inhalte-besteht-kennzeichnungspflicht-f175433"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Planungsbüros laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als ?Deepfakes? kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf ? das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen können.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Büromanagement | Sicherheitsbeauftragter: Ab sofort nur noch für Büros  mit 50 Mitarbeitern nötig]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Für mittelgroße Büros zeitigen die Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung erste Erfolge: Die Pflicht, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, besteht nur noch bei Büros ab 50 Mitarbeitern. Möglich macht das eine Novellierung von § 22 SGB VII. Zuvor war die Schwelle bei 20 Mitarbeitern gelegen.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T09:43:26+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/bueromanagement-sicherheitsbeauftragter-ab-sofort-nur-noch-fuer-bueros-mit-50-mitarbeitern-noetig-f175451"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Für mittelgroße Büros zeitigen die Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung erste Erfolge: Die Pflicht, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, besteht nur noch bei Büros ab 50 Mitarbeitern. Möglich macht das eine Novellierung von § 22 SGB VII. Zuvor war die Schwelle bei 20 Mitarbeitern gelegen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesetzgebung | Gebäudemodernisierungsgesetz ist im BGBl veröffentlicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07. im BGBl veröffentlicht worden. Es ändert das Gebäudeenergiegesetz umfassend und setzt zugleich wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T08:35:37+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/gesetzgebung-gebaeudemodernisierungsgesetz-ist-im-bgbl-veroeffentlicht-f175447"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07. im BGBl veröffentlicht worden. Es ändert das Gebäudeenergiegesetz umfassend und setzt zugleich wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Lph 6 | Risikominimierung rechtfertigt Ausnahme von produktneutraler Ausschreibung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VK-Bund 25.3.2026, VK 2-24/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Aufträge sind grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität besteht, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Bieter nicht diskriminiert. Das hat die Vergabekammer des Bundes verlautbart.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:24:57+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/lph-6-risikominimierung-rechtfertigt-ausnahme-von-produktneutraler-ausschreibung-f175434"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Aufträge sind grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität besteht, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Bieter nicht diskriminiert. Das hat die Vergabekammer des Bundes verlautbart.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Haftung | OLG Stuttgart klärt Haftung des Architekten im Verhältnis zum Tragwerksplaner und nimmt Bauherrn mit ins Boot]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Stuttgart 21.4.2026, 12 U 160/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der Architekt muss wissen, dass eine vom Tragwerksplaner vorgesehene starre Verbindung verschiedener Bauwerke wegen unterschiedlichem Schwindverhalten zu Rissen führen kann. Folglich haftet er neben dem Bauherrn und dem Tragwerksplaner (mit), wenn er diesen Fehler in seine Planung übernimmt und dadurch ein Schaden am Bauwerk entsteht. Das hat das OLG Stuttgart klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:24:45+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/haftung-olg-stuttgart-klaert-haftung-des-architekten-im-verhaeltnis-zum-tragwerksplaner-und-nimmt-bauherrn-mit-ins-boot-f175432"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Architekt muss wissen, dass eine vom Tragwerksplaner vorgesehene starre Verbindung verschiedener Bauwerke wegen unterschiedlichem Schwindverhalten zu Rissen führen kann. Folglich haftet er neben dem Bauherrn und dem Tragwerksplaner (mit), wenn er diesen Fehler in seine Planung übernimmt und dadurch ein Schaden am Bauwerk entsteht. Das hat das OLG Stuttgart klargestellt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Öffentliche Aufträge | KG Berlin: Auftraggeber muss Bietern das Honorar des für den Zuschlag vorgesehenen Büros bekanntgeben]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: KG Berlin 14.4.2026, - Verg 13/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der öffentliche Auftraggeber hat die nicht berücksichtigten Bieter über die tragenden Gründe der Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Ist der Preis Zuschlagskriterium, setzt dies zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus. Das hat das KG Berlin klargestellt. Sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:24:39+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/auftragsbeschaffung/oeffentliche-auftraege-kg-berlin-auftraggeber-muss-bietern-das-honorar-des-fuer-den-zuschlag-vorgesehenen-bueros-bekanntgeben-f175431"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Öffentliche Aufträge | Das Vergabebeschleunigungsgesetz (Teil 2): Was Planungsbüros jetzt wissen müssen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach langen Verhandlungen ist am 01.07.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, öffentliche Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Diese zweiteilige Beitragsreihe beleuchtet die zentralen Neuerungen und zeigt auf, mit welchen Strategien sich Planungsbüros künftig erfolgreich positionieren können, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge nicht nur zu sichern, sondern gezielt auszubauen.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:24:32+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/oeffentliche-auftraege-das-vergabebeschleunigungsgesetz-teil-2-was-planungsbueros-jetzt-wissen-muessen-f175435"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Honorarrecht | Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung:  Wie Sie den Vertrag gestalten (Teil 3)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Dresden 21.5.2026, 10 U 1431/25, Urteil; OLG Köln 29.1.2026, 11 U 137/23, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Wer Zusatzhonorar durchsetzen will, braucht zwei Dinge: eine klare Vertragsgestaltung und eine lückenlose Dokumentation. In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe haben Sie erfahren, wie Sie Ihren verzögerungsbedingten Mehraufwand „gerichtsfest“ ermitteln und mit einer Kontrollrechnung verifizieren. Teil 3 zeigt, welche 
Vertragsmodelle zu Bauzeitverzögerungen Streit vermeiden und was in laufenden Projekten zu retten ist.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:24:06+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorarrecht-zusatzhonorar-bei-bauzeitverlaengerung-wie-sie-den-vertrag-gestalten-teil-3-f175430"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bauzeitverlängerungen kosten Geld. Wer Zusatzhonorar durchsetzen will, braucht zwei Dinge: eine klare Vertragsgestaltung und eine lückenlose Dokumentation. In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe haben Sie erfahren, wie Sie Ihren verzögerungsbedingten Mehraufwand ?gerichtsfest? ermitteln und mit einer Kontrollrechnung verifizieren. Teil 3 zeigt, welche 
Vertragsmodelle zu Bauzeitverzögerungen Streit vermeiden und was in laufenden Projekten zu retten ist.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vertragsrecht | Bauherr vergleicht sich mit GU: Kann er den Planer dafür in Haftung nehmen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Stuttgart 24.3.2026, 10 U 72/25, Urteil; OLG München 13.4.2021, 9 U 2715/20 Bau, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die aufgrund eines Vergleichs mit einem Dritten erfolgte Zahlung ist ein zu ersetzender Schaden, wenn dessen Abschluss adäquat-kausale Folge der Pflichtverletzung des Vertragspartners ist. Dazu müssen zumindest schlüssig die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm des Dritten vorgetragen werden. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil, das für den Planer gut und seinen Bauherrn schlecht ausgegangen war, noch nicht. Denn der Bauherr hat NZB beim BGH eingelegt.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:23:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/vertragsrecht-bauherr-vergleicht-sich-mit-gu-kann-er-den-planer-dafuer-in-haftung-nehmen-f175429"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die aufgrund eines Vergleichs mit einem Dritten erfolgte Zahlung ist ein zu ersetzender Schaden, wenn dessen Abschluss adäquat-kausale Folge der Pflichtverletzung des Vertragspartners ist. Dazu müssen zumindest schlüssig die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm des Dritten vorgetragen werden. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil, das für den Planer gut und seinen Bauherrn schlecht ausgegangen war, noch nicht. Denn der Bauherr hat NZB beim BGH eingelegt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[HOAI | Der Vertrag entscheidet: Warum nicht jede fehlende Grundleistung das Honorar mindert]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Honorarstreitigkeiten wird noch immer häufig mit einem einfachen 
Argument gearbeitet: Wenn nicht sämtliche Grundleistungen einer 
Leistungsphase erbracht wurden oder der Auftraggeber Mängel behauptet, soll der Honoraranspruch ganz oder teilweise entfallen. Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt, dass dieser Ansatz zu kurz greift. Maßgeblich ist zunächst nicht das abstrakte Leistungsbild der HOAI, sondern der konkret geschlossene Vertrag. PBP erläutert Ihnen die Zusammenhänge.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T14:23:41+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/hoai-der-vertrag-entscheidet-warum-nicht-jede-fehlende-grundleistung-das-honorar-mindert-f175428"/>
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Argument gearbeitet: Wenn nicht sämtliche Grundleistungen einer 
Leistungsphase erbracht wurden oder der Auftraggeber Mängel behauptet, soll der Honoraranspruch ganz oder teilweise entfallen. Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt, dass dieser Ansatz zu kurz greift. Maßgeblich ist zunächst nicht das abstrakte Leistungsbild der HOAI, sondern der konkret geschlossene Vertrag. PBP erläutert Ihnen die Zusammenhänge.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Berufsrecht | Berufsgericht Baden-Württemberg: Chronischer „Fortbildungsverweigerer“ wird aus Architektenliste gelöscht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, 27.3.2026, BG 62/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Eine mehrfache und vollständige Verletzung der Fortbildungspflicht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten im Kernbereich der Tätigkeit eines Architekten dar, der bei „Wiederholungstätern“ die Löschung der Eintragung in der Architektenliste erfordert. Das hat das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg entschieden und damit eine Lanze für die Fortbildungspflicht gebrochen .]]></summary>
    <updated>2026-07-28T13:25:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/berufsrecht-berufsgericht-baden-wuerttemberg-chronischer-fortbildungsverweigerer-wird-aus-architektenliste-geloescht-f175375"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Lph 9 | Objektbegehung: OLG München definiert Anforderungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG München 24.2.2026, 27 U 2266/25 Bau, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Für die Lph 9 gibt es seit 2021 nur noch zwei Prozentpunkte des Gesamthonorars. Trotzdem verlangt jede der dort aufgelisteten drei Teilleistungen Ihr volles Engagement. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München zur Teilleistung „Objektbegehung“. Sie dient nicht nur dazu, optisch erkennbare Schäden aufzunehmen, sondern begründet – im Rahmen des Zumutbaren – eine Überprüfungspflicht für Sie, ob das vertraglich Geschuldete technisch ordnungsgemäß ausgeführt wurde oder Anhaltspunkte für Mängel vorliegen.]]></summary>
    <updated>2026-07-28T13:21:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/architektenrecht/lph-9-objektbegehung-olg-muenchen-definiert-anforderungen-f175374"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Technische Ausrüstung | Aufbau und Struktur von Nachträgen in der TA: Der Erfolgsfaktor zur Durchsetzung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Konflikte und Verhandlungen über Änderungsvergütungen – sprich Nachträge – sind kein neues Phänomen. Seit dem Entfall der verbindlichen HOAI-Mindestsätze hat sich die Dynamik jedoch deutlich verändert. Der Preiswettbewerb nimmt zu, und immer häufiger wird erbittert über die Änderungsvergütung gestritten. Dabei steht nicht nur deren Höhe im Fokus, sondern auch ihre formale Ausgestaltung und Begründung. Nachvollziehbarkeit und 
prüffähige Struktur werden zunehmend entscheidend für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen. PBP bietet hierzu einen praxisnahen Leitfaden.]]></summary>
    <updated>2026-07-28T12:59:11+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/honorargestaltung/technische-ausruestung-aufbau-und-struktur-von-nachtraegen-in-der-ta-der-erfolgsfaktor-zur-durchsetzung-f175373"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
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    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Konflikte und Verhandlungen über Änderungsvergütungen ? sprich Nachträge ? sind kein neues Phänomen. Seit dem Entfall der verbindlichen HOAI-Mindestsätze hat sich die Dynamik jedoch deutlich verändert. Der Preiswettbewerb nimmt zu, und immer häufiger wird erbittert über die Änderungsvergütung gestritten. Dabei steht nicht nur deren Höhe im Fokus, sondern auch ihre formale Ausgestaltung und Begründung. Nachvollziehbarkeit und 
prüffähige Struktur werden zunehmend entscheidend für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen. PBP bietet hierzu einen praxisnahen Leitfaden.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Liquidität | Die Sicherheit nach § 650f BGB: Neun neue Urteile kennen und Ihre Liquidiät sichern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG München 7.2.2017, 9 U 2987/16 Bau, Urteil; OLG München 21.11.2023, 9 U 301/23 Bau e, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das sowohl gegenüber schwierigen Auftraggebern als auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leisten kann. Dass sie auch von den planenden Berufen „entdeckt“ worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass viele „Planerfälle“ vor Gericht landen; im Juni 2026 zuletzt vor dem OLG Dresden. Anlass genug für PBP, Sie noch einmal mit dem Grundgedanken der Bauhandwerkersicherung und den jüngsten neun Rechtsprechungsfällen vertraut zu machen.]]></summary>
    <updated>2026-07-27T13:40:09+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das sowohl gegenüber schwierigen Auftraggebern als auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leisten kann. Dass sie auch von den planenden Berufen ?entdeckt? worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass viele ?Planerfälle? vor Gericht landen; im Juni 2026 zuletzt vor dem OLG Dresden. Anlass genug für PBP, Sie noch einmal mit dem Grundgedanken der Bauhandwerkersicherung und den jüngsten neun Rechtsprechungsfällen vertraut zu machen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Bauherrenkontakte | Bundesförderung für effiziente Gebäude: Seit 21.07. gelten neue  Förderbedingungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbedingungen. Die Grundstruktur des Programms bleibt erhalten: Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA fördert weitere Effizienzmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle.]]></summary>
    <updated>2026-07-23T11:33:42+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/planungsleistungen/bauherrenkontakte-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-seit-2107-gelten-neue-foerderbedingungen-f175277"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbedingungen. Die Grundstruktur des Programms bleibt erhalten: Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA fördert weitere Effizienzmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Arbeitsrecht | EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Wann setzt sie die Bundesregierung in Deutschland um?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Eigentlich müsste Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie schon am 08.06. umgesetzt und das Entgelttransparenzgesetz entsprechend aktualisiert haben. Passiert ist bis dato aber nichts. Die AfD hat der Bundesregierung jetzt dazu eine „Kleine Anfrage“ gestellt.]]></summary>
    <updated>2026-07-23T11:17:40+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/arbeitsrecht-eu-entgelttransparenzrichtlinie-wann-setzt-sie-die-bundesregierung-in-deutschland-um-f175275"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eigentlich müsste Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie schon am 08.06. umgesetzt und das Entgelttransparenzgesetz entsprechend aktualisiert haben. Passiert ist bis dato aber nichts. Die AfD hat der Bundesregierung jetzt dazu eine ?Kleine Anfrage? gestellt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GmbH | Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer mit echter Sperrminorität: Ist er abhängig beschäftigt oder nicht?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 10.2.2026, L 11 BA 253/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.]]></summary>
    <updated>2026-07-17T07:49:45+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Personalmanagement | Erfahrungsbericht: So gewinnen Planungsbüros die passenden Auszubildenden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[29 Prozent der Planungsbüros finden keinen oder nicht den passenden Auszubildenden. Diesen Wert haben die Audits zum „ausgezeichneten Planungsbüro 2026/2027“ ergeben. Der Wert zeigt: Der Ausbildungsmarkt hat sich grundlegend verändert. Das nehmen wir bei uns auch so wahr. Früher konnten wir aus einer Vielzahl von Bewerbern für Ausbildungsplätze als Bauzeichner, technische Systemplaner auswählen und Einstellungstests durchführen. Heute ist es anders. Erfahren Sie, wie sich unser Büro diesen Herausforderungen stellt – bisher recht erfolgreich.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T11:35:20+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/personalmanagement-erfahrungsbericht-so-gewinnen-planungsbueros-die-passenden-auszubildenden-f175139"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Suchmaschine | Umgang mit der Google KI: Lassen Sie Google nur in vertrauensvollen Quellen suchen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die KI-Übersicht von Google ist zwar nützlich. Sie verleitet Nutzer aber dazu, Informationen von weniger seriösen Quellen zu übernehmen. Mit der neuen Personalisierungsfunktion passen Sie als Nutzer Ihre Suchergebnisse an, indem Sie „bevorzugte Quellen“ festlegen. Damit geben Sie Google an, welchen Websites Sie besonders vertrauen und dass Sie deren Inhalte stärker gewichtet sehen möchten. Google zeigt Ihnen dann diese Quellen vorrangig an – in den News-Ergebnissen, in der Übersicht mit KI sowie im KI-Modus.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T10:00:05+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Inhaber bleibt nach Büroverkauf Geschäftsführer: Fällt Vergütung unter § 17 EStG?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.4.20174, IX R 46/15, Urteil; BFH 23.4.2009, VI R 39/08, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es ist nicht unüblich, dass ein Büroinhaber seine GmbH verkauft und sich vertraglich verpflichtet, der GmbH für eine bestimmte Zeit weiter als Geschäftsführer zu dienen. Für Letzteres gibt es in der Regel „einen Schnaps obendrauf“. In der Praxis stellt sich die Frage, ob diese Zusatzzahlung zum Veräußerungspreis i. S. v. § 17 EStG gehört oder als Arbeitslohn (§ 19 EStG) zu werten ist? Ersteres wäre höchst attraktiv, letzteres schlecht. Lernen Sie deshalb den Unterschied der beiden Besteuerungsvarianten kennen und erfahren Sie, wie Sie von der jüngsten BFH-Rechtsprechung profitieren.]]></summary>
    <updated>2026-07-13T14:29:44+02:00</updated>
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