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  • 07.04.2017 · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    Tragwerksplanung: Referenzvorgaben dürfen nicht zu eng sein

    | Ein Auftraggeber muss die Unternehmen anhand objektiver Kriterien auswählen und darf entsprechende Referenzen fordern. Er schnürt das Anforderungsgerüst aber zu eng, wenn er für das Verwaltungsgebäude eines kommunalen Wasserversorgungsbetriebs nur Tragwerksplaner zulassen will, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens zwei Büros oder Verwaltungsgebäude geplant haben, die von der Größe her mit dem anstehenden Auftrag vergleichbar sind. Das hat das OLG München klargestellt. |