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Neues Vergaberecht 2016: Bundesrat hat am 18. März letztes Puzzle-Stück zusammengefügt
| Das neue Vergaberecht hat am vergangenen Freitag (18. März) die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat hat unter TOP 36 der „Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung) zugestimmt. Damit kann das neue Vergaberecht wie geplant am 18. April 2016 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt gelten damit bei der Vergabe öffentlicher (Planungs-)Aufträge neue Regeln. |
Hintergrund | Die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) basiert auf dem im Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das der Umsetzung dreier EU-Vergaberichtlinien (2014/23 bis 25/EU) dient. Diese Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein. Sie bewirken umfassende Änderungen und Ergänzungen im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bewirkt. Die VergRModVO wird als sogenannte Mantelverordnung vorgelegt und fasst folgende Einzelverordnungen zusammen:
- Artikel 1: Novellierte Vergabeverordnung
- Artikel 2: Novellierte Sektorenverordnung
- Artikel 3: Neue Konzessionsvergabeverordnung
- Artikel 4: Neue Vergabestatistikverordnung
- Artikel 5: Novellierte Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
Wichtig | Die Änderungen sind so massiv, dass sich jedes Büro, das sich künftig noch erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben will, informieren und fortbilden muss. PBP Planungsbüro professionell reagiert darauf mit zwei Fortbildungsangeboten:
- 1. Ein zweistündiges Online-Seminar „Einführung in das neue Vergaberecht 2016“ am Donnerstag, den 21. April von 16.00 bis 18.00 Uhr. Mehr zu Agenda und zur Anmeldung finden Sie auf www.seminare.iww.de/wirtschaft/planungsbuero-professionell.
- 2. Ein zweitägiges Lehrgangsangebot „Erfolgreich bewerben und ausschreiben im Vergaberecht 2016“. Mehr dazu finden Sie hier http://www.bewerben-im-vergaberecht2016.de/de.