Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Prothetik

    Provisorien im direkten und indirekten Verfahren ‒ so rechnen Sie ab

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Anders als die vertragszahnärztliche Versorgung hält die GOZ mehrere Gebührenpositionen zur Berechnung provisorischer Versorgungen bereit. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gebührenpositionen wie auch die Möglichkeiten der Material- und Laborkostenberechnung werden in diesem Beitrag erklärt und z. T. an einem Abrechnungsbeispiel veranschaulicht. |

    Gebührenpositionen für provisorische Versorgungen

    Grundsätzlich unterscheidet die GOZ zwischen provisorischen Einzelkronen (Nrn. 2260 und 2270 GOZ), provisorischen Ankerkronen und Brückengliedern (Nrn. 5120 und 5140 GOZ) sowie Langzeitprovisorien (Nrn. 7080 und 7090 GOZ).

     

    • Provisorien in der GOZ ‒ Inhalt (ohne Abrechnungsbestimmungen) und Bewertung (*in Euro)
    GOZ
    Leistung (Hervorhebungen durch die Redaktion)
    Punkte
    1,0-fach*
    2,3-fach*
    3,5-fach*

    2260

    Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

    100

    5,62

    12,94

    19,68

    2270

    Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

    270

    15,19

    34,93

    53,15

    5120

    Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

    240

    13,50

    31,05

    47,24

    5140

    Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung

    80

    4,50

    10,35

    15,75

    7080

    Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung

    600

    33,75

    77,61

    118,11

    7090

    Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung

    270

    15,19

    34,93

    53,15