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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen ‒ wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen der Leser von allgemeinem Interesse. Diesmal geht es um folgende Fragen: +++ Sind Füllungen zur Bisshebung Kassen- oder Privatleistung? +++ Provisorische Krone wiederbefestigen: Ist die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 berechenbar?+++ Fokussuche für Herz-OP: Wie berechnen? |

    Sind Füllungen zur Bisshebung Kassen- oder Privatleistung?

    Frage: „Einer Patientin wurden in unserer Praxis regio 44 bis 46 sowie 34 bis 36 VMK-Brücken eingegliedert. Zeitgleich erhielt sie regio 43 bis 33 einflächige inzisale Füllungen zur Bisshebung. Alle Zähne sind nicht überkronungsbedürftig. Meine Frage: Sind diese Füllungen zur Bisshebung eine Kassenleistung oder sind sie als private Leistung in Rechnung zu stellen?“

     

    Antwort: Im Zusammenhang mit der Brückenversorgung im UK-Seitenzahnbereich 34 bis 36 und 44 bis 46 wurde eine Bisshebung erforderlich. Da die UK-Frontzähne nicht überkronungsbedürftig sind und Hinweise auf kariöse Läsionen fehlen, gehen wir von der Annahme aus, dass es sich bei den von Ihnen beschriebenen Füllungen an den Zähnen 43 bis 33 um den definitiven Aufbau von Funktionsflächen handelte.