07.01.2022 · Fachbeitrag aus AAZ · Endodontie
Trotz guter Erfolgsaussichten bei Wurzelkanalbehandlungen können auch bereits wurzelgefüllte Zähne Beschwerden verursachen. In diesen Fällen ist eine Revision der Wurzelfüllung angezeigt. Doch die endodontische Revision ist im BEMA nur unzureichend abgebildet, da es für viele zahnmedizinisch sinnvolle Zusatzleistungen keine Gebührenposition gibt. Daher ist in diesen Fällen bei gesetzlich versicherten Patienten eine Privatvereinbarung sinnvoll. Wie die Revisionsbehandlung adäquat ...
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16.12.2021 · Fachbeitrag aus AAZ · Konservierende Leistungen
In der konservierenden Therapie erhalten gesetzlich Versicherte nach § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V (Wirtschaftlichkeitsgebot) im Seitenzahngebiet nur plastische Füllungen (z. B. Amalgam). Ausnahmefälle (z. B. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwangere) erhalten eine Kompositfüllung (AAZ 10/2019, Seite 2). Wünscht der Patient eine höherwertige Versorgung, so ist diese gemäß § 28 Abs. 2 SGB V mit dem Patienten zu vereinbaren. Dieser Beitrag zeigt, welche Mehrkosten dabei ...
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29.11.2021 · Fachbeitrag aus AAZ · Wiederherstellungen
Wiederherstellungen von Verblendungen an festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz gehören zum Praxisalltag. Dennoch gibt es bei der Abrechnung einige Fallstricke. Anhand von vier Praxisfällen werden diese veranschaulicht und es wird aufgezeigt, worauf bei der Abrechnung von Verblendungsreparaturen zu achten ist.
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13.10.2021 · Fachbeitrag aus AAZ · Füllungstherapie
Umweltzahnmedizin und Amalgamsanierungen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit ganzheitlichen Behandlungsverfahren und biokompatiblen Werkstoffen werden immer häufiger von Patienten gewünscht. Dieser Praxisfall erklärt die Abrechnungsmöglichkeiten der Amalgamsanierung nach kinesiologischer Testung und Amalgamausleitung bei einer GKV-Patientin, wobei die Sanierung zwei intakte und eine insuffiziente Füllung betrifft.
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24.08.2021 · Fachbeitrag aus AAZ · Kieferorthopädie
Bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen kann eine Wundbehandlung per Verbandsplatte notwendig sein, um die Wundversorgung des Patienten und dessen Nahrungsaufnahme zu sichern. Die Abrechnung erfolgt bei entsprechender Indikation über die GKV. Was dabei zu beachten ist, erklärt der folgende Praxisfall.
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