Es kommt immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen (PKVen) die Kostenübernahme einer selbstständigen Zystektomie nach Nr. 3200 GOZ neben dem Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes und den zugehörigen OP-Zuschlag nach Nr. 0510 GOZ vorerst ablehnen und Behandlungsunterlagen anfordern. Wie ist die Rechtslage und was kann in solchen Fällen getan werden, um die Kostenerstattung durchzusetzen? Das beleuchtet dieser Beitrag anhand eines Praxisfalls mit abschließendem Musterschreiben.
Immer wieder behaupten Kostenerstatter, die Leistung nach der GOZ-Nr. 4025 (Subgingivale medamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn) sei nicht neben der Leistung nach der GOZ-Nr. 1040 (Professionelle ...
Eine Zahnarztpraxis hat beim PKV-Patienten eine Aphthe mit einem Laser behandelt und die GOZ-Nr. 3270a berechnet. Die Erstattungsstellen lehnen oft eine analoge Berechnung der Laserbehandlung ab, weil sie meinen, dass sie durch die GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung einer Mundschleimhautbehandlung) abgegolten ist. Die Bundeszahnärztekammer führt jedoch die Abrechnung der Laserbehandlung einer Aphthe als Analoggebühr auf. Die folgende Argumentation kann dem Patienten zur Erstattung verhelfen.
Nachfolgend befassen wir uns mit Erstattungsproblemen bei der Abrechnung einer Perio-Flow-Behandlung und zeigen im Schreiben an die PKV, dass PZR und subgingivale Perio-Flow-Behandlung nicht das Gleiche sind.
Dieser Beitrag enthält ein Musterschreiben, mit dem die Praxis auf Erstattungsprobleme der Patienten bei der Abrechnung einer adhäsiven Aufbaufüllung reagieren kann.
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Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Behandlern bzw. der Krankenversicherung des Patienten, wenn es um die Kostenzusage bzw. Erstattung zahntechnischer Leistungen geht. Das Musterschreiben hilft Ihnen, Ihre Patienten im Vorfeld zu informieren.