Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzmaximierung

    Die 15 umsatzstärksten GOZ-Ziffern richtig abrechnen: Professionelle Zahnreinigung

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Mit 15 GOZ-Ziffern erwirtschaften Zahnarztpraxen mehr als die Hälfte ihrer Privatumsätze ( PA 04/2018, Seite 5 ). Umso wichtiger ist gerade hier eine korrekte und vollständige Abrechnung. In den nächsten Ausgaben befasst sich PA mit Besonderheiten und typischen Fehlern. Den Anfang macht die Professionelle Zahnreinigung (PZR) nach Nr. 1040 GOZ. |

    Nr. 1040 GOZ: Leistungsinhalt und Abrechnungsausschlüsse

    Die Nr. 1040 GOZ (online unter www.iww.de/s2246) umfasst „das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied“. Daneben nicht zusätzlich berechnet werden dürfen die Nrn. 1020 (lokale Fluoridierung), 4050 (Entfernung harter/weicher Beläge am einwurzeligen Zahn), 4055 (Entfernung harter/weicher Beläge am mehrwurzeligen Zahn), 4060 (Kontrolle nach Entfernung harter/weicher Beläge), 4070 (Parodontalchirurgische Therapie am einwurzeligen Zahn/Implantat), 4075 (Parodontalchirurgische Therapie am mehrwurzeligen Zahn), 4090 (Lappen-OP am Frontzahn) und 4100 (Lappen-OP am Seitenzahn).

    Die häufigsten Fehler bei der Abrechnung

    Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der Nr. 1040 GOZ ist ‒ wie bei vielen anderen Leistungen auch ‒ die unzureichende Dokumentation der erbrachten Behandlungsschritte, die nicht zur Nr. 1040 GOZ gehören: