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  • · Fachbeitrag · Umsatzmaximierung

    Die 15 umsatzstärksten GOZ-Leistungen richtig abrechnen: eingehende Untersuchung (Nr. 0010 GOZ)

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Die Nr. 0010 GOZ belegt Platz fünf im Ranking der 15 umsatzstärksten GOZ-Leistungen (siehe GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer 2016, PA 04/2018, Seite 5 ). Ihr Anteil am Honorarvolumen beträgt 3,03 Prozent. Der durchschnittliche Steigerungsfaktor liegt bei 2,34. Da erst ab einem Steigerungsfaktor von ca. 3,37 das BEMA-Niveau erreicht wird, erkennt man, dass hier noch einiges an Honorar verschenkt wird. Wie die Nr. 0010 GOZ aufwandsgerecht berechnet werden kann, zeigt der folgende Beitrag. |

    Abrechnungsbestimmungen

    Die eingehende Untersuchung verschafft dem Zahnarzt einen diagnostischen Überblick zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit. Anders als bei BEMA-Nr. 01 gilt für die Nr. 0010 GOZ kein zeitlicher Mindestabstand zwischen der Berechnungsfähigkeit zweier Untersuchungen.

     

    • Nr. 0010 GOZ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punktzahl
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

    100

    5,62 Euro

    12,94 Euro

    19,68 Euro