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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!

    | In diesem Beitrag veröffentlicht PA Privatliquidation aktuell Fragen von Lesern zur Abrechnung ihrer Leistungen mit den zugehörigen Antworten. |

    Patient lehnt Fluoridierung ab: Trotzdem Nr. 1040 abrechnen?

    FRAGE: „Wir haben einen Privatpatienten, der die Fluoridierung nach einer PZR ablehnt. Da diese ja Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040 ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich die Nr. 1040 abrechnen darf. Geht das mit reduziertem Faktor?“

     

    ANTWORT: Die PZR nach GOZ-Nr. 1040 darf trotzdem vollumfänglich berechnet werden. Der GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schreibt zur Nr. 1040: „Die PZR umfasst - abhängig von der individuellen Notwendigkeit - die Reinigung der Zahnzwischenräume, die Entfernung des Biofilms, die Politur aller zugänglichen Oberflächen und ggf. die Fluoridierung der gereinigten Oberflächen.“ Somit ist klargestellt, dass Fluoridierungsmaßnahmen nicht zwingend erbracht werden müssen, um die Leistung nach der GOZ-Nr. 1040 berechnen zu dürfen. Die Gestaltung - auch das eventuelle Absenken - des Steigerungsfaktors liegt im Ermessen des Behandlers. Wenn die PZR auch ohne die Fluoridierung zeitaufwendiger und/oder schwieriger ist, kann der Faktor dennoch angehoben werden.