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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen - wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Leserfragen von allgemeinem Interesse. Im Einzelnen: +++ Privatvereinbarung mit dem Patienten vor jeder PZR? +++ GOZ-Nr. 2260: Sind Materialkosten abrechenbar? +++ Abrechnung der GOZ-Nr. 2270 beim Privatpatienten? +++ Brücke mit Temp Bond wiederbefestigt - wie abrechnen? +++ Verblendung bei Totalprothese am Außenteleskop erneuert: Abrechnung? |

    Privatvereinbarung mit dem Patienten vor jeder PZR?

    FRAGE: „Soll man sich vor jeder PZR eine Privatvereinbarung vom Patienten unterschreiben lassen?“

     

    ANTWORT: Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) handelt es sich um eine Leistung, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten ist. Sie wird nach der GOZ-Nr. 1040 berechnet. Für den GKV-Patienten gehört sie damit zu den außervertragliche Leistungen. Da er den Anspruch auf eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung hat, ist zu jeder außervertraglichen Leistung - so auch der PZR - vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ zu treffen. Liegt diese Vereinbarung nicht vor, so besteht keine Rechtssicherheit.