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  • · Lasertherapie

    Lasereinsatz in der Chirurgie ‒ ein Praxisfall

    Bild: ©Robert - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Wie auch in der konservierenden Therapie ( PA 01/2020, Seite 10 ) gibt es für die Anwendung des Lasers in der chirurgischen Therapie zahlreiche Indikationen und ‒ je nach Leistung ‒ verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Dieser Praxisfall zeigt mehrere Behandlungsmaßnahmen auf und erläutert, wie sie abgerechnet werden. |

    Die drei Abrechnungsarten des Lasereinsatzes

    Auch in der Chirurgie wird der Lasereinsatz auf eine der drei folgenden Arten (nicht optional!) abgerechnet (PA 01/2020, Seite 10):

     

    • 1. neben zuschlagsberechtigter Leistung (Zuschlag Nr. 0120 GOZ oder Zuschlag aus dem geöffneten Bereich der GOÄ nach Ä441). Die Zuschläge betragen 100 v. H. des einfachen Gebührensatzes, jedoch nicht mehr als 68,00 Euro (GOZ) bzw. 67,49 (GOÄ).