Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    Kieferorthopäde hatte absprachewidrig Zähne nicht gezogen: Rechtsstreit endete mit Vergleich

    | Bei einer 56-jährigen Patientin wurden in Vollnarkose im Krankenhaus 9 von 11 nicht mehr vitalen Zähnen gezogen. Die Patientin konnte keine Lokalanästhesie vertragen und wurde daher unter Vollnarkose operiert. Der operierende Kieferorthopäde hatte vom behandelnden Zahnarzt vor der Operation eine Anweisung erhalten, dass sämtliche Zähne gezogen werden sollten. Das sei der Wunsch der Patientin. Die Anweisung des Zahnarztes erreichte den Kieferorthopäden jedoch nicht, so dass er die beiden restlichen Zähne nicht zog. Daraufhin verklagte die Patientin den Operateur wegen „absprachewidriger“ Behandlung und verlangte 10.000 Euro. |

     

    Ein hinzugezogener Gutachter meinte jedoch, dass der Kieferorthopäde genau die richtige Behandlung gewählt habe. Er selbst hätte sogar noch weniger Zähne gezogen, weil die Substanz der Zähne noch relativ gut gewesen sei. Der Gutachter wies darauf hin, dass eine Teleskopprothese besser sei als eine Vollprothese. Das Landgericht Bielefeld schlug einen Vergleich vor, dem beide Parteien zustimmten (Az. 4 O 276/15). Die Patientin verzichtet auf die geforderten 10.000 Euro und trägt die Prozesskosten. Das Honorar für die Behandlung in Höhe von 1.500 Euro muss sie jedoch nicht zahlen.

    Quelle: ID 45342403