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  • 25.02.2016 · Fachbeitrag ·

    Ist neben einer Untersuchung keine GOZ-Nr. 1010 abrechenbar?

    | Frage: „Die Beihilfe bemängelt die Abrechnung der GOZ-Nr. 1010 mit der Begründung, dass neben einer Untersuchung keine 1010 abrechenbar sei. Stimmt das? Der Patient hatte den Termin zur Prophylaxe und Untersuchung. Folgende Leistungen sind berechnet worden: Ä1, Ä5, 1040, 2130, 4005 und 1010.“ |