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§ 8 EStG Lohnsteuerliche Behandlung des Starterpakets zur Euro-Einführung
Überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vor dem Euro-Starterpakete (in Verpackungen zusammengefasste Euromünzen zum Kurswert von 20 DM), sind diese im Rahmen der für Sachbezüge geltenden Freigrenze von 50 DM steuerfrei. Wird je Arbeitnehmer nicht mehr als ein Euro-Starterpaket überlassen, ist aus Vereinfachungsgründen von der Prüfung abzusehen, ob der Freibetrag bereits durch andere Vorteile ausgeschöpft ist.