BMF - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001 BStBl 2020 I S. 484

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV)

Gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (nachfolgend: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) erfüllt sind. Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ausstellung derartiger Bescheinigungen Folgendes:

I. Allgemeines

Für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG sind die anliegenden amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden. Eine individuelle Gestaltung der Felder für die Bezeichnung des ausführenden Fachunternehmens und des Bauherrn sowie eine Ergänzung der Bescheinigungen um ein zusätzliches Adressfeld sind zulässig. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für den bzw. die Eigentümer des Wohngebäudes/der Wohnung. In Fällen des Miteigentums an einem Wohngebäude/einer Wohnung bedarf es der Angabe der Miteigentumsanteile.

II. Musterbescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I)

Bescheinigungsberechtigt ist jedes ausführende Fachunternehmen, welches die Anforderungen des § 2 der ESanMV erfüllt.

1. Umfang der zu bescheinigenden Angaben

Soweit einzelne in dem amtlichen Muster enthaltene Sachverhalte nicht gegeben sind, ist es nicht zu beanstanden, wenn die entsprechende(n) Zeile(n) oder ggf. Teile des Textes einer Zeile des amtlichen Musters in der Bescheinigung nicht aufgeführt ist/sind.

Ebenso ist es zulässig, wenn weitere erforderliche Zeilen (z.B. in Muster I und II Tabelle V „Kosten der energetischen Maßnahme(n)“) hinzugefügt werden.

Die Reihenfolge der Angaben ist jedoch entsprechend dem amtlichen Muster beizubehalten.

Die Kosten der jeweiligen energetischen Maßnahme sind grundsätzlich einzeln in der Bescheinigung auszuweisen. Eines gesonderten Ausweises bedarf es nicht, wenn die der Bescheinigung beigefügte Rechnung selbst entsprechend gegliedert ist und die Kosten der jeweiligen Maßnahme zugeordnet werden können.

Als Kosten für die energetische Maßnahme können die Aufwendungen für den Einbau bzw. die Installation, für die Inbetriebnahme von Anlagen, für notwendige Umfeldmaßnahmen und die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten ausgewiesen werden. Zudem ist ein Ausweis der Kosten möglich, die dem Steuerpflichtigen dadurch entstanden sind, dass ein Energieberater mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragt wurde. Berücksichtigt werden die Aufwendungen für Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind und die Aufwendungen für die Energieeffizienz-Experten, die für das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude“ (KfW-Programme Nr. 151 /152/153 und 430) gelistet sind. Nachfolgend wird vereinfachend für steuerliche Zwecke für diesen Personenkreis einheitlich der Begriff „Energieberater“ verwendet.

Nicht berücksichtigungsfähig sind die Aufwendungen für Personen ausschließlich mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV. Erfüllt eine beratende Person nicht die Voraussetzungen des BAFA oder der KfW-Förderprogramme, können die Aufwendungen für sie nicht berücksichtigt werden, auch wenn sie im Übrigen eine Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV besitzt.

Zu den Aufwendungen der energetischen Maßnahmen gehören auch die Kosten für die Erteilung der Bescheinigung.

2. Ergänzende Angaben

Der Bescheinigung können weitere Erläuterungen beigefügt werden, sofern die Ergänzungen im Anschluss an das amtliche Muster erfolgen und hiervon optisch abgesetzt werden.

3. Erstmalige Erteilung

Die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens kann nur für energetische Maßnahmen erteilt werden, mit denen nach dem begonnen wurde.

4. Elektronische Übermittlung

Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens kann dem Steuerpflichtigen mit den notwendigen Anlagen auch in elektronischer Form übermittelt werden.

5. Abweichende Adressierung an einen Bevollmächtigten

Die Bescheinigung kann bei entsprechender Bevollmächtigung auch an einen Dritten für den oder die Eigentümer versendet werden.

6. Berichtigung

Ist in der Bescheinigung die Höhe der Aufwendungen zu hoch oder zu niedrig ausgewiesen, kann anstelle einer Berichtigung dieser Bescheinigung auch eine ergänzende Bescheinigung ausgestellt werden, in die neben den übrigen Angaben nur der Unterschiedsbetrag zwischen der richtigen Höhe der Aufwendungen und den ursprünglich bescheinigten Aufwendungen aufgenommen wird. Die ergänzende Bescheinigung ist als solche zu kennzeichnen. Die ursprüngliche Bescheinigung behält in diesen Fällen weiterhin ihre Gültigkeit.

Wird eine Bescheinigung berichtigt, ergänzt oder zurückgefordert, z. B. weil die Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen nicht eingehalten oder weil zu hohe Aufwendungen ausgewiesen worden sind, hat der Steuerpflichtige dies dem zuständigen Finanzamt umgehend mitzuteilen.

Die berichtigte oder ergänzte Bescheinigung sollte einen entsprechenden Hinweis auf die Vorlagepflicht beim Finanzamt enthalten.

7. Erleichterung des Nachweises für die Mindestanforderung bei der Erneuerung der Heizungsanlage nach der ESanMV

Gemäß § 1 Satz 1 Nummer 6 ESanMV sind entsprechend der Anlage 6 der Verordnung für die Einhaltung der Mindestanforderungen bei der Erneuerung der Heizungsanlage besondere Nachweise erforderlich. Es reicht aus, wenn dem Fachunternehmen diese bei Erstellung der Bescheinigung vorliegen, mit der Bescheinigung dem Steuerpflichtigen übergeben werden und dieser sie vorhält. Der Antragsteller (Eigentümer) muss sie dem Finanzamt nur nach Aufforderung vorlegen. Aus Vereinfachungsgründen wird es als ausreichend erachtet, wenn das Fachunternehmen anstelle der in Anlage 6 bezeichneten Nachweise zu Beginn der Durchführung der Maßnahme einen Auszug aus der jeweils gültigen BAFA-Liste erstellt und mit der Bescheinigung dem Steuerpflichtigen übergibt, damit der Steuerpflichtige sie anstelle der in Anlage 6 bezeichneten Nachweise vorhält.

III. Musterbescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV (Muster II)

Neben dem Fachunternehmen ist jede Person mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV bescheinigungsberechtigt. Zu diesem Personenkreis gehören:

  • Energieberater im Sinne von II.1, d.h. vom BAFA zugelassene Energieberater für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“;

  • Energieeffizienz-Experten, die für das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude“ (KfW-Programme 151/152/153 und 430) gelistet sind;

  • alle weiteren Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV (z.B. aufgrund eines in § 21 EnEV genannten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in Verbindung mit einer Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens).

Voraussetzung ist, dass eine Person des oben angegebenen Personenkreises vom Bauherrn oder vom ausführenden Fachunternehmen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung beauftragt wurde. In der Bescheinigung des Energieberaters ist der Auftraggeber auszuweisen. Das Vorliegen der Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV ist zu bestätigen.

Die Ausführungen unter II. 1 bis 7 gelten entsprechend.

IV. Bescheinigung bei energetischen Maßnahmen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Werden energetische Maßnahmen an einem aus mehreren selbstgenutzten Eigentumswohnungen bestehenden Gebäude durchgeführt, ist grundsätzlich für jede einzelne Eigentumswohnung eine Bescheinigung auszustellen. Es wird nicht beanstandet, dass das ausführende Fachunternehmen aus Vereinfachungsgründen eine Gesamtbescheinigung ausstellt, wenn es sich entweder um das Gesamtgebäude betreffende Sanierungsaufwendungen handelt oder die auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen entfallenden Aufwendungen den einzelnen Wohnungen klar und eindeutig zugeordnet werden können.

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Interessen einen Verwalter bestellt, ist dieser als Auftraggeber zu adressieren. Es reicht in diesen Fällen aus, wenn der Verwalter die anteiligen auf das Miteigentum entfallenden Aufwendungen nach dem Verhältnis des Miteigentumsanteils aufteilt und dem einzelnen Wohnungseigentümer mitteilt. Dazu erstellt der Verwalter eine der Anzahl der Berechtigten entsprechende Anzahl von Abschriften der Bescheinigung des Fachunternehmens, auf welcher er die Höhe der anteilig auf den jeweiligen Berechtigten entfallenden Aufwendungen am Gesamtgebäude für den jeweiligen Berechtigten vermerkt und die auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen entfallenden Aufwendungen den konkreten Wohnungseigentümern zuweist.

V. Bescheinigung bei unterschiedlicher Nutzung einzelner Gebäudeteile in einem Gebäude

Bescheinigungsfähig sind die Aufwendungen, die entweder anteilig oder direkt den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteilen zugeordnet werden können.

Muster I - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens

□ Diese Bescheinigung ergänzt oder berichtigt die Bescheinigung vom TT.MM.JJJJ.

I. Ausführendes Fachunternehmen und Bezeichnung des begünstigten Objektes


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Fachunternehmen (Bezeichnung)
Standort des Wohngebäudes
Straße
Straße/Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon/E-Mail
Steuernummer

II. Bescheinigung für (Eigentümer/Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)


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Namen (bei
Wohnungseigentümergemeinschaft ggf. Name des Verwalters)
Straße/Hausnummer
PLZ, Ort
(ggf. Miteigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer)

III. Das unter I. genannte Fachunternehmen ist im nachfolgenden Gewerk tätig (Mehrfachangaben möglich):


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Mauer- und Betonbauarbeiten
Stukkateurarbeiten
Maler- und Lackierungsarbeiten
Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
Brunnenbauarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Sanitär- und Klempnerarbeiten
Glasarbeiten
Heizungsbau und -installation
Kälteanlagenbau
Elektrotechnik und -installation
Metallbau

IV. Die Mindestanforderungen an folgende energetische Maßnahme(n) (Mehrfachangaben möglich) sind nach den Anlagen zu § 1 der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV (bitte jeweils konkret benennen) erfüllt:


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Lfd.
Nr.
Maßnahme(n)
erfüllte Mindestanforderungen lt. Anlage_____ zu § 1 ESanMV
1
Wärmedämmung von Wänden
2
Wärmedämmung von Dachflächen
3
Wärmedämmung von Geschossdecken
4a
Erneuerung der Fenster
4b
Erneuerung der Außentüren
5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
6
Erneuerung der Heizungsanlage durch
Solarkollektoranlage
Biomasse-Anlage
Wärmepumpe
Gas-Brennwerttechnik (Renewable Ready)
Hybridanlage
Brennstoffzellenheizung
Mini-KWK
Anschluss an ein Wärmenetz
7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung; konkrete Benennung der energetischen Maßnahmen:
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen □Bestehende Heizung ist bei Beginn der Optimierungsmaßnahme älter als 2 Jahre

□ Die durchgeführte(n) energetische(n) Maßnahme(n) Nr._____ ist/sind dem Gewerk des oben genannten Fachunternehmens zugehörig.

V. Kosten der energetischen Maßnahme(n):


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Lfd. Nr. lt. IV.
Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar):
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Lfd. Nr. lt. IV.
Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar):
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Lfd. Nr. lt. IV.
Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar):
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Kosten für die Erteilung der Bescheinigung
Euro

□ Die Rechnung(en) des/der ausführenden Fachunternehmen(s) ist/sind beigefügt.

VI. Beginn und Ende der energetischen Maßnahme(n):

Beginn der Maßnahme ist:

a)

bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird

b)

bei nicht genehmigungsbedürftigen aber anzeigepflichtigen Bauvorhaben: der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen bei der zuständigen Behörde

c)

bei genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben: der Beginn der Bauausführung


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Energetische Maßnahme lfd. Nr.
Datum Beginn der Durchführung der Maßnahme
Datum Abschluss der Maßnahme

VII. Energetische Baubegleitung und Fachplanung durch BAFA-Energieberater oder KfW-Energieeffizienz-Experte [1]

Folgende Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV:

□ Zulassung als Energieberater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder

□ Listung als „Energieeffizienz-Experte“ für das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude“ (KfW-Programme Nr. 151 /152/153 und 430)

___________________ (Name und Anschrift)

wurde vom

Fachunternehmen

Eigentümer

mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme(n) beauftragt.

Die Rechnung des Energieberaters ist beigefügt.

VIII. Installation Gas-Brennwertkessel (Renewable Ready)

Das Fachunternehmen hat den Eigentümer darauf hingewiesen, dass innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Installation des Gas-Brennwertkessels der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung gemäß den Anforderungen aus Anlage 6.4 der ESanMV beim Finanzamt erbracht werden muss.

IX. Für die nachfolgenden energetischen Maßnahmen sind dem Steuerpflichtigen ausgehändigt worden:


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Lfd. Nr.
Maßnahme
Nachweis
6.1
Solarkollektoranlage
Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
□ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Solarkollektoranlagen im BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ [2]
oder
□ Solar Keymark-Zertifikat sowie Prüfbericht nach EN 12975-2 oder EN ISO 9806 eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts
6.2
Biomasseanlagen
1. Hydraulischer Abgleich:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars [3] sowie
2. Abnahme durch den Schornsteinfeger:
□ Schornsteinfegerabnahmebescheinigung
6.3
Wärmepumpe
1. Hydraulischer Abgleich und Heizkurve:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars3 (Ausnahme Direktkondensationswärmepumpe) und
□ Nachweis über Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage
2. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
□ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen im BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ [4]
oder
durch die nachfolgenden besonderen Nachweise:
a) bei Nennwertleistung von max. 100 kW:
□ Nachweis der Nennwärmeleistung durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts
b) für elektrisch betriebene Wärmepumpe:
□ Nachweis COP-Wert durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts
oder
□ Prüfbericht auf Grundlage der technischen Voraussetzungen des EHPA-Wärmepumpen- Gütesiegel
c) für gasbetriebene Wärmepumpe:
□ Nachweis Normnutzungsgrad durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts
d) für Sonderformen von Wärmepumpen:
□ Nachweise nach Nr. 6 .3 Abs. 2 c) ESanMV
e) für Direktkondensationswärmepumpe, sofern keine Wärmemengenzählung möglich ist:
□ Nachweis der Erreichung der JAZ nach Nr. 6 .3 Abs. 2 d) ESanMV und
□ Nachweis des Herstellers entsprechend der EN 378-2:2008 erfolgten Druckfestigkeits- und Di chtheitsprüfung
6.4
Gas-Brennwerttechnik (Renewable Ready)
1. Für Gasbrennwertgerät:
□ Konzeptbeschreibung für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien (Hybridisierung)
2. Für Hybridisierung:
□Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Installation des Gas-Brennwertkessels (siehe VIII.) oder
□ Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt gegenwärtig noch nicht vor.
6.5
Hybridanlage
1. Für den regenerativen Teil der Anlage
a) Thermische Leistung des Anlagenteils
□ Erklärung des Fachunternehmens über die Erbringung von mind. 25 % der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger auf Basis DIN EN 12831
und
b) Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch
□ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste aller förderfähigen regenerativen Wärmeerzeuger im BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ [5]
oder
□ Prüfbericht/Prüfzertifikat von nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut
2. Für den Gasbrennwert-Teil der Anlage
□ Herstellernachweis für jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (mind. 92 % der Nennlast)
6.6
Brennstoffzellenheizung
Hydraulischer Abgleich:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A des VdZ-Formulars3
8
Optimierung
Heizungsanlage
Hydraulischer Abgleich:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs Verfahren A oder B des VdZ-Formulars3

________________________________________________
Datum, Stempel und Unterschrift des Fachunternehmens

Muster II - Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV)

□ Diese Bescheinigung ergänzt oder berichtigt die Bescheinigung vom TT.MM.JJJJ.

I. Ausstellungsberechtigter nach § 21 EnEV, Angaben zum ausführenden Fachunternehmen und Bezeichnung des begünstigten Objekts


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Name des Ausstellungsberechtigten
Standort des Wohngebäudes
Straße
Straße/Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon/E-Mail
□ Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV liegt vor
Nachweis durch - bitte beifügen -
□ Mitteilung des BAFA über die Zulassung als „Energieberater“ im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“
□ Bestätigender Listenauszug aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (KFW-F örderprogramme)
□ anderer Nachweis
Ausführendes Fachunternehmen (Bezeichnung)
Straße
PLZ, Ort
Telefon/E-Mail
Steuernummer

Der Ausstellungsberechtigte wurde vom

Fachunternehmen

Eigentümer

mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme(n) beauftragt.

II. Bescheinigung für Eigentümer/Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft


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Namen (bei
Wohnungseigentümergemeinschaft ggf. Name des Verwalters)
Straße/Hausnummer
PLZ, Ort
(ggf. Miteigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer)

III. Die Mindestanforderungen an folgende energetische Maßnahme(n) (Mehrfachangaben möglich) sind nach den Anlagen zu § 1 der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV (bitte jeweils konkret benennen) erfüllt:


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Lfd. Nr.
Maßnahme(n)
erfüllte
Mindestanforderungen lt. Anlage_____ zu § 1 ESanMV
1
Wärmedämmung von Wänden
2
Wärmedämmung von Dachflächen
3
Wärmedämmung von Geschossdecken
4a
Erneuerung der Fenster
4b
Erneuerung der Außentüren
5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
6
Erneuerung der Heizungsanlage durch
□ Solarkollektoranlage
Biomasse-Anlage
Wärmepumpe
Gas-Brennwerttechnik (Renewable Ready)
Hybridanlage
Brennstoffzellenheizung
Mini-KWK
Anschluss an ein Wärmenetz
7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung; konkrete Benennung der energetischen Maßnahmen:
________________________________
________________________________
________________________________
8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen □ Bestehende Heizung ist bei Beginn der Optimierungsmaßnahme älter als 2 Jahre

IV. Die/Das ausführende(n) Fachunternehmen ist/sind im nachfolgenden Gewerk tätig (Mehrfachangaben möglich):


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Mauer- und Betonbauarbeiten
Stukkateurarbeiten
Maler- und Lackierungsarbeiten
Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
Brunnenbauarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Sanitär- und Klempnerarbeiten
Glasarbeiten
Heizungsbau und -installation
Kälteanlagenbau
Elektrotechnik und -installation
Metallbau

Die durchgeführte(n) energetische(n) Maßnahme(n) Nr._____ ist/sind dem Gewerk des/der ausführenden Fachunternehmen(s) zugehörig.

V. Kosten der energetischen Maßnahme(n):


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Lfd. Nr. lt. III.
Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar):
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Lfd. Nr. lt. III.
Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar):
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Lfd. Nr. lt. III.
Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar):
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Euro auf die Wohnung _____:
Kosten für den Energieberater
Euro
Kosten für die Erteilung der Bescheinigung
Euro

Die Rechnung(en) des/der ausführenden Fachunternehmen(s) ist/sind beigefügt.

Die Rechnung des Energieberaters ist beigefügt.

VI. Beginn und Ende der energetischen Maßnahmen:

Beginn der Maßnahme ist:

a)

bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird

b)

bei nicht genehmigungsbedürftigen aber anzeigepflichtigen Bauvorhaben: der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen bei der zuständigen Behörde

c)

bei genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben: der Beginn der Bauausführung


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Energetische Maßnahme lfd. Nr.
Datum Beginn der Maßnahme
Datum Abschluss der Maßnahme

VII. Installation Gas-Brennwertkessel (Renewable Ready)

Der Energieberater

Das Fachunternehmen

hat den Eigentümer darauf hingewiesen, dass innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Installation des Gas-Brennwertkessels der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung gemäß den Anforderungen aus Anlage 6.4 der ESanMV erbracht werden muss.

VIII. Für die nachfolgenden energetischen Maßnahmen sind dem Steuerpflichtigen ausgehändigt worden:


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Lfd. Nr.
Maßnahme
Nachweis
6.1
Solarkollektoranlage
Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch
□ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Solarkollektoranlagen im BAFA-Programm “Heizen mit Erneuerbaren Energien“ [6]
oder
□ Solar Keymark-Zertifikat sowie Prüfbericht nach EN 12975-2 oder EN ISO 9806 eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts
6.2
Biomasseanlagen
1. Hydraulischer Abgleich
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars [7] und
2. Abnahme durch den Schornsteinfeger
□ Schornsteinfegerabnahmebescheinigung
6.3
Wärmepumpe
1. Hydraulischer Abgleich und Heizkurve:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars [8] (Ausnahme: Direktkondensationswärmepumpe) und
□ Nachweis über Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage
2. Förderfähigkeit der Anlage, nachwiesen durch
□ Auszug der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen im BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ [9]
oder
a) bei Nennwertleistung von max. 100 kW:
□ Nachweis der Nennwärmeleistung durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts
b) für elektrisch betriebene Wärmepumpe:
□ Nachweis COP-Wert durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts oder
□ Prüfbericht auf Grundlage der technischen Voraussetzung des EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel
c) für gasbetriebene Wärmepumpe:
□ Nachweis Normnutzungsgrad durch Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts
d) für Sonderbauformen von Wärmepumpen:
□ Nachweise nach Nr. 6.3 Abs. 2c) ESanMV
e) Für Direktkondensationswärmepumpe, sofern keine Wärmemengenzählung möglich:
□ Nachweis der Erreichung der JAZ nach Nr. 6.3 Abs. 2d) ESanMV und
□ Nachweis des Herstellers entsprechend der EN 378-2:2008 erfolgten Druckfestigkeits- und Dichtheitsprüfung
6.4
Gas-Brennwerttechnik (Renewable Ready)
1. Für Gasbrennwertgerät:
□ Konzeptbeschreibung für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien (Hybridisierung)
2. Für Hybridisierung:
□ Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Installation des GasBrennwertkessels (siehe VII.) oder
□ Der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt gegenwärtig noch nicht vor.
6.5
Hybridanlage
1. Für den regenerativen Teil der Anlage:
a) Thermische Leistung des Anlagenteils
□ Erklärung Fachunternehmen über die Erbringung von mindestens 25 % der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger auf Basis DIN EN 12831
und
b) Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch
□ Auszug der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste aller förderfähigen Wärmeerzeuger im BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ [10]
oder
□ Prüfbericht/Prüfzertifikat von nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut
2. Für den Gasbrennwert-Teil der Anlage
□ Herstellernachweis für jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (mind. 92 % der Nennlast)
6.6
Brennstoffzellenheizung
Hydraulischer Abgleich:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A des VdZ-Formulars3
8
Optimierung Heizungsanlage
Hydraulischer Abgleich:
□ Nachweis des hydraulischen Abgleichs Verfahren A oder B des VdZ-Formulars3

________________________________________________________
Datum, Unterschrift des nach § 21 EnEV Ausstellungsberechtigten

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

BMF v. - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001


Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 484
DStR 2020 S. 723 Nr. 14
EStB 2020 S. 126 Nr. 4
KÖSDI 2020 S. 21723 Nr. 5
GAAAH-45789

1 Eintragungen zu VII. sind nur erforderlich, falls seitens des ausführenden Fachunternehmens oder des Eigentümers ein Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experte an der energetischen Sanierungsmaßnahme beteiligt wurde.

2Einsehbar auf den Internetseiten des BAFA

3Einsehbar auf der Internetseite des Spitzenverbandes Gebäudetechnik (VdZ)

4

5 Einsehbar auf der Internetseite der BAFA

6Einsehbar auf den Internetseiten des BAFA

7Einsehbar auf der Internetseite des Spitzenverbandes Gebäudetechnik (VdZ)

8Einsehbar auf der Internetseite des Spitzenverbandes Gebäudetechnik (VdZ)

9Einsehbar auf der Internetseite des Spitzenverbandes Gebäudetechnik (VdZ)

10Einsehbar auf den Internetseiten des BAFA