SenFin Berlin - III A-S 1301USA-1/2018

Einordnung der Zahlungen des „Office Of Personnel Management” in die Bestimmungen des DBA-USA

Zu der Frage, wie Zahlungen des „Office Of Personnel Management” (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA einzuordnen sind, ist folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Zahlungen des „Office Of Personnel Management” (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA sind Ruhegehälter im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Buchst. a und d DBA USA a. F. und fallen in den Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 5 DBA USA n. F.

Dies hat zur Folge, dass in den Fällen, in denen der im Inland ansässige Leistungsempfänger bereits am Bediensteter der USA war, die Einkünfte in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freizustellen sind, wenn der Leistungsempfänger nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Dagegen hat Deutschland das Besteuerungsrecht in den Fällen, in denen der im Inland ansässige Leistungsempfänger nach dem Bediensteter der USA wurde, frühestens jedoch ab dem .

SenFin Berlin v. - III A-S 1301USA-1/2018

Fundstelle(n):
EStG-Kartei BE DBA USA Karte Nr. 1003
KAAAH-28354