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LSG Bayern Urteil v. - L 13 R 550/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die Tätigkeit als Aerobicinstrukteur bzw. Fitnesstrainer ist versicherungspflichtig im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Es handelt sich um die Tätigkeit eines Lehrers im Sinne dieser Vorschrift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-70459

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 17.03.2010 - L 13 R 550/09

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