BFH Beschluss v. - I R 76/03

Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH nicht verfassungswidrig

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Instanzenzug: , ,

Verfahrensstand: Diese Entscheidung ist rechtskräftig

Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind vorher darüber unterrichtet worden; sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zur Begründung wird auf den (BGBl I 2008, 1006) Bezug genommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1118 Nr. 6
RAAAD-34527