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FG Köln Urteil v. - 5 K 1568/07 EFG 2010 S. 61 Nr. 1

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst a, EStG § 62 Abs 1 Nr 1

Kindergeld:

Abzug des Arbeitnehmeranteils von Pflichtbeiträgen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder von den schädlichen eigenen Kindeseinkünften

Leitsatz

Bei der Berechnung der kindeseigenen Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind die Arbeitnehmeranteile zu Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wie Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 61 Nr. 1
HAAAD-30427

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FG Köln, Urteil v. 28.08.2009 - 5 K 1568/07

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