Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes
wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen
2006
Tatbestand
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines
Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der
Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers. Das Bundesamt für Justiz hat der Beschwerdeführerin
die Verhängung des Ordnungsgeldes mit Verfügung vom 01.05.2008,
zugestellt am 21.05.2008, angedroht. Das Bundesamt für Justiz hat durch
die angefochtene Entscheidung vom 25.08.2008 das bezeichnete Ordnungsgeld
festgesetzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2009 S. 451 Nr. 9 DStRE 2009 S. 456 Nr. 7 DStZ 2009 S. 267 Nr. 8 OAAAD-15804
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