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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 1515/07 Kg

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2EStG § 8 Abs. 1EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 VermBG § 2 Abs. 6 Satz 1 VermBG § 8 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2

Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der maßgeblichen Grenzbeträge

Leitsatz

  1. Bei der Grenzbetragsberechnung für die Kindergeldfestsetzung sind im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gewährte vermögenswirksame Leistungen ungeachtet der gesetzlichen Sperrfrist für deren Auszahlung einzubeziehen, da für die vom Willen des Kindes getragene Verwendung der Mittel zur Vermögensanlage keine existenziellen Gründe sprechen.

  2. Aus dem gleichen Grund ist auch der Vermögensvorteil aus der verbilligten Abgabe von Belegschaftsaktien ungeachtet einer zeitlichen Verfügungsbeschränkung bei der Bemessung des Grenzbetrages anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 914 Nr. 15
FAAAD-02983

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - 14 K 1515/07 Kg

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