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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 266/06 EFG 2009 S. 185 Nr. 3

Gesetze: EStG i.d.F. des AltEinkG § 22 Nr. 1 S. 3a EStG i.d.F. des AltEinkG § 22 Nr. 1 S. 3 aa EStG i.d.F. des AltEinkG § 10 Abs. 3GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 14 GG Art. 20

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung einer Leibrente nach dem AlltEinkG, wenn sie aufgrund freiwilliger Beiträge von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird

Leitsatz

Die Besteuerung eines pauschalen Anteils von 50 % einer Leibrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund freiwillig eingezahlter Beträge bezogen wird, nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG i.d.F. des AltEinkG verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 847 Nr. 14
EFG 2009 S. 185 Nr. 3
OAAAC-96672

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2008 - 3 K 266/06

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