Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 603.0/15

Kraftfahrzeugsteuer;
Befristete Steuerbefreiung für neue Personenkraftwagen (Pkw) mit Erstzulassung ab aufgrund des Maßnahmenpakets der Bundesregierung „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung”

Die Bundesregierung hat am ein Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” beschlossen. Es sieht u.a. vor, dass neue Pkw mit Erstzulassung ab und Einhaltung der Euro 4-Norm ein Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Für ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Pkw, die der Euro 5- oder Euro 6-Norm entsprechen, soll eine maximale Steuerbefreiung von zwei Jahren gewährt werden. Die befristeten Befreiungen sollen generell am enden. Eine entsprechende gesetzgeberische Umsetzung soll in Kürze erfolgen.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Neuregelung bittet das FinMin umgehend zu veranlassen, dass in den einschlägigen Fällen zunächst keine Steuerbescheide und nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung entsprechende Freistellungsbescheide erteilt werden.

Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 603.0/15

Fundstelle(n):
SAAAC-96315