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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2628/06 EFG 2008 S. 1602 Nr. 20

Gesetze: EStG § 3c Abs. 2, EStG § 3c Abs. 17, GmbHG § 32a, HGB § 255, UmwG § 190 ff., FGO § 67, FGO § 155, ZPO § 264 Nr. 2

§ 17 EStG: Nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung - Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust

Leitsatz

Bei einer formwechselnden Umwandlung (§§ 190 ff. UmwG) einer GmbH in eine AG ist bei der Frage, ob Finanzierungsmittel eigenkapitalersetzend und damit i.R.d. § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, ausschließlich auf das für Aktiengesellschaften geltende Kapitalersatzrecht abzustellen, auch wenn die Finanzierungsmittel bereits der GmbH hingegeben wurden und dort eigenkapitalersetzenden Charakter hatten.

Das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. EStG ist bei der Ermittlung von Aufgabe- und Veräußerungsverlusten gemäß § 17 EStG anwendbar

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 65 Nr. 2
EFG 2008 S. 1602 Nr. 20
EStB 2009 S. 24 Nr. 1
WPg 2009 S. 1083 Nr. 21
ZAAAC-89870

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.07.2008 - 2 K 2628/06

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