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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4781/06 Erb

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 14 Abs. 1, BGB § 1360, BGB § 1360a

Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage

Leitsatz

  1. Hinterbliebenenbezüge, die aufgrund einer Pensionszusage zugunsten eines mehr als geringfügig am Festkapital beteiligten Komplementärs einer KG dessen Witwe gewährt werden, unterliegen als Erwerb aus Vertrag zugunsten Dritter der Erbschaftsteuer, wenn die Stellung des Erblassers nicht ausnahmsweise arbeitnehmerähnlich ausgestaltet war.

  2. Der Erwerb der KG-Anteile des Erblassers durch dessen Witwe als Folge des Erbfalls schließt es nicht aus, die Begünstigung durch den Pensionsvertrag zu besteuern. Beide Erwerbe stehen nebeneinander.

  3. Eine Kürzung der erworbenen Pensionsansprüche im Verhältnis zu der bereits vor dem Erbfall bestehenden eigenen KG-Beteiligung der Witwe kommt nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAC-89279

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.02.2008 - 4 K 4781/06 Erb

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