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FG Bremen Urteil v. - 4 K 139/04 EFG 2008 S. 541 Nr. 7

Gesetze: EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht

Absicht zu dauerhafter Vermietung bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags

Leitsatz

Die Absicht, auf Dauer zu vermieten, fehlt auch dann, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück zwar unbefristet vermietet hat, aber bereits bei Abschluss des Mietvertrags feststeht, dass er das bebaute Grundstück langfristig wegen Eigenbedarfs für eigene Wohnzwecke nutzen wird, oder wenn er sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig wegen Eigenbedarfs für eigene Wohnzwecke nutzen will.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 683 Nr. 11
EFG 2008 S. 541 Nr. 7
EStB 2008 S. 288 Nr. 8
PAAAC-69210

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FG Bremen, Urteil v. 13.08.2007 - 4 K 139/04

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