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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 5 K 153/06 EFG 2008 S. 236 Nr. 3

Gesetze: KStG § 8 b Abs. 3, KStG § 8 b Abs. 5

Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit des § 8 b Abs. 3 und Abs. 5 KStG

Leitsatz

Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 8 b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (Bundesgesetzblatt I 2003, 2840, Bundessteuerblatt I 2004, 14) mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes insoweit vereinbar ist, als typisierend 5 vom Hundert der Bezüge im Sinne des Abs. 1 bzw. von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Abs. 2 S. 1, 3 und 5 als Ausgaben gelten, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, ohne dass der Nachweis niedrigerer Betriebsausgaben gestattet ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 427 Nr. 7
EFG 2008 S. 236 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2007 S. 4479
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2008 S. 203
GAAAC-64596

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 07.11.2007 - 5 K 153/06

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