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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1899/06 EFG 2007 S. 1870 Nr. 23

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 5

Aufwendungen für ein Erststudium

Leitsatz

Aufwendungen für die Aufnahme eines Erststudiums können ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgezogen werden. Sie stellen keine vorab entstandenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben mehr dar.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1870 Nr. 23
PAAAC-61333

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 31.08.2007 - 1 K 1899/06

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